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   BGH, 15.04.1988 - 3 StR 109/88   

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https://dejure.org/1988,6825
BGH, 15.04.1988 - 3 StR 109/88 (https://dejure.org/1988,6825)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1988 - 3 StR 109/88 (https://dejure.org/1988,6825)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1988 - 3 StR 109/88 (https://dejure.org/1988,6825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Interesse an der Tat als Kriterium zur Unterscheidung des Vorliegens von Täterschaft oder Beihilfe - Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 15.04.1988 - 3 StR 109/88
    Wird seine Tatbeteiligung festgestellt, bleibt aber zweifelhaft, ob er Täter oder Gehilfe war, so darf er nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nur wegen Beihilfe verurteilt werden (BGHSt 23, 203).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 15.04.1988 - 3 StR 109/88
    Wenn der Angeklagte - was nach den Feststellungen möglich ist - das Gebäude nicht eigenhändig in Brand gesetzt und demnach den Tatbestand des § 308 StGB nicht in eigener Person erfüllt hat, so kann es für die Unterscheidung, ob er Täter oder nur Gehilfe war, nach allgmeinen Kriterien sehr wohl darauf ankommen, welches Interesse er an der Tat hatte (vgl. BGH NJW 1979, 1259).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Ob und in welcher Form eine Beteiligung des Angeklagten Jürgen B... an der Brandlegung seines Bruders in Betracht kommt, hängt nach den allgemeinen Grundsätzen von einer wertenden Gesamtbetrachtung ab, die im wesentlichen neben der Tatherrschaft das eigene Interesse am Taterfolg in die Würdigung einzubeziehen hat (vgl. BGHR StGB § 25 II Tatinteresse 4; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 25 Rdn. 7, § 27 Rdn. 7).
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 529/19

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (widersprüchlich und lückenhaft; tragfähige

    Zudem deutet diese Erwägung auf eine Verkennung der Bedeutung des Zweifelssatzes bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme hin (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. April 1988 - 3 StR 109/88, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 4).
  • BGH, 20.06.2013 - 4 StR 159/13

    Beweiswürdigung aller belastenden und entlastenden Indizien durch den Tatrichter

    Da das Gericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, dass der Angeklagte die Taten eigenhändig begangen hat, bedurfte es keiner "argumentativen Abgrenzung" zwischen Täterschaft und Beihilfe nach den hierfür entwickelten allgemeinen Kriterien (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 1988 - 3 StR 109/88, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 4).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 32/91

    Mittäterschaftliche Begehung einer Steuerhinterziehung durch einen Rechtsanwalt -

    Daß sich das Landgericht nicht ausdrücklich mit der Möglichkeit, der Angeklagte könne nur Gehilfe der Steuerhinterziehung von Dr. W. gewesen sein (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 4), auseinandergesetzt hat, stellt den Bestand des Urteils nicht in Frage.
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