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   BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04   

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https://dejure.org/2004,4232
BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04 (https://dejure.org/2004,4232)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2004 - 3 StR 112/04 (https://dejure.org/2004,4232)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04 (https://dejure.org/2004,4232)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB; § 244 Abs. 3 StPO
    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (Verhinderung der Vollendung; Beseitigung einer Gefahr; optimale Rettungsmaßnahmen); Zweifelssatz; Wahrunterstellung (unwiderlegliche Tatsachen; Aufklärungspflicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt - Auswirkungen des Abbruchs eines Vorhabens nach weitgehendem Abschluss der Tatvorbereitungen - Kausalität für die Verhinderung der Vollendung der Tat

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 24; ; StGB § 24 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum strafbefreienden Rücktritt vom Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 2; StPO § 261
    Rücktritt bei Mittäterschaft; Anwendung des Zweifelssatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 614
  • StV 2005, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98

    Freundin zum Opfer geschickt - § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, für Rücktritt vom

    Auszug aus BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04
    Dabei ist bedeutungslos, daß - wie hier durch das Ausbleiben einer zufälligen Zündung durch einen ahnungslosen Dritten - auch andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beigetragen haben (BGH NJW 1985, 813, 814; NStZ 1999, 128).

    Hat der Täter - wie hier der Angeklagte durch sein Verhalten am Tatort - eine neue Kausalkette in Gang gesetzt, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich geworden ist, so ist es unerheblich, ob er mehr als von ihm getan zur Verhinderung des Taterfolgs hätte leisten können (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 233; NStZ 1999, 128 jeweils zu § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. StGB m. w. N.).

  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Auszug aus BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04
    Soweit die Entscheidung BGHSt 31, 46, 49 dahingehend verstanden worden ist, daß auch bei kausaler Erfolgsverhinderung "bestmögliche" Bemühungen des Täters erforderlich seien, um einen strafbefreienden Rücktritt annehmen zu können, handelt es sich um eine nicht zutreffende Interpretation dieser Entscheidung (vgl. BGHSt 48, 147 m. w. N.).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04
    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten hat der Senat das Urteil aufgehoben, soweit es den Angeklagten betraf, die Feststellungen zum äußeren Sachverhalt indes aufrechterhalten (NStZ 2003, 253).
  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84

    Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts -

    Auszug aus BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04
    Dabei ist bedeutungslos, daß - wie hier durch das Ausbleiben einer zufälligen Zündung durch einen ahnungslosen Dritten - auch andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beigetragen haben (BGH NJW 1985, 813, 814; NStZ 1999, 128).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04
    Soweit die Entscheidung BGHSt 31, 46, 49 dahingehend verstanden worden ist, daß auch bei kausaler Erfolgsverhinderung "bestmögliche" Bemühungen des Täters erforderlich seien, um einen strafbefreienden Rücktritt annehmen zu können, handelt es sich um eine nicht zutreffende Interpretation dieser Entscheidung (vgl. BGHSt 48, 147 m. w. N.).
  • BGH, 26.03.1997 - 2 StR 650/96

    Möglichkeit des Bestehens eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der

    Auszug aus BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04
    Hat der Täter - wie hier der Angeklagte durch sein Verhalten am Tatort - eine neue Kausalkette in Gang gesetzt, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich geworden ist, so ist es unerheblich, ob er mehr als von ihm getan zur Verhinderung des Taterfolgs hätte leisten können (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 233; NStZ 1999, 128 jeweils zu § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. StGB m. w. N.).
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand;

    Insbesondere hatte er über Gas-Luft-Gemische nur im Zusammenhang mit Taten nach § 308 StGB bzw. der Vorgängervorschrift zu entscheiden, so dass es auf eine Abgrenzung im Einzelnen, ob die Tat durch Sprengstoff oder durch andere Mittel begangen oder versucht wurde, nicht ankam (vgl. Urteil vom 11. Juni 1965 - 4 StR 245/65, BGHSt 20, 230; Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253; Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147; Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02, StV 2003, 540; Beschluss vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04, NStZ 2004, 614; Beschluss vom 15. April 2010 - 5 StR 75/10, NStZ 2010, 503).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 263/11

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschließung bei der neuerlichen Vernehmung eines

    Der Senat weist darauf hin, dass eine Wahrunterstellung nur veranlasst ist, soweit keine begründete Aussicht besteht, dass behauptete, die Angeklagten begünstigende Fallgestaltungen durch eine Beweisaufnahme ausgeschlossen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04, NStZ 2004, 614, 615).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Deshalb darf ein dem Angeklagten günstiger Schluss nicht allein mit der Begründung versagt werden, es sei mit Rücksicht auf solche Umstände ein anderer Schluss möglich, wenn diese Umstände weder feststehen noch von der Beweisbehauptung umfasst werden (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2005 - 4 StR 164/05 Rn. 6 f. (Entlastung des Angeklagten durch die Geschädigte gegenüber ihrem Bruder, um diesen zu schützen) und vom 14. August 1996 - 3 StR 262/96 Rn. 6, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 32 (Einschätzung der Nebenklägerin, dass der Angeklagte keinen Analverkehr erzwungen habe, vor dem Gespräch mit einer Lebensberaterin); Urteile vom 6. Juli 1988 - 2 StR 315/88 Rn. 8, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10 (Verständigungsschwierigkeiten und Missverständnis bei polizeilicher Vernehmung) und vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81, NStZ 1982, 213 (hellhöriges Hotelzimmer); vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04 Rn. 19 und vom 17. August 2011 - 5 StR 263/11 Rn. 18; Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 420/98 Rn. 17; LR StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 291; KK StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 194).
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