Rechtsprechung
BGH, 09.06.2015 - 3 StR 123/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 7 Nr. 2 AWG; § 30 Abs. 2 Alt. 1 StGB
Bereiterklären zur gewerbsmäßigen Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30 Abs 2 StGB, § 18 Abs 1 Nr 1 Buchst a AWG, § 18 Abs 7 Nr 2 AWG
Verabredung einer Straftat: Gewerbsmäßige Zuwiderhandlung gegen das Iran-Embargo durch Absprachen mit im iranischen Geschäftspartnern - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 2 Alt. 3 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 7 Nr. 2 AWG, § 30 Abs. 2 Alt. 1 StGB, § 265 StPO
- Wolters Kluwer
Schuldspruchänderung i.R. der Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot
- rewis.io
Verabredung einer Straftat: Gewerbsmäßige Zuwiderhandlung gegen das Iran-Embargo durch Absprachen mit im iranischen Geschäftspartnern
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruchänderung i.R. der Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verabredung einer Straftat: Gewerbsmäßige Zuwiderhandlung gegen das Iran-Embargo durch Absprachen mit im iranischen Geschäftspartnern
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 10.12.2014 - 3 St 2/14
- BGH, 09.06.2015 - 3 StR 123/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14
Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden …
Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 3 StR 123/15
Im Übrigen passt der Senat die rechtliche Bezeichnung der Taten in der Urteilsformel an den jeweiligen Wortlaut der Strafvorschriften des AWG an (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148, 151).
- LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16
Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens zum Mord gegenüber potentiellem Opfer
Es ist für die Tatbestandsverwirklichung nicht erforderlich, dass es sich bei dem Adressaten der Erklärung um einen Mittäter handelt (BGH, Beschluss v. 09.06.2015, 3 StR 123/15).