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   BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1069/51   

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BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1069/51 (https://dejure.org/1952,856)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1952 - 3 StR 1069/51 (https://dejure.org/1952,856)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1952 - 3 StR 1069/51 (https://dejure.org/1952,856)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1069/51
    An der Rechtsprechung, dass die Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung mehr finden darf, wenn sie ein auf seinem, unberichtigten Inhalt gegründetes und mittels Revision geltendgemachtes Recht des Beschwerdeführers beseitigen würde, wird festgehalten (vgl. 3 StR 575/51 - Urt. v. 19.12.1951).

    Allerdings hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. Dezember 1951 - 3 StR 575/51 - sich der vom Reichsgericht und vom Obersten Gerichtshof in den angeführten Entscheidungen vertretenen Meinung angeschlossen und entschieden, dass die Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolls in der Revisionsinstanz dann keine Beachtung mehr finden darf, wenn sie ein auf seinen unberichtigten Inhalt gegründetes und mittels Revision geltend gemachtes Recht des Beschwerdeführers beseitigen würde.

  • BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53

    Berichtigung eines Berufungsurteils

    Die Revision verneint diese Frage; sie beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, der die Zulässigkeit einer Berichtigung der Sitzungsniederschrift verneint, sobald die Revision auf die Sitzungsniederschrift eine Verfahrensrüge gestützt hat und dieser Rüge durch die Berichtigung die Grundlage entzogen werden würde (BGHSt 2, 125; BGH JZ 1952, 281).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Die Rechtsprechung erachtet eine Protokollberichtigung grundsätzlich für zulässig; sie hält diese lediglich dann für unbeachtlich, wenn damit einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen würde (vgl. u.a. BGHSt 1, 259, 261; 10, 342, 343; 12, 270, 271; 22, 278, 280; 34, 11, 12; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11; BGH NStZ 1984, 52, 1995, 200, 201; StV 2002, 183; JZ 1952, 281).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Ob diese Ergänzung des Sitzungsprotokolls unter den besonderen Umständen des Falles zulässig war, bedarf keiner Entscheidung (vgl zur Unzulässigkeit nachträglicher Protokollberichtigungen im allgemeinen BGHSt 2, 125; BGH JZ 1952, 281); denn bei dem Fehlen eines Vermerks über die Vernehmung der Zeugin K. handelte es sich um eine offensichtliche Lücke in der Verhandlungsniederschrift, wie sich schon daraus ergibt, daß die Zeugin später "nochmals vorgerufen und nochmals gehört" und schließlich auf ihre Aussage vereidigt worden ist.
  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
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  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers waren die Berichtigungen zulässig, da sie Tor Eingang der Revisionsbegründung erfolgten und somit keiner bereits erhobenen Rüge den Boden entzogen (BGHSt 2, 125; BGH JZ 1952, 281).
  • BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57
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  • BGH, 07.07.1955 - 3 StR 191/55

    Rechtsmittel

    In Übereinstimmung mit der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 43, 1; 63, 408)vertritt der Senat die Ansicht, daß die Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls durch übereinstimmende Erklärung beider Urkundspersonen vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf, wenn sie erst nach erhobener Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser den Boden entzieht (BGHSt 2, 125; 7, 218 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54][219]; BGH JZ 1952, 281).
  • BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1952 - 3 StR 291/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1954 - 4 StR 823/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1952 - 5 StR 409/52

    Rechtsmittel

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