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   BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15   

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https://dejure.org/2016,11569
BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15 (https://dejure.org/2016,11569)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - 3 StR 142/15 (https://dejure.org/2016,11569)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 3 StR 142/15 (https://dejure.org/2016,11569)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG; § 38 Abs. 2 Nr. 1 WpHG; § 261 StPO; § 73 StGB; § 73 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 74 Abs. 3 StPO
    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter Berücksichtigung europäischer Rechtsakte, Richtlinie; Einwirkung auf den Börsenpreis; Feststellung; Kausalität; subjektive Gewissheit; Überzeugungsbildung; Täterschaft und Teilnahme; ...

  • lexetius.com

    WpHG § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 38 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 261

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20a Abs 1 S 1 Nr 3 WpHG, § 38 Abs 2 Nr 1 WpHG, § 261 StPO, Art 1 Nr 2 Buchst b EGRL 6/2003, Art 5 EGRL 124/2003
    Strafbare Einwirkung auf den Börsenpreis: Bestimmtheit des Tatbestandsmerkmals "sonstige Täuschungshandlungen"; erforderliche Tatsachenfeststellungen hinsichtlich der Preiseinwirkung

  • IWW

    § 38 Abs. 2, § ... 39 Abs. 1 Nr. 2, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG, § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 74 Abs. 3 StPO, § 40a Abs. 1 Satz 2 WpHG, § 73 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 103 Abs. 2 GG, 38 Abs. 2, § 38 Abs. 2 WpHG, § 20a Abs. 1 Satz 1 WpHG, § 263 Abs. 1 StGB, Richtlinie 2003/6/EG, § 25 Abs. 2 StGB, § 25 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 14 Abs. 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 2 BörsG, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG, § 261 StPO, § 73c Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 826 BGB, § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO, § 2 Abs. 3, Abs. 5 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 20a WpHG, § 73b StGB, § 73 Abs. 3 StGB, § 14 StGB, §§ 73, 73a StGB, § 154 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Einwirkung auf den Börsenpreis im Sinne des § 38 Abs. 2 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG); Entsprechen des Tatbestandsmerkmals "sonstige Täuschungshandlungen" i. S. des § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 WpHG dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes (GG); ...

  • rewis.io

    Strafbare Einwirkung auf den Börsenpreis: Bestimmtheit des Tatbestandsmerkmals "sonstige Täuschungshandlungen"; erforderliche Tatsachenfeststellungen hinsichtlich der Preiseinwirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpHG § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 , § 38 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 261

  • rechtsportal.de

    Feststellung einer Einwirkung auf den Börsenpreis im Sinne des § 38 Abs. 2 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG ); Entsprechen des Tatbestandsmerkmals "sonstige Täuschungshandlungen" i. S. des § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 WpHG dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes ( GG ); ...

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bestimmtheit des Tatbestandsmerkmals "sonstige Täuschungshandlungen" im Verbot der Marktmanipulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Marktmanipulation per Börsenbrief - Einwirkung auf den Börsenpreis und die sonstigen Täuschungshandlungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationsgestützte Marktmanipulationen - und der Verfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Marktmanipulation per Börsenbrief - und die Informationsdeliktshaftung nach § 826 BGB

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besorgnis der Befangenheit - und kein Ermessen des Gerichts

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3459
  • ZIP 2016, 1334
  • ZIP 2016, 43
  • NStZ 2017, 692
  • StV 2017, 110
  • WM 2016, 1022
  • NZG 2016, 751
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15
    Der Senat hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des die Strafbarkeit begründenden Regelungsgefüges (vgl. zur Regelungstechnik des WpHG allgemein bereits BGH, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 83 f.); dieses ist insbesondere ausreichend bestimmt.

    a) Auf den Börsenpreis, der nach § 24 Abs. 1 Satz 2 BörsG auch im Rahmen des Freiverkehrs an einer Wertpapierbörse festgestellte Preise umfasst, wird nach gängiger Definition eingewirkt, wenn er künstlich - das heißt gegen die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse am Markt - erhöht, abgesenkt oder auch nur stabilisiert wird (siehe BGH, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 87 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Oktober 2011 - 2 Ss 65/11, NJW 2011, 3667, 3669; Vogel in Assmann/Schneider aaO, § 38 Rn. 51).

    b) Entscheidend ist, dass die manipulative Handlung kausal für die weitere Preisentwicklung ist (BGH, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 87 f.).

