Rechtsprechung
BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 3 StGB; § 31 BtMG; Art. 316d EGStGB
Aufklärungshilfe; Meistbegünstigungsprinzip; milderes Recht - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30a BtMG, § 31 BtMG vom 29.07.2009, Art 316d StGBEG, § 1 StGB, § 2 Abs 1 StGB
Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendung der gesetzlichen Neuregelung der Aufklärungshilfe auf die nach deren Inkrafttreten eröffneten Verfahren - Wolters Kluwer
Maßgeblich für die Verurteilung eines Straftäters ist das zum Zeitpunkt der Tat gültige Strafgesetz; Voraussetzungen für die Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips gem. § 2 Abs. 3 StGB im Hinblick auf die Gültigkeit alter und neuer gesetzlicher Regelungen
- rewis.io
Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendung der gesetzlichen Neuregelung der Aufklärungshilfe auf die nach deren Inkrafttreten eröffneten Verfahren
- ra.de
- rewis.io
Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendung der gesetzlichen Neuregelung der Aufklärungshilfe auf die nach deren Inkrafttreten eröffneten Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 2 Abs. 3; BtMG § 31; EGStGB Art. 316d
Voraussetzungen für die Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips gem. § 2 Abs. 3 StGB im Hinblick auf die Gültigkeit alter und neuer gesetzlicher Regelungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 27.08.2010 - 15 KLs 2/10
- BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 44
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95
Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die …
Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11
Diese negativ formulierte Überleitungsvorschrift stellt eine - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989 - 2 BvR 1491/87 u.a., BVerfGE 81, 132, 136 f.; BGH, Beschluss vom 2. April 1996 - GSSt 2/95, BGHSt 42, 113, 120;… Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 2 Rn. 16) - Derogation des Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) dar, die die Gerichte in bereits rechtshängigen Verfahren von der gegebenenfalls schwierigen Bewertung entbinden soll, ob die alte oder neue Fassung des § 31 BtMG nach den Umständen des konkreten Einzelfalls das mildere Gesetz sei (BTDrucks. 16/6268 S. 17: etwa im Hinblick auf die Frage einer Milderung nach § 49 Abs. 1 oder 2 StGB oder eines Absehens von Strafe). - BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11
Diese negativ formulierte Überleitungsvorschrift stellt eine - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989 - 2 BvR 1491/87 u.a., BVerfGE 81, 132, 136 f.; BGH, Beschluss vom 2. April 1996 - GSSt 2/95, BGHSt 42, 113, 120;… Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 2 Rn. 16) - Derogation des Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) dar, die die Gerichte in bereits rechtshängigen Verfahren von der gegebenenfalls schwierigen Bewertung entbinden soll, ob die alte oder neue Fassung des § 31 BtMG nach den Umständen des konkreten Einzelfalls das mildere Gesetz sei (BTDrucks. 16/6268 S. 17: etwa im Hinblick auf die Frage einer Milderung nach § 49 Abs. 1 oder 2 StGB oder eines Absehens von Strafe). - BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; …
Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11
Für die Frage des auf diese Taten anwendbaren Rechts gelten vielmehr die allgemeinen Regeln, nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit geltende materielle Recht Anwendung findet (§§ 1, 2 Abs. 1 StGB), sofern das neuere Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten günstigere Regelung (§ 2 Abs. 3 StGB) darstellt (BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523).
- BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13
Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe
§ 31 Satz 2 BtMG ist zwar vorliegend grundsätzlich anwendbar, weil sowohl die Tat als auch der Eröffnungsbeschluss nach dem aufgrund § 316d EGStGB maßgeblichen 1. September 2009 (zum anwendbaren Recht bei vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten und danach ergangenem Eröffnungsbeschluss siehe BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 79/12 und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 123/11, NStZ 2012, 44 f.) erfolgten. - BGH, 17.04.2012 - 3 StR 79/12
Anwendbarkeit des Meistbegünstigungsprinzips bei der Aufklärungshilfe im …
Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 8. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, auf das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 6. November 2009 - 22 KLs 34/09; Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 123/11, NStZ 2012, 44), erlaubt diese Überleitungsvorschrift indes keinen Umkehrschluss dahin, dass die neuen Vorschriften immer schon dann anzuwenden wären, wenn - wie hier - die Eröffnung des Hauptverfahrens nach dem 31. August 2009 beschlossen worden ist.