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   BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82 (S)   

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https://dejure.org/1982,1902
BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82 (S) (https://dejure.org/1982,1902)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1982 - 3 StR 110/82 (S) (https://dejure.org/1982,1902)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82 (S) (https://dejure.org/1982,1902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Straffreiheit des Angeklagten bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 376
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80

    Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung als Milderungsgrund unberücksichtigt zu lassen, daß Straffreiheit kein Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit sei (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH Strafverteidiger 1981, 236)".
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 677/80

    Anerkennung des Fehlens von Vorstrafen als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung als Milderungsgrund unberücksichtigt zu lassen, daß Straffreiheit kein Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit sei (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH Strafverteidiger 1981, 236)".
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 133/23

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern,

    b) Die Unbestraftheit eines Angeklagten ist ein gewichtiger Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), dessen Berücksichtigung es regelmäßig bedarf (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2 mwN; Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15; Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, NStZ 1988, 70; Beschluss vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82, NStZ 1982, 376).
  • BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83

    Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß straffreie Lebensführung nicht allgemein als bloßes Fehlen eines Strafschärfungsgrundes gelten und deshalb bei der Strafzumessung unbeachtet bleiben kann (BGH NStZ 1982, 376).
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87

    Unzulässige Beweisantizipation durch Ablehnung eines Beweisantrages als

    In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376; StV 1983, 237 und 1981, 236).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 142/20

    Strafzumessung (erforderliche strafmildernde Berücksichtigung fehlender

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es indes nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung unberücksichtigt zu lassen, dass Straffreiheit eine Selbstverständlichkeit sei (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82 mwN; vgl. auch Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 37b).
  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 149/20

    Strafzumessung (individuelle Strafzumessung für jeden Mittäter erforderlich);

    Zwar hat die Kammer die bisherige Unbestraftheit des Angeklagten als wesentlichen Strafmilderungsgrund (vgl. BeckOK StGB/Heintschel-Heinegg, aaO § 46 Rn. 38; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82, juris Rn. 2) formelhaft aufgelistet (UA S. 26).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 94/87

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

    Dies ist aber schon mit der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten, die einen Milderungsgrund darstellt (BGH NStZ 1982, 376 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83), unvereinbar.
  • BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83

    Einbeziehung eines möglichen Endes des Beamtenverhältnisses aufgrund des Urteils

    Damit wird die strafmildernde Berücksichtigung der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten nicht nur, wie die Strafkammer ausführt, relativiert, sondern - in unzulässiger Weise (vgl. BGH, NStZ 1982, 376) - vollends in Frage gestellt.
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 429/87
    In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453 ; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376 ; StV 1983, 237 und 1981, 236).
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