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   BGH, 09.06.2015 - 3 StR 123/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14434
BGH, 09.06.2015 - 3 StR 123/15 (https://dejure.org/2015,14434)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2015 - 3 StR 123/15 (https://dejure.org/2015,14434)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 3 StR 123/15 (https://dejure.org/2015,14434)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 2 StGB, § 18 Abs 1 Nr 1 Buchst a AWG, § 18 Abs 7 Nr 2 AWG
    Verabredung einer Straftat: Gewerbsmäßige Zuwiderhandlung gegen das Iran-Embargo durch Absprachen mit im iranischen Geschäftspartnern

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 2 Alt. 3 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 7 Nr. 2 AWG, § 30 Abs. 2 Alt. 1 StGB, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruchänderung i.R. der Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot

  • rewis.io

    Verabredung einer Straftat: Gewerbsmäßige Zuwiderhandlung gegen das Iran-Embargo durch Absprachen mit im iranischen Geschäftspartnern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruchänderung i.R. der Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Verabredung einer Straftat: Gewerbsmäßige Zuwiderhandlung gegen das Iran-Embargo durch Absprachen mit im iranischen Geschäftspartnern

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 3 StR 123/15
    Im Übrigen passt der Senat die rechtliche Bezeichnung der Taten in der Urteilsformel an den jeweiligen Wortlaut der Strafvorschriften des AWG an (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148, 151).
  • LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16

    Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens zum Mord gegenüber potentiellem Opfer

    Es ist für die Tatbestandsverwirklichung nicht erforderlich, dass es sich bei dem Adressaten der Erklärung um einen Mittäter handelt (BGH, Beschluss v. 09.06.2015, 3 StR 123/15).
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