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   BGH, 24.03.1966 - 3 StR 13/65   

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BGH, 24.03.1966 - 3 StR 13/65 (https://dejure.org/1966,1261)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1966 - 3 StR 13/65 (https://dejure.org/1966,1261)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1966 - 3 StR 13/65 (https://dejure.org/1966,1261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Buches "Die Irrlichter" - Zulässigkeit einer Einziehung im selbstständigen Verfahren - Nichtverfolgbarkeit einer bestimmten Person als Verfahrensvoraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 55
  • NJW 1966, 1276
  • MDR 1966, 601
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64
    Auszug aus BGH, 24.03.1966 - 3 StR 13/65
    Etwas anderes könnte - in Ermangelung einer ausdrücklichen Einschränkung im Gesetz, wie sie sich z.B. für die Berücksichtigung der Rücknahme des Strafantrags aus § 64 StGB ergibt - nur gelten, wenn Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zu dem Schluss führten, dass die Verfahrensvoraussetzung der Nichtverfolgbarkeit nur bis zum letzten tatrichterlichen Urteil gelten solle - wie dies z.B. für den jetzigen § 164 Abs. 6 und den § 191 StGB angenommen wird (vgl. RGSt 26, 365; Schwarz/Dreher 27. Aufl. § 164 StGB Anm. 6, Schwarz/Kleinknecht StPO, 26. Aufl. Einl. 6; siehe auch die Entscheidungen BGHSt 19, 269 zur 5 Jahresfrist des § 115 BRAO und BGHSt 19, 377 zur Nachholbarkeit der Erklärung der Staatsanwaltschaft nach § 232 Abs. 1 Halbs. 2 StGB in der Revisionsinstanz) -.
  • BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63

    Ablauf der Fünfjahresfrist des § 115 Abs. 1 BRAO nach dem Urteil des

    Auszug aus BGH, 24.03.1966 - 3 StR 13/65
    Etwas anderes könnte - in Ermangelung einer ausdrücklichen Einschränkung im Gesetz, wie sie sich z.B. für die Berücksichtigung der Rücknahme des Strafantrags aus § 64 StGB ergibt - nur gelten, wenn Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zu dem Schluss führten, dass die Verfahrensvoraussetzung der Nichtverfolgbarkeit nur bis zum letzten tatrichterlichen Urteil gelten solle - wie dies z.B. für den jetzigen § 164 Abs. 6 und den § 191 StGB angenommen wird (vgl. RGSt 26, 365; Schwarz/Dreher 27. Aufl. § 164 StGB Anm. 6, Schwarz/Kleinknecht StPO, 26. Aufl. Einl. 6; siehe auch die Entscheidungen BGHSt 19, 269 zur 5 Jahresfrist des § 115 BRAO und BGHSt 19, 377 zur Nachholbarkeit der Erklärung der Staatsanwaltschaft nach § 232 Abs. 1 Halbs. 2 StGB in der Revisionsinstanz) -.
  • RG, 11.01.1895 - 3228/94

    Findet die Vorschrift der §§ 164 Abs. 2. 191 St.G.B.'s, wonach mit dem Verfahren

    Auszug aus BGH, 24.03.1966 - 3 StR 13/65
    Etwas anderes könnte - in Ermangelung einer ausdrücklichen Einschränkung im Gesetz, wie sie sich z.B. für die Berücksichtigung der Rücknahme des Strafantrags aus § 64 StGB ergibt - nur gelten, wenn Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zu dem Schluss führten, dass die Verfahrensvoraussetzung der Nichtverfolgbarkeit nur bis zum letzten tatrichterlichen Urteil gelten solle - wie dies z.B. für den jetzigen § 164 Abs. 6 und den § 191 StGB angenommen wird (vgl. RGSt 26, 365; Schwarz/Dreher 27. Aufl. § 164 StGB Anm. 6, Schwarz/Kleinknecht StPO, 26. Aufl. Einl. 6; siehe auch die Entscheidungen BGHSt 19, 269 zur 5 Jahresfrist des § 115 BRAO und BGHSt 19, 377 zur Nachholbarkeit der Erklärung der Staatsanwaltschaft nach § 232 Abs. 1 Halbs. 2 StGB in der Revisionsinstanz) -.
  • BGH, 18.09.2019 - 1 StR 320/18

    Selbständige Einziehung (Verdacht einer Katalogtat bereits bei Sicherstellung,

    Dies hat der Senat als Verfahrensvoraussetzung noch in der Revisionsinstanz zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1966 - 3 StR 13/65, BGHSt 21, 55 f.; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 435 Rn. 11 ff.).
  • OLG Oldenburg, 09.04.2013 - 2 SsBs 59/13

    Vorliegen einer wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage i.S.v.

