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   BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78 (S)   

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BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78 (S) (https://dejure.org/1978,114)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1978 - 3 StR 105/78 (S) (https://dejure.org/1978,114)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 105/78 (S) (https://dejure.org/1978,114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung oder wegen Beteiligung als Mitglied an einer solchen Vereinigung - Begriff der Vereinigung im Sinne des § 129 Strafgesetzbuch (StGB) - Anforderungen an die Anzahl der beteiligten Personen

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 129

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 147
  • NJW 1979, 172
  • MDR 1979, 68
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1969 - 1 StE 1/62

    Denkmalbeschädigung in verfassungsfeindlicher Absicht in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78
    Im Urteil vom 30. März 1962 - 1 StE 1/62 - hat der Senat die Frage ausdrücklich offengelassen.
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78
    Die Auslegung, die der Senat dem § 129 StGB gibt, steht auch nicht in einem inneren Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Begriff der "Bande" (§ 244 Abs. 1 Nr. 3, § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB; vgl. BGHSt 23, 239).
  • BGH, 09.11.1966 - 1 StE 1/66

    Beteiligung an einer geheimen und verbrecherischen Vereinigung - Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78
    In dem Urteil vom 9. November 1966 - 1 StE 1/66 - hat er die Mitwirkung von drei Personen (an einer nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilenden "Verbindung" im Sinne des § 128 StGB a.F.) festgestellt, so daß es auf die.
  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage

    Auszug aus BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts die auch vom Bundesgerichtshof fortgeführt worden ist, ist unter einer "Vereinigung" die auf eine gewisse Dauer berechnete organisatorische Vereinigung einer Anzahl von Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. RG JW 1931, 3667; BGH zuletzt im Urteil vom 21. Dezember 1977 - 3 StR 427/77 (S) = NJW 1978, 433, insoweit in BGHSt 27, 325 nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    aa) Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist nach bisher in der Rechtsprechung gebräuchlicher Definition der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603; BGHR StGB § 129 Vereinigung 3 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10

    Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen

    Voraussetzung für die Annahme einer Vereinigung im Sinne der §§ 129a, b StGB ist ein freiwilliger organisatorischer, auf eine gewisse Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 202, [204 f.]; 45, 26, [35]).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist danach der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; zuletzt BGH NJW 2009, 3448, 3459, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; s. auch BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603; BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).

    Diese für größere Personenzusammenschlüsse typische Eigendynamik hat ihre besondere Gefährlichkeit darin, dass sie geeignet ist, dem einzelnen Beteiligten die Begehung von Straftaten zu erleichtern und bei ihm das Gefühl persönlicher Verantwortung zurückzudrängen (BGHSt 28, 147, 148 f.; BGH NJW 1992, 1518).

  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Dazu wäre Voraussetzung gewesen, daß sich mehrere Personen zu einer Vereinigung zusammenschließen, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet war, bestimmte Straftaten der in § 129 a Abs. 1 StGB genannten Art zu begehen, wobei die Unterwerfung der Mitglieder unter eine organisierte Willensbildung notwendig ist, was innerhalb der Vereinigung bestehende, von den Mitgliedern anerkannte Entscheidungsstrukturen voraussetzt (BGHSt 10, 16 f.; 28, 147 f.; 31, 202, 205).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Nach der Rechtsprechung ist unter einer Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB a.F. der auf eine gewisse Dauer angelegte, organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 28, 147 = NJW 1979, 172; BGHSt 46, 349 (354) = NJW 2001, 1734 f.; BGH, NJW 2010, 1979 ff.; BGH, NJW 2015, 1540 ff.).
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99

    Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige

    dd) Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur kriminellen Vereinigung gibt Anlaß, für eine Bande - wie für die kriminelle Vereinigung die Verbindung mindestens dreier Personen zu verlangen (s. Volk JR 1979, 426, 428 f. (Anm. zu BGHSt 28, 147)):.

    (1) Der 3. Strafsenat hat in seiner in BGHSt 28, 147 ff. abgedruckten Entscheidung unter ausdrücklichem Hinweis, auf die Ausführungen von Dreher in NJW 1970, 1802 ff. (zum Begriff der Bande) u.a. dargelegt: In der Verbindung zweier Personen entwickle sich noch nicht die für größere Personenzusammenschlüsse typische Eigendynamik, die geeignet ist, dem einzelnen Beteiligten die Begehung von Straftaten zu erleichtern und bei ihm das Gefühl persönlicher Verantwortung zurückzudrängen.

    § 129 StGB hat auch einen anderen Schutzzweck als das Bandendelikt; denn § 129 StGB begründet eine Strafbarkeit "bereits weit im Vorfeld der Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen" (BGHSt 28, 147, 148).

  • KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02

    Landser (Band)

    Diese für größere Personenzusammenschlüsse typische Eigendynamik hat ihre spezifische Gefährlichkeit darin, daß sie geeignet ist, dem einzelnen Beteiligten die Begehung von Straftaten zu erleichtern und bei ihm das Gefühl persönlicher Verantwortung zurückzudrängen (vgl. BGHSt 28, 147, 148).
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter

    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur kriminellen Vereinigung führt dazu, für eine Bande die Verbindung mindestens dreier Personen zu verlangen (Volk JR 1979, 426, 428 f. (Anm. zu BGHSt 28, 147)):.

    Der 3. Strafsenat hat in seiner in BGHSt 28, 147 ff. abgedruckten Entscheidung unter ausdrücklichem Hinweis auf die Ausführungen von Dreher in NJW 1970, 1802 ff. (zum Begriff der Bande) u.a. ausgeführt: Einer Verabredung von nur zwei Personen sei die spezifische Gefährlichkeit eines organisierten Personenzusammenschlusses regelmäßig noch nicht eigen.

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation

    Diese größere Personenzusammenschlüsse kennzeichnende Eigendynamik hat ihre besondere Gefährlichkeit darin, dass sie geeignet ist, dem einzelnen Beteiligten die Begehung von Straftaten zu erleichtern und bei ihm das Gefühl persönlicher Verantwortung zurückzudrängen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 105/78, BGHSt 28, 147, 148 f.).
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Mit dieser Strafvorschrift soll im Sinne einer Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes (vgl. BGHSt 28, 110, 116 und BGHSt 28, 147, 148) erhöhten Gefahren begegnet werden, die im Falle der Planung und Begehung von Straftaten von festgefügten Organisationen aufgrund der ihnen innewohnenden Eigendynamik für die öffentliche Sicherheit ausgehen können (vgl. BGHSt 31, 202, 207; 30, 328, 331; BGH NJW 1975, 985/986; v. Bubnoff in LK StGB 10. Aufl. § 129 Rdn. 1; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 129 Rdn. 1).
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

  • BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16

    Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen

  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

  • BGH, 21.10.2004 - 3 StR 94/04

    Urteil gegen zwei deutsche Führungskader der PKK im wesentlichen bestätigt

  • BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00

    Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

  • BGH, 09.08.2016 - 3 StR 466/15

    Konkurrenzverhältnis zwischen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10

    Verbot der Gruppierung "Blue White Street Elite" aufgehoben

  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

  • OLG Stuttgart, 15.07.2010 - 2 StE 8/07

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Mitgliedschaft in einer terroristischen

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 70/00

    Abgrenzung Beihilfe und Mittäterschaft; Bandendiebstahl; Mitwirkung am Tatort

  • BGH, 16.08.2000 - 3 ARs 3/00

    Begriff der Bande; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter Mitwirkung eines

  • BGH, 09.11.2001 - 2 BJs 79/00

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht;

  • BGH, 12.10.2001 - 2 BJs 79/00

    Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Begriff; Anwendbarkeit bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - 3 K 436/08

    Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Sachen "Blue White Street Elite"

  • OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 2 StE 8/07

    Verurteilung von Führungsfunktionären der DHKP-C wegen der Mitgliedschaft in

  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 273/06

    Bildung einer kriminellen Vereinigung (Abgrenzung zur Bande)

  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

  • LG Köln, 27.01.2014 - 101 KLs 1/13
  • BGH, 05.06.2019 - AK 29/19

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • OLG Dresden, 18.03.2010 - 2 Ws 87/09

    "Kameradschaft Sturm 34": Hauptverfahren auch wegen Bildung einer kriminellen

  • BGH, 30.06.1999 - StB 5/99

    "Kalif" Kaplan bleibt in Haft

  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ws 26/17

    Fortbestehen der Zuständigkeit der Staatsschutzkammer beim Landgericht im

  • BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97

    Entscheidung gemäß § 304 Abs. 5 StPO; Tatverdacht der Bildung einer

  • BGH, 17.11.1981 - 3 StR 221/81

    Bildung einer kriminellen Vereinigung - Intensive Zusammenarbeit bei begangenen

  • BGH, 09.11.2001 - AK 16/01

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 09.11.2001 - AK 17/01

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 09.11.2001 - AK 19/01

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 09.11.2001 - AK 18/01

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 12.10.2001 - AK 14/01

    Untersuchungshaft - Terroristische Vereinigung - Fortdauer der Untersuchungshaft

  • OLG Koblenz, 20.01.1987 - 1 Ws 835/86

    Bewilligung; Beratungshilfe; Vorentscheidung; Vorinstanz

  • OLG Celle, 28.05.1997 - 2 StE 9/96
  • BGH, 17.12.1992 - StB 21/92
  • BGH, 05.01.1982 - AK 60/81

    Dringender Verdacht der Bildung terroristischer Vereinigungen - Dringender

  • OLG Zweibrücken, 24.03.1995 - 1 Ss 22/95
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 435/82

    Aufhebung der Verurteilungen wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung -

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