Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1984 - 3 StR 143/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,9553
BGH, 27.06.1984 - 3 StR 143/84 (https://dejure.org/1984,9553)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1984 - 3 StR 143/84 (https://dejure.org/1984,9553)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 3 StR 143/84 (https://dejure.org/1984,9553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,9553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Handelstreiben mit Betäubungsmitteln - Inbesitznahme als umsatzfördernde Handlung - Dem Handelnden zuzurechnende Tätigkeit eines Kuriers - Mittäterschaft aufgrund Transportleistungen - Sicherstellung der Anonymisierung im Rauschgiftgroßhandel als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 143/84
    Die Tätigkeit des Kuriers, der - ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein - gegen Entlohnung selbständig Rauschgift transportiert, ist dem Handeltreiben zuzurechnen (BGH NJW 1979, 1259; BGH NStZ 1983, 124).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 143/84
    An einem Handeltreiben fehlt es nur, wenn es um eine ganz untergeordnete Tätigkeit bei der Weitergabe der Ware geht (BGHSt 29, 239, 240).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 143/84
    Schon die Inbesitznahme von Betäubungsmitteln ist als Handeltreiben zu werten, wenn mit ihr eine umsatzfördernde Handlung vorgenommen wird (vgl. BGHSt 30, 277, 278 und 359, 360/361).
  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 534/81

    Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung der Kriterien zur Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 143/84
    Das Landgericht wird zu prüfen haben, ob die Transportleistung des Angeklagten als bloße Förderung fremden Tuns oder als eigene, vom Täterwillen getragene Handlung erscheint (vgl. BGH NStZ 1982, 243 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 143/84
    Es liegt nicht fern, daß der Angeklagte beabsichtigte, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu erschließen (vgl. BGH StV 1983, 281, 282; BGH bei Dallinger MDR 1975, 752).
  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83

    Verurteilung wegen Durchfuhr in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 143/84
    Auch die eigennützige Förderung fremder Verkaufsgeschäfte erfüllt den Tatbestand des Handeltreibens (BGH, Urteil vom 31. August 1983 - 2 StR 342/83).
  • BGH, 14.05.1975 - VIII ZR 254/73

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Konkursanfechtung

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 143/84
    Es liegt nicht fern, daß der Angeklagte beabsichtigte, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu erschließen (vgl. BGH StV 1983, 281, 282; BGH bei Dallinger MDR 1975, 752).
  • BGH, 01.08.2006 - 3 StR 149/06

    Örtliche Zuständigkeit (Begehungsdelikt; Tätigkeitsort)

    Der auf den Absatz gerichtete Transport von Betäubungsmitteln ist als Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar (Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 294; Senat, Urteil vom 27. Juni 1984 - 3 StR 143/84), wobei der Tätigkeitsort bei Begehungsdelikten überall dort gegeben ist, wo der Täter eine auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet hat (Weber BtMG 2. Aufl. vor §§ 29 ff. Rdn. 63; LK-Gribbohm StGB 11. Aufl. § 9 Rdn. 7 und zur Zuständigkeit auch für die "Durchlauforte" bei so genannten Transitdelikten bei Rdn. 22; offen gelassen von BGHR StPO § 9 Ergreifungsort 1).
  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff

    Ein Kurier ist Mittäter beim Handeltreiben, wenn er an einem Rauschgiftgeschäft in eigennütziger Weise mit anderen zusammenwirkt, bei der Gestaltung des Transports von der Übernahme des Rauschgifts bis zur Ablieferung im wesentlichen frei ist und ein unmittelbares eigenes Interesse an der Tat hat (BGH in NJV 1979, 1259, BGH, Beschluß vom 27. Juni 1984 - 3 StR 143/84).
  • BGH, 06.12.1989 - 2 StR 516/89

    Voraussetzungen der Annahme eines gewerbsmäßigen Handelstreiben mit

    Ein solches Handeln ergeben die Feststellungen nicht; es ist auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht zu entnehmen, daß der Angeklagte sich durch wiederholten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen wollte (BGH, Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81; BGH StV 1983, 281, 282; BGH, Urteil vom 27. Juni 1984 - 3 StR 143/84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht