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   OLG Hamm, 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04   

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https://dejure.org/2004,12726
OLG Hamm, 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 (https://dejure.org/2004,12726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 (https://dejure.org/2004,12726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 3 Ss OWi 239/04 (https://dejure.org/2004,12726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Absehen, Jahresurlaub, Prüfung der Angaben des Betroffenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auseinandersetzung eines Urteils mit der Glaubhaftigkeit von Angaben eines Betroffenen bei Berufung auf besondere Härten; Überprüfung von Angaben eines Betroffenen zu beruflichen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die ein Absehen vom Fahrverbot begründen sollen; ...

  • Judicialis

    BKatV § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4
    Fahrverbot, Absehen, Jahresurlaub, Prüfung der Angaben des Betroffenen

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Härtegründe gegen Fahrverbot müssen geprüft werden

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04
    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein Fahrverbot, (vgl. OLG Hamm, VRS 90, 210, 212; OLG Hamm, DAR 1996, 325; OLG Hamm NZV 1995, 366 f).
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04
    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein Fahrverbot, (vgl. OLG Hamm, VRS 90, 210, 212; OLG Hamm, DAR 1996, 325; OLG Hamm NZV 1995, 366 f).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04
    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung reichen hierfür erhebliche Härten im Einzelfall oder aber eine Vielzahl für sich genommener gewöhnlicher durchschnittlicher Umstände aus (BGH NZV 1992, 117, 119; Jagusch-Henschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., Rdnr. 24 f. zu § 25 StVG m. w. N.).
  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 3 Ss OWi 325/06

    Absehen; Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; berufliche Nachteile; Vorsatz;

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03; 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04; 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01; 14.02.2005 - 3 Ss OWi 604/04, BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rz. 25 m.w.N.).

    Er hat Angaben des Betroffenen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und im Urteil darzulegen, aus welchen Gründen er diese für glaubhaft erachtet (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 und 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04; Hentschel, a.a.O., § 25 StVG, Rz. 26).

  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 3 Ss OWi 86/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung;

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein - uneingeschränktes - Fahrverbot (Senat, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 OLG Hamm - vgl. auch OLG Hamm, VRS 90, 210, 212; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366 f.; OLG Hamm, 4. Senat, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 OLG Hamm - und vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 OLG Hamm -).
  • OLG Hamm, 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06

    Absehen vom Fahrverbot; berufliche Gründe; Begründung; Kreditaufnahme

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 -, 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 -, 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 -, 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01, 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 -, 25.05.1999 - 3 Ss OWi 195/99 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdz. 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss OWi 414/07

    Fahrverbot; Absehen; Entscheidung; Anforderungen; Begründung; berufliche Gründe

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 SsOWi 140/06 - vom 04.03.2005 - 3 SsOWi 3/05 - vom 04.03.2004 - 3 SsOWi 769/03 - vom 11.05.2004 -3 SsOWi 239/04 - vom 26.02.2002 - 3 SsOWi 1665/01 - vom 06.06.2000 - 3 SsOWi 237/00 - BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt/Main NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 06.06.2005 - 3 Ss OWi 141/05

    Fahrverbot; Absehen; Umstände; Überprüfungspflicht des Gerichts

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.02.2005 - 3 Ss OWi 604/04 - 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 - 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVG Rdz. 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 3 Ss OWi 429/07

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Augenblicksversagen

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.04.2006 - 3 SsOWi 140/06 - vom 04.03.2004 - 3 SsOWi 769/03 - vom 11.05.2004 -3 SsOWi 239/04 - BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt/Main NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m. w. N.).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 1 RBs 242/12

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regelfahrverbot

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein - uneingeschränktes - Fahrverbot (OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 - OLG Hamm VRS 90, 210, 212; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366 f.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 -, vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 -, vom 06.03.2006 - 3 Ss OWi 86/06 - und vom 29.06.2010 - III-3 RBs 120/10 -).
  • OLG Hamm, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 799/05

    Fahrverbot; Absehen; Angemessenheit; berufliche Gründe, Anforderungen an die

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein - uneingeschränktes - Fahrverbot (Senat, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 OLG Hamm - vgl. auch OLG Hamm, VRS 90, 210, 212; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366 f.; OLG Hamm, 4. Senat, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 OLG Hamm - und vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 OLG Hamm -).
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