    Jene Entscheidung (Unmöglichkeit der Durchführung eines subjektiven Strafverfahrens) trifft die Staatsanwaltschaft, aber nicht nach § 29a Abs. IV OWiG die Ordnungsbehörde (BGHSt 21, 55; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, § 440 Rdn. 7f).".
  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 60/04

    Kein selbständiges Verfallsverfahren gegen Unternehmen bei rechtskräftiger

    Es fehlt an einer Verfahrensvoraussetzung, die auch in der Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdeinstanz noch erfüllt sein muss (vgl. hierzu BGHSt 21, 55).
  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 739/77

    Die 120 Tage von Sodom (Film)

    Maßgebend ist vielmehr, daß keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, es könnte wegen der Vorführung des Spielfilms überhaupt jemand strafrechtlich belangt werden (BGHSt 21, 55).
  • OLG Köln, 10.12.2018 - 2 Ws 641/18
    Die Unmöglichkeit der Durchführung eines subjektiven Straf- oder Bußgeldverfahrens stellt hierbei eine Prozessvoraussetzung für das auf die Anordnung der Einziehung gerichtete selbständige Verfahren im Straf- wie Ordnungswidrigkeitenrecht dar (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.1966, 3 StR 13/65, BGHSt 21, 55; OLG Köln, 1. Strafsenat, Beschluss vom 05.03.2004, Ss 60/04, NStZ 2004, 700; BayObLG, Beschluss vom 13.04.1987, MDR 1987, 870; Köhler, a.a.O., § 435 Rn. 11, Metzger, a.a.O., § 435 Rn. 6; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 440 Rn. 51; Schmidt in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage § 440 Rn. 12; Eser/Schmidt in Schönke/Schröder, StGB, 30. Auflage, § 76a Rn. 5).

    Dem vorliegenden selbständigen Einziehungsverfahren steht jedenfalls derzeit das Prozesshindernis der Möglichkeit eines subjektiven Verfahrens gegen die Beschuldigten D entgegen, so dass das Landgericht Bonn im Ergebnis zu Recht das Verfahren "vorläufig" eingestellt hat, wobei aus Sicht des Senats die Verfahrenseinstellung zutreffender aus einer entsprechende Anwendung von § 206a StPO (so Gössel, a.a.O., § 440 Rn. 51) bzw. § 260 Abs. 3 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.1966, 3 StR 13/65, Schmidt, a.a.O., § 440 Rn. 12) folgt.

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.03.2021 - 12 Qs 5/21

    Voraussetzungen des selbständigen Einziehungsverfahrens

    Erforderlich und ausreichend ist, dass die Straftat bis zum rechtskräftigen Abschluss des Einziehungsverfahrens - gegebenenfalls in der Revisionsinstanz (BGH, Urteil vom 24. März 1966 - 3 StR 13/65, juris Rn. 3; Eser/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 76a Rn. 5; Joecks/Meißner in MünchKomm-StGB, 4. Aufl., § 76a Rn. 6) - nicht aufgeklärt oder verfolgt werden kann.
  • OLG Celle, 29.10.2008 - 322 SsBs 172/08

    Unmöglichkeit der Durchführung eines subjektiven Strafverfahrens oder

    Es fehlt an einer Verfahrensvoraussetzung, die auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch erfüllt sein muss (vgl. hierzu BGHSt 21, 55).
  • LG Hildesheim, 02.07.2009 - 25 KLs 4131 Js 103693/08

    Einziehung: Voraussetzungen und Adressat des selbständigen Einziehungsverfahrens;

    Auch soweit der BGH in der Entscheidung BGHSt 21, 55ff. von der Nichtverfolgbarkeit des Beschuldigten spricht, heißt dies nicht, dass schon das Vorhandensein irgend eines noch verfolgbaren anderen Beschuldigten einer Einziehungsentscheidung entgegenstünde, sondern eben nur, dass Voraussetzung des objektiven Verfahrens ist, dass kein Beschuldigter, gegen den sich die Einziehung richtet, noch im subjektiven Strafverfahren verfolgt werden kann.
  • OLG Koblenz, 25.06.2009 - 1 SsBs 31/09

    Verfahrensverbindung bei Verfahren gegen juristische Person und deren

    Es fehlt bezüglich des angefochtenen Teils des Urteils des Amtsgerichts an einer Verfahrensvoraussetzung, die auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch erfüllt sein muss (vgl. hierzu BGHSt 21, 55).
  • BGH, 19.01.1972 - 2 StR 622/71

    Raub unter Alkoholeinfluss - Erhebliche Minderung der Zurechnungsfähigkeit zur

    Es stand ihr vielmehr frei, die von ihr beabsichtigte Milderung wegen erheblich vermindeter Zurechnungsfähigkeit entweder im Rahmen des bei Annahme mildernder Umstände gegebenen Strafrahmens oder durch Anwendung des nach den Grundsätzen des § 44 Abs. 3 StGB erweiterten Strafrahmens vorzunehmen (BGHSt 16, 360; 21, 57) [BGH 24.03.1966 - 3 StR 13/65].
  • BGH, 16.05.1972 - 1 StR 153/72

    Berücksichtigung einer verminderten Zurechnungsfähigkeit im Rahmen des § 213 StGB

  • BGH, 12.09.1967 - 1 StR 370/67

    Nichtvereidigung des Sachverständigen als gesetzliche Regel - Verstoß des

  • BGH, 28.02.1967 - 1 StR 595/66

    Entscheidung der Strafkammer in einem objektiven Einziehungsverfahren ohne Antrag

  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 14/65

    Unterlassung der Einziehung - Ausspruch der Einziehung nach bereits im

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