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BGH, 14.05.2002 - 3 StR 133/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 256 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 177 Abs. 2 StGB; § 223 StGB; § 46 StGB
Verlesung einer Ärzteerklärung (Beleg einer Körperverletzung bei Tateinheit mit Vergewaltigung); Strafzumessung bei Vergewaltigung (animierendes, ambivalentes Verhalten des Opfers) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Vergewaltigung - Jugendstrafe - Sachrüge - Strafausspruch - Mittäterschaft
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 256 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 256 Abs. 1
Verlesbarkeit eines Attestes bei Tateinheit zwischen Körperverletzung und anderem Tatbestand - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
Verlesung eines Attestes
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 3 StR 133/02
Die Verlesung eines privatärztlichen Attestes über eine nicht schwere Körperverletzung ist zum Nachweis einer solchen Körperverletzung auch dann zulässig, wenn diese in Tateinheit mit einem weiteren Delikt - hier einer Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB - steht (vgl. BGHSt 33, 389, 393).