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BGH, 02.06.2005 - 3 StR 123/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 74 StGB; § 74e StGB; § 54 StGB; § 55 StGB
Aufrechterhaltung von Einziehungsentscheidungen (Erledigung); Gesamtstrafenbildung (Serientaten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Berücksichtigung einer teilweisen Einstellung eines Verfahrens bei einem Ausspruch über eine Gesamtfreiheitsstrafe
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 74 e
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 2
Kein Aufrechterhalten einer Einziehungsanordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung; …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - 3 StR 123/05
Diese Einziehung war erledigt, da das Eigentum an den betreffenden Gegenständen mit der Rechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils nach § 74 e StGB auf den Staat übergegangen war (BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8).
- BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei …
Dies wird beispielsweise für die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58, und vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15) und für Einziehungsanordnungen angenommen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 StR 123/05; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369; jeweils zu den §§ 74 ff. StGB aF). - BGH, 29.11.2022 - 3 StR 383/22
Einbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe …
Mithin kann weder beurteilt werden, ob die Einziehung gemäß § 75 StGB bereits erledigt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 StR 123/05, juris Rn. 6; BGH…, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, juris Rn. 11), noch, ob es sich um eine Ermessensentscheidung handelt.