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   BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86   

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BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86 (https://dejure.org/1986,1192)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1986 - 3 StR 10/86 (https://dejure.org/1986,1192)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - 3 StR 10/86 (https://dejure.org/1986,1192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als Gegenstand der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung - Pflicht eines Tatrichters zur Sachaufklärung - Vornahme eines gerichtlichen Augenscheins am Originalscheck - Voraussetzungen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 519
  • StV 1987, 142
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.12.1963 - 2 StR 416/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
    Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter gewissenhaft zu prüfen und sich eine auf Tatsachen gestützte Überzeugung davon zu bilden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1963 - 2 StR 416/63; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 251 Rdn. 7).

    Die Strafkammer durfte auch ohne Rechtsfehler auf Grund des Verhaltens der Zeugin, die, nachdem sie am 29. April 1985 einmal erschienen und von den Berufsrichtern vernommen worden war, zwei weiteren Aufforderungen, zu bestimmten Hauptverhandlungstagen zu erscheinen, keine Folge geleistet hatte, sowie nach der Weigerung ihres Anwalts als Zustellungsbevollmächtigten, ihren Aufenthaltsort preiszugeben, die Überzeugung finden, daß die Zeugin nicht gewillt sei, ein weiteres Mal zur Vernehmung in Deutschland zu erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1963 - 2 StR 416/63).

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 37/50

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung - Vorliegen eines den

    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
    Auch die Tatsache, auf die der Beschluß ersichtlich Bezug nimmt, daß der Angeklagte nicht etwa jede Einlassung verweigerte, sondern sich auf die Befragung durch den Vorsitzenden teilweise einließ (Bl. 8/9 der Niederschrift über die Hauptverhandlung am 4. Juni 1985, Prot.Bd. Bl. 110, 111), wird von der Revision, die in diesem Zusammenhang auf das Schweigerecht des Angeklagten abhebt (I 6 c der Revisionsbegründungsschrift), nicht mitgeteilt (vgl. BGHSt 20, 298); dabei ist von Bedeutung, daß das Revisionsgericht zur Ermittlung dessen, was das Gericht mit dem Ablehnungsbeschluß ausdrücken wollte, auch solche im Zusammenhang beachtlichen Umstände berücksichtigt (BGHSt 1, 29, 32; HansOLG Hamburg JR 1980, 32, 34).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
    Diese Vorschrift verlangt eine so genaue Angabe der die Rüge begründenden Tatsachen, daß das Revisionsgericht auf ihrer Grundlage prüfen kann, ob der geltendgemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214).
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
    Auch die Tatsache, auf die der Beschluß ersichtlich Bezug nimmt, daß der Angeklagte nicht etwa jede Einlassung verweigerte, sondern sich auf die Befragung durch den Vorsitzenden teilweise einließ (Bl. 8/9 der Niederschrift über die Hauptverhandlung am 4. Juni 1985, Prot.Bd. Bl. 110, 111), wird von der Revision, die in diesem Zusammenhang auf das Schweigerecht des Angeklagten abhebt (I 6 c der Revisionsbegründungsschrift), nicht mitgeteilt (vgl. BGHSt 20, 298); dabei ist von Bedeutung, daß das Revisionsgericht zur Ermittlung dessen, was das Gericht mit dem Ablehnungsbeschluß ausdrücken wollte, auch solche im Zusammenhang beachtlichen Umstände berücksichtigt (BGHSt 1, 29, 32; HansOLG Hamburg JR 1980, 32, 34).
  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73

