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   BGH, 19.04.2000 - 3 StR 122/00   

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https://dejure.org/2000,6421
BGH, 19.04.2000 - 3 StR 122/00 (https://dejure.org/2000,6421)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2000 - 3 StR 122/00 (https://dejure.org/2000,6421)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2000 - 3 StR 122/00 (https://dejure.org/2000,6421)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Gefährliche Körperverletzung - Tateinheit - Waffe - Zulässigkeit - Verfahrensrüge - Revision - Beweisantrag - Gerichtsbeschluß - Strafrahmen - Heimtücke - Zeugenvernehmung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 213

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Ausführungen zur Verfahrensrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 3 StR 122/00
    Deshalb liegt keine nur auszugsweise Wiedergabe des Beweisantrags vor, was für die Zulässigkeit nicht ausreichen würde (vgl. BGH NStZ 1999, 396, 399), sondern in Bezug auf die Beweisbehauptung ein vollständiger Vortrag.
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 3 StR 122/00
    Zum anderen hat das Landgericht unberücksichtigt gelassen, daß sich der Angeklagte nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch tateinheitlich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht (vgl. BGH NStZ 1999, 30, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), mithin nicht zwei, sondern drei Straftatbestände vorsätzlich verwirklicht hat.
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    aa) Der Zulässigkeit der Rüge steht hier allerdings nicht entgegen, dass die Revision Verfahrensvorgänge in eigenen Worten wiedergegeben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. April 1998 - 1 StR 120/98, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4, und vom 19. April 2000 - 3 StR 122/00, juris Rn. 2 mwN) und den Sitzungskalender der Strafkammer (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. November 1999 - 4 StR 351/99, juris Rn. 1) nicht vorgelegt hat.
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Bei Angriffen gegen die Ablehnung von Anträgen sind regelmäßig der Antrag und die Ablehnungsbegründung im Wortlaut oder in eigenen Worten vollständig mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 3 StR 122/00, juris Rn. 2; Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684), oftmals auch die in diesen Dokumenten in Bezug genommenen Aktenbestandteile (BGH, Urteile vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118, 119; vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424).
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