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BGH, 05.05.1999 - 3 StR 125/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 30 a Abs. 1 BtMG
Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 1; ; StGB § 21; ; WaffG § 53 Abs. 3 aa
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtM § 30, § 30a
Nicht geringe Menge bei Kokain
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96
Umfang der erforderlichen Feststellungen - Schätzung - Wirkstoffgehalt des …
Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 3 StR 125/99
Das kann entgegen der Absicht des Tatrichters den Angeklagten beschweren, denn bei Kokain ist eine gute Qualität bereits bei einem Wirkstoffgehalt von 40 % gegeben (vgl. z.B. BGH, Beschl. vom 23. April 1996 - 4 StR 132/96 m.w.Nachw.). - BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort …
Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 3 StR 125/99
Der neue Tatrichter wird die fehlerhaft unterlassene Festsetzung der Höhe der Tagessätze nachzuholen haben, der es auch dann bedarf, wenn aus einer Einzelgeldstrafe und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (vgl. BGHSt 30, 93, 96). - BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
Nicht geringe Menge bei Kokain
Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 3 StR 125/99
Die Strafkammer hat weiter übersehen, daß bei Annahme eines solchen Wirkstoffgehalts eine Verurteilung wegen Bandenhandels gemäß § 30 a Abs. 1 BtMG in den acht Fällen nicht hätte erfolgen dürfen, in denen der Angeklagte mit nur fünf Gramm 50 %igen Kokains Handel getrieben hat, weil in diesen Fällen der Grenzwert der nicht geringen Menge von fünf Gramm reinem Kokain (BGHSt 33, 133) nicht erreicht wurde.
- LG Aurich, 25.07.2018 - 11 KLs 14/18 Zwar hat der BGH vertreten, dass Kokain guter Qualität bereits bei 40 Prozent Wirkstoffgehalt vorliegen könne (BGH, Beschluss v. 23.4.1996 - 4 StR 132/96; BGH, Beschluss v. 5.5.1999 - 3 StR 125/99; BGH, Beschluss v. 29.6.2000 - 4 StR 202/00); diese ältere Rechtsprechung ist aus Sicht der Kammer allerdings durch die gestiegene allgemeine Qualität des in Deutschland gehandelten Kokains inzwischen überholt.