    Möglichkeit der Abtrennung eines Verfahrens wegen einer Jugendstraftat von einem

    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
    Die Mitteilung des genauen Wortlauts ist unter Umständen dann entbehrlich, wenn die Revisionsbegründung in zusammenfassender, alle wesentlichen Punkte behandelnder Weise berichtet (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1973 - 1 StR 217/73).
  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
    Jedenfalls der hier erfolgte Hinweis, daß der bezeichnete Komplex für den abgeurteilten Tatvorwurf erheblich sei (UA S. 12), ermöglichte die Verwertung selbst für den Fall, daß die auf § 154 Abs. 1 StPO gestützte Verfügung in Wahrheit als Maßnahme nach § 154 a Abs. 1 StPO zu werten wäre (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; vgl. auch BGHSt 30, 197).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
    Das gilt auch in einem Falle, in dem die Staatsanwaltschaft vor der Anklageerhebung eine Verfügung nach § 154 Abs. 1 StPO getroffen hat (BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
    Jedenfalls der hier erfolgte Hinweis, daß der bezeichnete Komplex für den abgeurteilten Tatvorwurf erheblich sei (UA S. 12), ermöglichte die Verwertung selbst für den Fall, daß die auf § 154 Abs. 1 StPO gestützte Verfügung in Wahrheit als Maßnahme nach § 154 a Abs. 1 StPO zu werten wäre (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; vgl. auch BGHSt 30, 197).
  • BGH, 09.12.1983 - 3 StR 323/83

    Ausländische Zeugen - Hindernis - Beseitigung - Verteidigung - Nachholung -

    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
    Der hier gegebene Sachverhalt ist mit dem, der dem Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1983 - 3 StR 323/83 (NStZ 1984, 179) zugrundelag, nicht vergleichbar.
  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75

    Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung - Angeklagte Tat - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
    Der Grundsatz, daß sich Untersuchung und Entscheidung auf die in der Anklage bezeichnete Tat beschränken, hindert das Gericht nicht, andere Tatsachen - auch von der Anklage nicht erfaßte Straftaten - zu ermitteln und festzustellen, wenn diese zumindest mittelbar für die Beurteilung der Tat oder des Täters von Bedeutung sind (BGH NStZ 1981, 99; vgl. auch Bruns NStZ 1981, 81, 82/83).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Für die Rüge, ein Ablehnungsgesuch sei zu Unrecht nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO abgelehnt worden, folgt aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, dass der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dieser Verfahrensrüge (ebenso wie bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Prozessverschleppungsabsicht, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Juni 1986 - 3 StR 10/86, NStZ 1986, 519, 520) auch sein eigenes prozessuales Verhalten wiedergeben muss, soweit es nach dem Inhalt des beanstandeten Beschlusses für die Entscheidung mitbestimmend war.
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Auch hat der Bundesgerichtshof bisher vereinzelt das Fehlen einer nachvollziehbar begründeten Beweiserwartung als Indiz für das Vorliegen von Verschleppungsabsicht gewertet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1986 - 3 StR 10/86 -, NStZ 1986, S. 519 ; Urteil vom 3. August 1988 - 2 StR 360/88 -, juris, Absatz-Nr. 17).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Diese Auslassungen führen zur Unzulässigkeit der Rüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 1986 - 3 StR 10/86, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO 1, vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684, und vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, NStZ 1999, 396, 399; Beschlüsse vom 9. Mai 2000 - 4 StR 115/00, NStZ-RR 2001, 6, 7 bei Miebach/Sander, vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13, aaO, und vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 313/13; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 372).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    In Fällen der vorliegenden Art kann auch der Ablehnungsgrund der Verschleppungsabsicht (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO - sechste Alternative -) in Betracht zu ziehen sein, wenn ein Prozeßbeteiligter es ohne nachvollziehbaren Anlaß unterlassen hat, einem Zeugen, der eine Tatsache bekundet hat, vorhandene Erkenntnisse für deren Unrichtigkeit vorzuhalten, und erst nach Entlassung des Zeugen einen Beweisantrag zur Widerlegung von dessen Aussage stellt, wobei er zugleich in Kauf nimmt, daß für den Fall der Bestätigung seiner Behauptung durch den neu benannten Zeugen eine nochmalige Anhörung des mit seiner Zustimmung entlassenen Zeugen unerläßlich werden würde (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Prozeßverschleppung 1; Basdorf StV 1995, 310, 317).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

    Hiergegen könnte sprechen, dass der einen Beweisantrag voraussetzende Ablehnungsgrund der Verschleppungsabsicht (§ 244 Abs. 3 Satz 2, § 245 Abs. 2 Satz 3 StPO) nur Anwendung findet, wenn der Antragsteller um die Unrichtigkeit seiner Beweisbehauptung weiß (vgl. BGHSt 21, 118; 29, 149, 151; BGH NStZ 1984, 230; 1986, 519; 1998, 207), und es daher nicht stimmig erscheint, dass einem Beweisbegehren schon dann der Charakter eines Beweisantrags ermangeln soll, wenn zwar nach der sonstigen Beweislage und auch einer etwaigen Begründung des Antragstellers für sein Begehren nichts für die Richtigkeit seiner Behauptung spricht, ihm jedoch nach den Umständen nicht argumentativ belegt werden kann, dass er die Unrichtigkeit seiner Beweisbehauptung kennt.
  • BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt eine so genaue Angabe der die Rüge begründenden Tatsachen, daß das Revisionsgericht allein auf ihrer Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; BGH NStZ 1986, 519, 520).

