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BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung - Strafänderung - Strafänderungsgrund - Strafmilderung - Minder schwerer Fall - Beihilfe - Teilnahme - Betäubungsmittel
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- BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86
Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes - …
Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95
Sieht das Gesetz - wie hier § 30 Abs. 2 BtMG - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vor, so muß der Tatrichter im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst prüfen, ob ein solcher Fall gegeben ist (st.Rspr. vgl. BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1984, 357).Dies gilt nicht nur für die fakultativen Milderungsgründe, sondern auch für diejenigen, bei denen das Gesetz - wie in § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB - die Milderung gemäß § 49 StGB vorschreibt (BGH NStZ 1987, 72;… NStZ 1986, 453 sowie BGH GA 1980, 255).
- BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86
Strafzumessung - Bestimmung des Strafrahmens - Verabredung - Schwerer Raub - …
Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95
Dies gilt nicht nur für die fakultativen Milderungsgründe, sondern auch für diejenigen, bei denen das Gesetz - wie in § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB - die Milderung gemäß § 49 StGB vorschreibt (BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1986, 453 sowie BGH GA 1980, 255). - BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83
betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der …
Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95
Sieht das Gesetz - wie hier § 30 Abs. 2 BtMG - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vor, so muß der Tatrichter im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst prüfen, ob ein solcher Fall gegeben ist (st.Rspr. vgl. BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1984, 357).
- BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; Bestimmung des Strafrahmens bei …
Dies war im Ausgangspunkt noch zutreffend (vgl. BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1984, 357; BGH Beschlüsse vorn 23. Juli 1997 - 3 SI:R 324/97 - und 5. April 1995 - 3 StR 110/95). - BGH, 15.09.1995 - 3 StR 336/95
Prüfungsumfang des Gerichts hinsichtlich einer Strafrahmenverschiebung wegen des …
Nur dann, wenn die allgemeinen Strafmilderungsgründe zusammen mit dem vertypten Strafmilderungsgrund nicht zur Annahme eines minder schweren Falles führen, kann der Regelstrafrahmen gemäß § 49 StGB gemildert werden (vgl. BGH NStZ 1987, 72; BGH, Beschluß vom 5. April 1995 - 3 StR 110/95 -, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 13.03.1996 - 2 StR 59/96
Voraussetzungen der Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die …
Erst im Anschluß an diese Prüfung und je nach ihrem Ergebnis kann gegebenenfalls unter Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB der Strafrahmen festgelegt und die Strafe unter Abwägung der Strafzumessungsfaktoren bestimmt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1987, 72;… BGHR StGB vor § 1/minderschwerer Fall Strafrahmen 2, 3, 7; BGH, Beschlüsse vom 5. April 1995 - 3 StR 110/95; vom 15. September 1995 - 3 StR 336/95; vom 14. November 1995 - 4 StR 618/95; vom 15. Februar 1996 - 1 StR 44/96;… zur Prüfungsreihenfolge vgl. auch Dreher/Tröndle StGB § 50 Rdn. 2 und 2 b).