    Sie beruht auf der Überlegung, dass die empfohlenen Aktien weitgehend unbekannt waren und dementsprechend im Vorfeld der Stellungnahmen durch S. und den Angeklagten kaum - wenn auch vereinzelt, weshalb ein Börsenpreis nicht erst bewirkt wurde (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 88 f.) - gehandelt wurden (zur Maßgeblichkeit der Liquidität des Wertpapiers auch Vogel in Assmann/Schneider aaO, § 38 Rn. 56; Park/Sorgenfrei aaO, Rn. 269).

    Da aber aus der Tat alle Vermögenswerte erlangt sind, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 92), wäre dann die in Folge dieser Einwirkung eingetretene Wertänderung der vom Täter gehaltenen, jedoch bei deren Empfehlung verschwiegenen Aktien maßgebend.

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15
    Die Strafkammer hat zutreffend eine Strafbarkeit gemäß § 38 Abs. 2, § 39 Abs. 1 Nr. 2, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG bejaht (vgl. zum sog. Scalping schon BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373).

    Der Senat kann offenlassen, ob das Tatbestandsmerkmal der "sonstigen Täuschungshandlungen' bereits durch einen Vergleich mit den übrigen Alternativen des § 20a Abs. 1 Satz 1 WpHG bzw. durch die Auslegung des Begriffs der Täuschung im Rahmen des § 263 Abs. 1 StGB in einem Maße präzisiert wird, dass der Normadressat erkennen kann, welche Verhaltensweisen ihm unter Androhung von Strafe untersagt sind (so BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1897; zustimmend Schröder, Handbuch Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 546; ablehnend: Altenhain in Hirte/Möllers, Kölner Kommentar zum WpHG, 2. Aufl., § 38 Rn. 24; Schmitz, JZ 2004, 526, 527).

    Hierzu gehört jedenfalls dann, wenn wie hier der nationale Gesetzgeber europarechtliche Vorgaben umsetzt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 378 ff.), eine an diesen Vorgaben orientierte Interpretation der Tatbestandsmerkmale.

    Wollte man dies verneinen, bedürfte die Umschreibung des Einwirkens für die hiesige Fallkonstellation einer Modifikation; denn bei Täuschungen im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG in der Form des Scalpings kann ein Einwirken auf den Börsenpreis nicht wegen eines der Empfehlung entsprechenden Potentials der Aktie negiert werden (so schon BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 382); andernfalls liefe die Regelung in diesen Fällen leer.

    In diesem Sinne sind auch die Ausführungen der Rechtsprechung zu verstehen, wonach Befragungen von Marktteilnehmern nicht erforderlich und stattdessen Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz, die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Papiers am Tag der tatbestandlichen Handlung sowie die Ordergröße als Indizien ausreichend seien (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 384; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1899 f.).

  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15
    Der Senat kann offenlassen, ob das Tatbestandsmerkmal der "sonstigen Täuschungshandlungen' bereits durch einen Vergleich mit den übrigen Alternativen des § 20a Abs. 1 Satz 1 WpHG bzw. durch die Auslegung des Begriffs der Täuschung im Rahmen des § 263 Abs. 1 StGB in einem Maße präzisiert wird, dass der Normadressat erkennen kann, welche Verhaltensweisen ihm unter Androhung von Strafe untersagt sind (so BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1897; zustimmend Schröder, Handbuch Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 546; ablehnend: Altenhain in Hirte/Möllers, Kölner Kommentar zum WpHG, 2. Aufl., § 38 Rn. 24; Schmitz, JZ 2004, 526, 527).

    Ohne die Möglichkeit einer Zurechnung der Kundgabe bzw. des Haltens von Positionen - sei es über § 25 Abs. 2 StGB, sei es über § 25 Abs. 1 Alternative 2 StGB - liefe der Schutzzweck der Norm leer (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1897 f.; OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664, 3666; Brand, NJW 2014, 1900; Trüg, NStZ 2014, 558, 559 f.; MüKo-StGB/Pananis aaO, Rn. 249; Altenhain in Hirte/Möllers aaO, Rn. 105; Schömann aaO, S. 152).