    Erforderlich ist nicht nur, daß der Beschwerdeführer die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht, sondern auch, daß er die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands sprechen, der seiner Rüge den Boden entzieht (vgl. BGHSt 37, 245, 248 f.; BGH NStZ 1986, 519, 520).

  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Die von dem Beschwerdeführer erhobenen Verfahrensrügen sind im wesentlichen unzulässig (vgl. BGHSt 33, 44 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGHR StPO § 344 II 2 Formerfordernis 1; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 36 f.) oder offensichtlich unbegründet (vgl. BGHSt 30, 131, 141 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]; BGHR StPO § 244 VI Ermittlungsantrag 1; BGHR StPO § 261 Beweismittelersatz 1).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 2 RBs 85/22

    Vermeidbarkeit fahrlässiger Überladung eines Sattelzuges Einhaltung der

    Die inhaltlich vollständige Mitteilung dieser Verfahrenstatsache gehört indes zum notwendigen Vorbringen, wenn die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gerügt werden soll (vgl. BGH NStZ 1986, 519; NStZ 1987, 36; OLG Hamm NZV 1999, 437; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 244 Rdn. 106 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 468/00

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Rechts auf Ladung eines gewählten

    Dazu ist erforderlich, dass die die Rüge begründenden Tatsachen so genau angegeben werden, dass das Revisionsgericht alleine auf ihrer Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGH NStZ-RR 1997, 71, 72; 1996, 245, 246; BGH NStZ 1986, 519 (520).

    Zwar kann es im Rahmen des ordnungsgemäßen Vortrages einer Verfahrensrüge erforderlich sein, dass der Angeklagte ihm nachteilige Tatsachen nicht übergeht, sondern auch solche Fakten vorträgt, die seiner Rüge den Boden entziehen können (vgl. dazu BGHSt 37, 245, 248f = NJW 1991, 1764 = NStZ 1991, 196; BGH NStZ 1986, 519; BGH NStZ-RR 1997, 71, 72).

  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98

    Untreue; Aufsichtsrat; Mandatsniederlegung; Verfahrensaussetzung; Akteneinsicht;

    Da auch in anderen Beweisanträgen zwischen Tatsachenbehauptung und Schlußfolgerung nicht immer klar getrennt ist, wäre es unter diesen Umständen Sache des Antragstellers gewesen, mit einem erneuten Antrag auf die jetzt geltend gemachte Verkürzung des Beweisthemas im Tatsächlichen hinzuweisen (BGH StV 1989, 465; BGH Urteil vom 13. Juni 1986 - 3 StR 10/86 (S. 8 i.); Beschl. vom 8. September 1998 - 1 StR 352/98).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 53 Ss OWi 107/19

    Anforderungen an die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs gem. § 80 Abs. 1

  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89

    Begriff der Prozeßverschleppung

  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages

  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 53 Ss OWi 173/19

    Verwerfung des Einspruchs wegen fehlender Entschuldigung des Betroffenen durch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11

    Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG für Stasi-IM

  • OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07

    Zur Verwertbarkeit von nur als Reproduktionskopien vorhandener Urkunden - hier

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2019 - 2 RBs 1/19

    Keine Rekonstruktion gespeicherter Daten bei standardisiertem Messverfahren

  • OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • OLG Braunschweig, 01.11.2001 - 1 Ss 66/01

    Ausbleiben; Berufungsverfahren; Berufungsverwerfung; Beweisaufnahme;

  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
  • KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01

    Abgrenzung von Beweis und Beweisermittlungsantrag

  • OLG Dresden, 30.10.1998 - 2 Ss OWi 566/98
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1997 - 1 Ws 22/97
  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ss OWi 263/19
  • OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
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