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   OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03   

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https://dejure.org/2003,8244
OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03 (https://dejure.org/2003,8244)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03 (https://dejure.org/2003,8244)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 3 Ss OWi 17/03 (https://dejure.org/2003,8244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässiger Rotlichtverstoß; Fahrlässige Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens

  • blutalkohol PDF, S. 212

    Absehen von Anordnung eines Fahrverbotes bei Verstoß gegen § 24a StVG und erforderliche Feststellungen bei Verhängung einer Geldbuße

  • Judicialis

    BKatV § 2; ; StVO § 37

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 39 OWi 44 Js 1282/01
  • OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02

    Fahrverbot, Zeitablauf zwischen Tat und Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03
    Der Senat hat hierzu bereits in seinem Beschluss vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 OLG Hamm - ausgeführt, dass ein erheblicher Zeitablauf seit der Tat dazu führen kann, dass es einer erzieherischen Einwirkung auf den Täter durch die Verhängung eines Fahrverbotes nicht mehr bedarf, wobei dies bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren zwischen Tat und Ahndung sicher anzunehmen ist (Senat, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99 - OLG Düsseldorf MDR 2000, 429; OLG Karlsruhe DAR 1992, 437; OLG Köln NZV 2000, 217 f).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 OLG Hamm - im Hinblick auf eine Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen ein anderes Urteil des Amtsgerichts Bielefeld im Einzelnen ausgeführt, dass auch dort bereits die Tendenz festgestellt werden musste, auf alle Fälle ein Fahrverbot zu vermeiden und zu diesem Zwecke teilweise nicht mehr nachvollziehbare Gründe für das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes angeführt wurden.

    Auch hatte der Senat in seinem Beschluss vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 OLG Hamm -, der dem Amtsgericht Bielefeld am 31.07.2002 vorgelegen haben dürfte, ausdrücklich klargestellt, dass ein Zeitablauf von nur einem Jahr und neun Monaten zwischen Tat und Entscheidung des Tatrichters das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes noch nicht rechtfertigt.

  • OLG Köln, 16.12.1999 - Ss 559/99

    Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03
    Der Senat hat hierzu bereits in seinem Beschluss vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 OLG Hamm - ausgeführt, dass ein erheblicher Zeitablauf seit der Tat dazu führen kann, dass es einer erzieherischen Einwirkung auf den Täter durch die Verhängung eines Fahrverbotes nicht mehr bedarf, wobei dies bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren zwischen Tat und Ahndung sicher anzunehmen ist (Senat, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99 - OLG Düsseldorf MDR 2000, 429; OLG Karlsruhe DAR 1992, 437; OLG Köln NZV 2000, 217 f).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93

    Einstweilige Anordnung gegen die Verhängung eines Fahrverbots in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03
    Der Senat hätte nur selbst in der Sache entscheiden und gegen den Betroffenen ein Fahrverbot verhängen können, wenn sämtliche insoweit entscheidungserheblichen Umstände des konkreten Falles in objektiver und subjektiver Hinsicht bereits durch das Amtsgericht festgestellt worden wären und von dem Senat so bei seiner Entscheidung hätten berücksichtigt werden können (BVerfG, NZV 1994, 157; Göhler, NZV 1994, 343).Dies war hier indes nicht der Fall.
  • OLG Karlsruhe, 07.01.1992 - 1 Ss 77/91

    Fahrverbot; Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03
    Der Senat hat hierzu bereits in seinem Beschluss vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 OLG Hamm - ausgeführt, dass ein erheblicher Zeitablauf seit der Tat dazu führen kann, dass es einer erzieherischen Einwirkung auf den Täter durch die Verhängung eines Fahrverbotes nicht mehr bedarf, wobei dies bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren zwischen Tat und Ahndung sicher anzunehmen ist (Senat, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99 - OLG Düsseldorf MDR 2000, 429; OLG Karlsruhe DAR 1992, 437; OLG Köln NZV 2000, 217 f).
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 Ss 21/08

    Fahrverbot bei Straßenverkehrsdelikten?

    Etwas anderes kann zwar dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten anzulasten ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschlüsse vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 - und vom 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 2 Ss OWi 219/03

    Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid, Zustellung; Ersatzzustellung;

    Zwar bedarf es bei einem Zeitablauf von mehr als zwei Jahren zwischen Tat und Urteil in der Regel der mit dem Fahrverbot einhergehenden erzieherischen Wirkung nicht mehr (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2001 - 3 Ss Owi 341/02 - Beschluss vom 28.01.2003 - 3 Ss Owi 17/03).
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07

    Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand

    Etwas anderes kann zwar dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten anzulasten ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschlüsse vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 - und vom 28.01.2003 -3 Ss OWi 17/03 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04

    Fahrverbot, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten angelastet werden könnte (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 - und vom 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03 -, jeweils m.w.N.).
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