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   BGH, 22.04.2004 - 3 StR 115/04   

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https://dejure.org/2004,9204
BGH, 22.04.2004 - 3 StR 115/04 (https://dejure.org/2004,9204)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2004 - 3 StR 115/04 (https://dejure.org/2004,9204)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2004 - 3 StR 115/04 (https://dejure.org/2004,9204)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen Benachteiligung eines Verurteilten; Vornahme eines Härtausgleichs beiÜbersteigen der Höchstgrenzen einer möglichen Freiheitsstrafe; Anrechnung einer im Ausland verbüßten Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55
    Gesamtstrafe bei verweigerter Zustimmung in einer Auslieferungsbewilligung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - 3 StR 115/04
    Bei der Neufestsetzung der Strafe wird auch Gelegenheit bestehen, die bislang unterlassene Bestimmung eines Maßstabes für die Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (§ 51 Abs. 4 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 StGB) zu treffen; diese Entscheidung muß in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGHSt 27, 287, 288).
  • BGH, 29.11.2007 - 4 StR 425/07

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaft; Mittäterschaft und

    Die Feststellungen des Landgerichts, nach denen der Angeklagte S. sein Tatopfer, mit dem er freundschaftlich verbunden war, zur "Bestrafung" für die Nicht-Rückzahlung von Schulden gleichsam "hingerichtet" hat (UA 48), bieten tragfähige Anhaltspunkte für die Annahme (sonst) niedriger Beweggründe (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 StR 115/04 ("Hinrichtung" eines Drogenschuldners); Schneider aaO Rdn. 71 ff.), zumal das Schwurgericht in seinen Strafzumessungserwägungen selbst davon ausgeht, dass die Tötung des Christian C. "auf einem als niedrig einzustufenden Motiv" beruhte (UA 48).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    c) Ein Härteausgleich hat auch zu erfolgen, wenn keine Gesamtstrafe gebildet werden kann, weil in einer Auslieferungsbewilligung die Zustimmung hierzu verweigert wurde (BGH, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 StR 115/04).
  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11

    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl

    a) Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität - Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG - verbietet es grundsätzlich, die mangels Zustimmung der bulgarischen Behörden nicht vollstreckbare Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Herford in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen (Senat, Beschluss vom 12. August 1997, 4 StR 345/97 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. April 2004, 3 StR 115/04).
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