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   OLG Hamm, 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02   

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OLG Hamm, 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 (https://dejure.org/2002,7778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 (https://dejure.org/2002,7778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2002 - 3 Ss OWi 620/02 (https://dejure.org/2002,7778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Absehen vom Fahrverbot, berufliche Nachteile, Existenzgefährdung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Absehen vom Fahrverbot wegen allgemeiner beruflicher Nachteile; Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz; Beachtlichkeit wirtschaftlicher oder beruflicher Wirkungen; Kontrolle des Rechtsbeschwerdegerichts hinsichtlich der Angemessenheit ...

  • afs-rechtsanwaelte.de

    Absehen von Fahrverbot bei Existenzgefährdung

  • Judicialis

    BKatV § 2; ; StVG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2; StVG § 25
    Geschwindigkeitsüberschreitung, Absehen vom Fahrverbot, berufliche Nachteile, Existenzgefährdung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02
    Zwar hat die Amtsrichterin erkannt, dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind und dass es in diesen Fällen regelmäßig der eindringlichen Warn- und Denkzettelfunktion des Fahrverbotes bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 134).

    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann allerdings auch bei Vorliegen erheblicher Härten oder einer Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände abgesehen werden, wobei nicht jeder wirtschaftliche Nachteil eine solche Entscheidung rechtfertigt (BGHSt 38, 125 ff.).

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02
    Auch ist die Entscheidung, ob trotz der Verwirklichung eines Regeltatbestandes der Bußgeldkatalogverordnung der Einzelfall einen solchen Ausnahmecharakter hat, dass von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung unterworfen (BGH NZV 92, 286, 288).
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05

    Absehen; Fahrverbot; berufliche Gründe; Darlegung im Urteil; Anforderungen an die

    Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 -).

    Zwar kann in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass durch die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbotes der Arbeitsplatz oder eine sonstige wirtschaftliche Existenzgrundlage des Betroffenen gefährdet wäre, das Absehen von einem Fahrverbot begründen (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2001 - 3 Ss OWi 951/01 - und vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 -).

  • OLG Hamm, 02.08.2005 - 3 Ss OWi 468/05

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Das gilt insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnitts- oder Regelfalles, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2001 - 3 Ss OWi 951/01 - und vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 -).

    Zwar kann in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass durch die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Betroffenen gefährdet werde, das Absehen von einem Fahrverbot begründen (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2001 - 3 Ss OWi 951/01 - und vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 -).

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 3 Ss OWi 39/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung; berufliche Gründe; Existenzgefährdung;

    Für ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes reicht es jedoch nicht aus, dass der Betroffene die Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen benötigt und durch ein Fahrverbot eine die wirtschaftliche Existenz jedoch nicht bedrohende erhebliche finanzielle Einbuße erleidet (Senatsbeschlüsse vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 - und 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07

    Absehen vom Fahrverbot: Regelfahrverbot; Außendienstmitarbeiter; drohende

    Soweit wird Bezug genommen auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 13.11.2001 - 3 Ss OWi 951/01 und vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02.
  • OLG Hamm, 08.09.2006 - 2 Ss OWi 456/06

    Roltichtverstoß, Anlegen des Sicherheitsgurtes; Fahrverbot; Absehen; geringfügig

    Der Tatrichter hat dann jedoch im Rahmen der von ihm insoweit zu treffenden Entscheidung die Gefährdung des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Betroffenen positiv festzustellen und die seiner Einschätzung zugrundeliegenden Tatsachen in den Urteilsgründen eingehend darzulegen (zu vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 - und vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 28.08.2007 - 4 Ss OWi 481/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnitts- oder Regelfalles, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (OLG Hamm, Beschlüsse vom 13.11.2003 - 3 SsOWi 951/01 -und vom 22.08.2002 - 3 SsOWi 620/02 -).
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