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   BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18   

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https://dejure.org/2018,34913
BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18 (https://dejure.org/2018,34913)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2018 - 3 StR 128/18 (https://dejure.org/2018,34913)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2018 - 3 StR 128/18 (https://dejure.org/2018,34913)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 353 Abs. 2 StPO; § 224 StGB; § 27 StGB
    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung aufgehobener Feststellungen nach Zurückverweisung (Verfahrensrüge; sachlich-rechtlicher Fehler); fehlende Feststellungen zur objektiven Förderung der Haupttat bei der Verurteilung wegen psychischer Beihilfe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 261 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, § 27 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Annahme psychischer Beihilfe des Täters durch das Aufhalten der Glastür nach dem Schuss auf den Nebenkläger i.R.d. gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Neue Feststellungen im Anschluss an die Urteilsaufhebung im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Annahme psychischer Beihilfe des Täters durch das Aufhalten der Glastür nach dem Schuss auf den Nebenkläger i.R.d. gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Wenn nach Aufhebung im zweiten Durchgang die eigenen Feststellungen fehlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das aufgehobene Urteil - und die Urteilsgründe im zweiten Rechtsgang

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine psychische Beihilfe durch Aufhalten einer Glastür

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 382
  • StV 2019, 816
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18
    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers hatte der Senat dieses Urteil insoweit mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (3 StR 124/16).
  • BGH, 15.03.1988 - 5 StR 87/88

    Maßregelanspruch - Aufhebung - Rechtswidrige Tat - Revision

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18
    Es stellt auch einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil - wie hier - nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, juris Rn. 6; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1).
  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 156/12

    Reichweite der Aufhebung von Feststellungen in der Revision

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18
    Es stellt auch einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil - wie hier - nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, juris Rn. 6; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1).
  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18
    Es stellt auch einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil - wie hier - nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, juris Rn. 6; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1).
  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19

    Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Da das Landgericht jedoch irrtümlich von horizontaler Teilrechtskraft und einer damit einhergehenden Bindungswirkung an die erstinstanzlichen Feststellungen ausgegangen ist, hat es diesen Inhalt des amtsgerichtlichen Urteils nicht in Ausübung eigener Entscheidungszuständigkeit übernommen (vgl. zur Bezugnahme auf aufgehobene Feststellungen auch BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12; wistra 2012, 356; vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2013, 22, 23; vom 22. August 2018 - 3 StR 128/18).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 528/19

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anknüpfungstatsachen aus Sachverständigengutachten);

    Es stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 128/18, NStZ-RR 2018, 382 (Ls); vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, wistra 2012, 356; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309).
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