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   BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96   

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https://dejure.org/1996,7374
BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96 (https://dejure.org/1996,7374)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1996 - 3 StR 132/96 (https://dejure.org/1996,7374)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 3 StR 132/96 (https://dejure.org/1996,7374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung des tatsächlichen Umfangs und des Ziels einer Revision als auslegugnsfähige Revisionsbegründung - Voraussetzungen einer zulässig erhobenen Sachrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 5 Ss 299/90
    Auszug aus BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96
    Ein Antrag nach § 344 Abs. 1 StPO, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (BGH NJW 1991, 710 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; BGHR StPO § 344 II 1 Revisionsbegründung 1).
  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 21/92

    Zulässigkeitsanforderungen der Sachrüge im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96
    Eine zulässig erhobene Sachrüge setzt vielmehr voraus, daß die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt werden soll (BGHSt 25, 272, 275; BGH NStZ 1991, 597; BGHR StPO § 344 II 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92).
  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96
    Eine zulässig erhobene Sachrüge setzt vielmehr voraus, daß die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt werden soll (BGHSt 25, 272, 275; BGH NStZ 1991, 597; BGHR StPO § 344 II 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96
    Eine zulässig erhobene Sachrüge setzt vielmehr voraus, daß die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt werden soll (BGHSt 25, 272, 275; BGH NStZ 1991, 597; BGHR StPO § 344 II 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92).
  • BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90

    Wirksamkeit der Urteilszustellung; Datum des Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96
    Ein Antrag nach § 344 Abs. 1 StPO, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (BGH NJW 1991, 710 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; BGHR StPO § 344 II 1 Revisionsbegründung 1).
  • BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97

    Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge

    Es genügt, wenn sich das Begehren auf Nachprüfung des Urteils in sachlicher Hinsicht aus dem Zusammenhang des Vorbringens ergibt (vgl. BGH NStZ 1991, 597; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96).

    Erforderlich ist vielmehr, daß die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt wird (BGHSt 25, 272, 275; BGH NStZ 1991, 597; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96).

  • BGH, 07.09.2021 - 3 StR 290/21

    Anforderungen an die zulässige Erhebung der Sachrüge

    Denn ein Antrag nach § 344 Abs. 1 StPO, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96, juris Rn. 3; vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05, juris Rn. 2 f., jeweils mwN).

    Eine zulässig erhobene Sachrüge setzt vielmehr voraus, dass die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt werden soll (BGH, Beschluss vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96, aaO mwN).

  • BGH, 23.02.2017 - 3 StR 476/16

    Erhebung der Sachrüge hinsichtlich Beweiswürdigung

    - 3 StR 475/91, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96, juris Rn. 3; vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).
  • BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende

    Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 - BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).".
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