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   BGH, 10.07.1991 - 3 StR 115/91   

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https://dejure.org/1991,3308
BGH, 10.07.1991 - 3 StR 115/91 (https://dejure.org/1991,3308)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1991 - 3 StR 115/91 (https://dejure.org/1991,3308)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 3 StR 115/91 (https://dejure.org/1991,3308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Strafe - Schuldausgleich - Funktion der Strafe - Einschlägige Vorstrafe - Hohe Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 547
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 10.07.1991 - 3 StR 115/91
    Im weiteren Vorbringen hat der Antrag bloße Wertungen zum Gegenstand, die einer unmittelbaren Beweisführung nicht zugänglich sind (vgl. dazu eingehend BGHSt 37, 162 (164 ff.)).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Hilfsbeweisanträge, die für den Fall eines bestimmten Urteilsausspruchs gestellt worden sind, brauchen erst in den Gründen des Urteils beschieden zu werden (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1951, 120 f; BGHSt 32, 10, 13; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 20).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Denn die Strafkammer hat im Urteil (UA 25) die unter Beweis gestellte Tatsache, "dass die Observationsmaßnahmen gem. obigem Beschluss ohne Erfolg waren", als - durch die Vernehmung des Observationsbeamten - erwiesen behandelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1991 - 3 StR 115/91, NStZ 1991, 547, 548; Beschlüsse vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2003, 417 bei Becker, und vom 5. Dezember 2012 - 1 StR 531/12; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 244 Rn. 86; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 234; Güntge in Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl., Rn. 1676 f.).
  • KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01

    Abgrenzung von Beweis und Beweisermittlungsantrag

    Die fehlerhafte Ablehnung des Hilfsbeweisantrages führt nicht stets zur Aufhebung des Urteils, denn das Revisionsgericht kann unter Heranziehung der Urteilsgründe selbst prüfen, ob ein anderer Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 StPO durchgreift und gegebenenfalls nachbessern (vgl. BGH NStZ 1991, 547, 548 [BGH 10.07.1991 - 3 StR 115/91] J. Dementsprechend beruht das Urteil auf diesem Fehler nicht (§ 337 Abs. 1 StPO), wenn der Tatrichter den Hilfsbeweisantrag mit anderer Begründung im Urteil rechtsfehlerfrei hätte ablehnen können (vgl. BGH NStZ 1993, 229 [BGH 17.12.1991 - 1 StR 714/92]).
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