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   BGH, 06.12.1951 - 3 StR 131/51   

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https://dejure.org/1951,529
BGH, 06.12.1951 - 3 StR 131/51 (https://dejure.org/1951,529)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1951 - 3 StR 131/51 (https://dejure.org/1951,529)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1951 - 3 StR 131/51 (https://dejure.org/1951,529)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 121
  • NJW 1952, 554 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1951 - 4 StR 32/50

    Verurteilung wegen im Dritten Reich begangener Straftaten - Anwendung des § 47

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  • RG, 04.04.1922 - IV 1285/21

    Rechtsstellung kriegsgefangener Deutscher in Frankreich. Kann ein solcher wegen

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  • RG, 03.10.1895 - 2926/95

    Von welchem Zeitpunkte an beginnt die Ablaufsfrist des Strafantrages, wenn ein

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  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Diese Auffassung vertritt auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1951 (BGHSt 2, 121 [123 f.]), in der er ausführt:.

    Diese Ausnahmen beruhten rechtlich nicht mehr auf Anordnungen, die von der deutschen Wehrmacht ausgegangen seien, sondern sie seien auf Sonderbefehle der ehemaligen Kriegsgegner für bestimmte Gruppen von Kriegsgefangenen zurückzuführen (vgl. BGHSt 2, 121 [124]).

  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

    An einem Unterlassen der Antragstellung fehlt es indes, solange die Person des Antragsberechtigten aus rechtlichen Gründen gehindert war, den Strafantrag zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.1951 - 3 StR 131/51; OLG Hamm NJW 1970, 578; OLG Bremen NJW 1956, 392).
  • BGH, 27.02.1953 - 2 StR 256/52

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte war vom Gewahrsamsstaat mit Aufsichtsbefugnissen gegenüber anderen Gefangenen betraut, so dass er dadurch nach deutschen Wehrrecht Vorgesetzter kraft Dienststellung geworden war (RGSt 57, 47; BGHSt 2, 122 [BGH 06.12.1951 - 3 StR 131/51]).

    Der 3. Senat hat in einer Entscheidung vom 6. Dezember 1951 (BGHSt 2, 121 [BGH 06.12.1951 - 3 StR 131/51]) ausgeführt, dass schon von der Kapitulation im Mai 1945 ab eine Anwendung des § 122 MStGB nicht mehr möglich sei, weil die Kriegsgefangenen nicht mehr Angehörige der deutschen Wehrmacht gewesen seien.

  • BGH, 10.07.1952 - 4 StR 73/52

    Strafbarkeit einer vor einem ausländischen Gericht erstatteten Aussage -

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits wiederholt anerkannt (3 StR 131/51 vom 6. Dezember 1951; 3 StR 1155/51 vom 17. April 1952; ebenso OLG Hessen, HESt 2 S 175, 177).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 843/53

    Erhängung eines Soldaten wegen vorbereiteter Fahnenflucht sowie Bedrohung seiner

    Die Taten K. blieben also auch nach dem Inkrafttreten der Teilkapitulation strafbar (BGHSt 2, 122 [BGH 06.12.1951 - 3 StR 131/51] steht nicht entgegen).
  • BVerwG, 30.04.1969 - VI C 72.65

    Militärische Tätigkeit im Auftrag der Besatzungsmacht als deutscher öffentlicher

    Für diese Rechtslage ist es ohne Bedeutung, ob und in Welchem Umfang nach dem von der Revision angeführten Befehl vom 7. Juni 1945 die Marineorganisation - tatsächlich - aufrechterhalten worden ist (vgl. auch BGHSt 2, 121 [BGH 06.12.1951 - 3 StR 131/51] [123]), ebenso ihre haushaltsmäßige Betreuung.
  • BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1155/51

    Rechtsmittel

    Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass auch ein Kriegsgefangener noch der Freiheit beraubt werden kann, indem die ihn in dieser Eigenschaft belassene Bewegungsfreiheit noch weiter eingeengt wird (Urt. v. 6. Dezember 1951 - 3 StR 131/51).
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 229/52

    Rechtsmittel

    Bei der Prüfung, ob es sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (§ 563 ZPO), ist davon auszugehen: Hatte das beklagte Land das Beamtenverhältnis des Klägers übernommen, so hatte es an sich das dem Kläger zustehende Gehalt auch während dessen Kriegsgefangenschaft zu zahlen; es konnte auch den Kläger, nachdem dessen Anspruch auf Kriegsbesoldung mit dem auf den 8. Mai 1945 anzusetzenden Ende der deutschen Wehrmacht (siehe hierzu Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1954 - 1 BvR 371/52 sowie BGHSt 2, 121 [BGH 06.12.1951 - 3 StR 131/51] [123 f]) erloschen war, nicht auf seine Kriegsbesoldung verweisen.
  • BGH, 22.01.1953 - 3 StR 1034/51

    Rechtsmittel

    Falls eine solche zufolge der Aussage des Angeklagten eingetreten sein sollte, könnte das Vorgehen des Angeklagten den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen (BGH 3 StR 131/51, Urt. v. 6. Dezember 1951; 4 StR 73/52, Urt. v. 10. Juli 1952).
  • BGH, 16.06.1952 - 3 StR 721/51

    Rechtsmittel

    Dass auch ein Kriegsgefangener noch der Freiheit beraubt werden kann, indem die ihm in dieser Eigenschaft belassene Bewegungsfreiheit noch weiter eingeengt wird, hat der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen (vgl Urteil von 6. Dezember 1951; 3 StR 131/51 und Urteil von 17. April 1952; 3 StR 1155/51).
  • LG Regensburg, 15.03.1963 - Ks 3/62

    Erschiessung eines Zivilisten zur Vorbeugung gegen den Verrat eines deutschen

  • LG Mosbach, 24.04.1961 - Ks 2/61

    Einzelerschiessung mehrerer jüdischer Zwangsarbeiter aus verschiedenen Gründen.

  • LG München II, 02.02.1956 - Ks 16/55

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

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