    Der bloße Verweis auf die theoretische Möglichkeit eines solchen lässt den erforderlichen Bezug zu der konkreten Situation vermissen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1899; OLG München aaO, 3665; Stoll in Hirte/Möllers aaO, § 20a Anh. I - § 4 MaKonV Rn. 39).

    In diesem Sinne sind auch die Ausführungen der Rechtsprechung zu verstehen, wonach Befragungen von Marktteilnehmern nicht erforderlich und stattdessen Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz, die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Papiers am Tag der tatbestandlichen Handlung sowie die Ordergröße als Indizien ausreichend seien (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 384; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1899 f.).

  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15

    Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15
    Hiervon wird wegen der verfallsausschließenden Wirkung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB im Zweifel auszugehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, juris Rn. 27 f.; vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 102/15, juris Rn. 17).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Vortrag der Beweiserheblichkeit im Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15
    Hiervon wird wegen der verfallsausschließenden Wirkung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB im Zweifel auszugehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, juris Rn. 27 f.; vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 102/15, juris Rn. 17).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15
    Dabei ist bei Mittäterschaft auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem einer der Mittäter einen gegenseitig zurechenbaren Tatbeitrag geleistet hat (BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, NJW 1999, 1979).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15
    Es besteht weiterhin auch in dem Bereich des Wertpapierhandels kein Anlass, zugunsten des Angeklagten Sachverhaltsvarianten zu unterstellen, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148).
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15
    Abgesehen davon, dass das Landgericht das systematische Verhältnis der beiden Alternativen der Vorschrift verkannt hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86), erweisen sich schon angesichts der Höhe des im Raum stehenden Betrages die Ausführungen der Strafkammer sowohl mit Blick auf die Ermessensausübung im Rahmen des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB als auch mit Blick auf die Möglichkeit des Vorliegens einer noch weitergehenden unbilligen Härte im Sinne von § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB als zu pauschal.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15
    Denn § 826 BGB stellt insoweit nicht auf die Verletzung bestimmter Rechte oder Rechtsgüter ab; als Schaden ist vielmehr neben jeder nachteiligen Einwirkung auf die Vermögenslage jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses, etwa das wirtschaftliche Selbstbestimmungsrecht, und jede Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung anzusehen (BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, NJW 2004, 2971, 2972).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15
    c) Nach diesen Maßstäben ist die Überzeugungsbildung des Landgerichts - eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 213 f.) - nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02

    Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09

    Verfall (Kurs- und Marktpreismanipulation; Insiderhandel; Vorrang der Ansprüche

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03

    Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes

  • OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 2 Ss 65/11

    Vorsätzliche Marktmanipulation: Erteilung abgestimmter Kauf- und Verkaufsangebote

  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12

    Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

  • BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09

    Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages auf die Einholung eines

  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

  • OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11

    Marktmanipulation im Wertpapierhandel: Verbreitung von Stellungnahmen oder

  • BGH, 22.07.2014 - 3 StR 302/14

    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Die bisherigen Erkenntnisse über die Art der Einbeziehung der Universitätsleitung und von Hilfskräften in die Begutachtung und Freigabe der vorbereitenden Gutachten haben keine - für die Besorgnis der Befangenheit erforderlichen (vgl. BGH BeckRS 2016, 09679; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 26 Rdn. 7) - konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für eine inhaltliche Einflussnahme auf das Ergebnis der Begutachtung ergeben, die geeignet wären, die Unabhängigkeit von Prof. Dr. Still im Rahmen der Ausführung des Gutachtenauftrags oder gar seine Unparteilichkeit ernsthaft in Frage zu stellen.
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19

    Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations-

    Denn der Vermögenszufluss wird hier erst durch den insofern nicht tatbestandlichen Aktienverkauf vermittelt (i. E. ebenso Trüg in: Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts, 5. Aufl., S. 1454 f.; Rönnau/Wegner in Meyer/Veil/Rönnau, HdB Marktmissbrauchsrecht, § 28 Rn. 160, 162 (anders bei einem tateinheitlichen Zusammentreffen mit einem Insiderdelikt); vgl. zum früheren Recht BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 142/15 Rn. 33, BGHR StGB § 73 Erlangtes 20 (Drittgeschäfte)).
  • LG Bielefeld, 06.07.2018 - 8 O 8/18

    Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch

    Ein Schaden i.S.v. § 826 BGB ist jede nachteiligen Einwirkung auf die Vermögenslage (BGH Urteil vom 25.02.2016 - 3 StR 142/15).

