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   BGH, 02.05.1984 - 3 StR 126/84   

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BGH, 02.05.1984 - 3 StR 126/84 (https://dejure.org/1984,5274)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1984 - 3 StR 126/84 (https://dejure.org/1984,5274)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1984 - 3 StR 126/84 (https://dejure.org/1984,5274)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1984, 330
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung; Untypische Begleittat;

    Im Blick auf das Verhältnis zum Hausfriedensbruch bedarf das jedoch hier keiner weiteren Erörterung (vgl. auch zum Verhältnis des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs nach § 125a Satz 2 Nr. 2 StGB zum Vergehen nach § 27 Abs. 1 VersammlG BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84 -, vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 -, vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84 - und vom 21. September 1984 - 3 StR 395184).
  • OLG Rostock, 29.03.2016 - 20 RR 20/16

    Neufassung des Versammlungsgesetzes: Konkurrenzverhältnis zwischen

    - von der Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfasst ist (vgl. Beschlüsse vom 21.09.1984, 3 StR 395/84, NJW 1985, 50108.08.1984, 3 StR 302/84; 12.06.1984, 3 StR 228/84; 04.05.1984, 3 StR 126/84, StV 1984, 330; ohne differenzierende Überlegungen zum neuen VersG insoweit auch Fischer, StGB, 63. Aufl. § 125a Rdn. 11 und S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl. § 125a Rdn. 32), kann dies für einen Verstoß gegen § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG n.F. keine Geltung beanspruchen, da der Schutzzweck letztgenannter Norm auf die Sicherung der Effizienz behördlicher Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. Lk/v. Bubnoff, StGB, 11. Aufl. § 125 Rdn. 24), jedoch gerade nicht auf die potentielle Gefährlichkeit des Mitsichführens von Waffen (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 3 VersG) als eines mit § 125a Satz 2 StGB identischen Schutzzwecks gerichtet ist.
  • BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 27 VersG und § 125 StGB sowie § 125a StGB -

    Neben dem Vergehen nach den §§ 125, 125 a StGB tritt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (Beschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84, StrVert 1984, 330; Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 - und vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfaßt ist.
  • BGH, 12.06.1984 - 3 StR 228/84

    Bestimmung des konkurrenzrechtlichen Verhältnisses von Landfriedensbruch und

    Daneben tritt der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs miterfaßt ist (Senatsbeschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84; vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1968 - 5 StR 699/67 - bei Dallinger MDR 1968, 727 zum Verhältnis von § 125 Abs. 2 StGB aF zu § 303 StGB; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1982 - 3 StR 33/82 - zum Verhältnis von § 243 Abs. 1 Nr. 2 zur Sachbeschädigung; KG JR 1979, 249 mit zustimmender Anmerkung Geerds zum Verhältnis von § 243 Abs. 1 Nrn 1, 2 zu § 303 StGB; vgl. auch BT-Drucks. 8/1845, S. 11, wonach § 27 VersG zu § 53 Abs. 3 Nr. 5 WaffG in Gesetzeskonkurrenz steht).
  • BGH, 21.09.1984 - 3 StR 395/84

    Vergehen; Erfüllter Straftatbestand

    Neben dem Vergehen nach den §§ 125, 125 a StGB tritt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (Beschluß vom 4. Mai 1984 - 3 StR 126/84, StrVert 1984, 330; Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 - und vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfaßt ist.
  • BGH, 08.08.1984 - 3 StR 302/84

    Erfassen des Unrechtsgehalts des Straftatbestandes des § 27 Versammlungsgesetz

    Daneben tritt, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84 - und vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs mit erfaßt ist.
  • BGH, 08.08.1984 - 3 StR 259/84

    Konkurrenzen im Strafausspruch bei Landfriendensbruch und Verstoß gegen das

    Daneben tritt, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84 - und vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs miterfaßt ist.
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