    § 826 BGB schützt nicht nur das Vermögen an sich, sondern setzt bereits bei der Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Geschädigten an, so dass der Schaden auch in der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung bestehen kann (BGH Urteil vom 25.02.2016 - 3 StR 142/15).

  • BGH, 29.06.2022 - 3 StR 130/22

    Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations-

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 25. Februar 2016 (3 StR 142/15) das Urteil im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    Dabei kann die Höhe der Wertsteigerung und damit des Einziehungsumfangs regelmäßig nach dem Veräußerungsgewinn bestimmt werden (BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20, NJW 2021, 1829 Rn. 3; vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NJW 2021, 1252 Rn. 5; vom 25. Februar 2016 - 3 StR 142/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 20 Rn. 33 jeweils mwN).

    Dies erweist sich als rechtsfehlerhaft, da Vorteile aus einem gegebenenfalls willkürlich oder täuschungsbedingt festgelegten ersten Börsenkurs nicht ursächlich auf die verfahrensgegenständlichen Manipulationshandlungen zurückzuführen sind und es daher an einem Kausalzusammenhang mit der rechtswidrigen Tat fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80 Rn. 18 ff.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20, NJW 2021, 1829 Rn. 3; vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NJW 2021, 1252 Rn. 5; vom 25. Februar 2016 - 3 StR 142/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 20 Rn. 33 jeweils mwN).

  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

    Erforderlich ist also, dass eine manipulative Handlung des Täters kausal für den fraglichen Preis eines Finanzinstruments geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 87 f.; Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 142/15, NJW 2016, 3459, 3460 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Oktober 2011 - 2 Ss 65/11, NJW 2011, 3667, 3669; MüKo-StGB/Pananis, aaO, WpHG § 38 Rn. 240).

    In der Regel sind jedoch Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz, die Kurs- und Umsatzentwicklung der betreffenden Aktie vor und nach der manipulativen Handlung sowie die vorgenommenen Ordergrößen als Indizien darzustellen und zu würdigen, um eine tatsächliche Kurseinwirkung hinreichend zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 384; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882 f.; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, BGHSt 59, 105, 117; Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 142/15, NJW 2016, 3459, 3461).

  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 12 KLs 9/16

    Keine "Generalamnestie" bei Marktmanipulation (Scalping) durch das Erste

    Entgegen der beantragten Abschöpfung dieses Betrags, ist - im Falle einer Verurteilung - im Anschluss an BGH NZG 2016, S. 751 [BGH 25.02.2016 - 3 StR 142/15] (Bschl. v. 25.2.2016 - 3 StR 142/15) (lediglich) der Sondervorteil für verfallen zu erklären.

    Nunmehr äußerte sich der 3. Strafsenat auch zum Scalping entsprechend (BGH NZG 2016, S. 751 [BGH 25.02.2016 - 3 StR 142/15] Bschl. v. 25.2.2016 - 3 StR 142/15), hält auch hier an seiner Linie fest und stellt für den Unwert der Tat und den spiegelbildlichen Vermögensvorteil darauf ab, dass jedenfalls die Wertsteigerung der Aktien - im Gegensatz zu dem zumeist durch außertatbestandliche Verkäufe erzielte Erlös - derjenige Vermögenszuwachs ist, der auch unmittelbar aus der Tat erlangt ist.

  • LG Bielefeld, 28.01.2019 - 19 O 223/18
    Ein Schaden i.S.v. § 826 BGB ist jede nachteiligen Einwirkung auf die Vermögenslage (BGH, Urteil vom 25.02.2016, Az: 3 StR 142/15).

    § 826 BGB schützt nicht nur das Vermögen an sich, sondern setzt bereits bei der Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Geschädigten an, so dass der Schaden auch in der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung bestehen kann (BGH, Urteil vom 25.02.2016, Az: 3 StR 142/15).

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