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   BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87   

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BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87 (https://dejure.org/1987,2852)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1987 - 3 StR 145/87 (https://dejure.org/1987,2852)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 3 StR 145/87 (https://dejure.org/1987,2852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller festgestellten Beweggründe in einem Urteilsspruch - Tötung zur Ermöglichung einer anderen Straftat - Angriff auf einen Vollzugsbeamten zur Ermöglichung der Flucht aus einer Justizvollzugsanstalt - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87
    Die Entscheidung BGHSt 7, 363, 369, auf welche die Nebenkläger hinweisen, besagt, daß bedingter (Tötungs-)Vorsatz auch dann gegeben sein kann, wenn dem Täter der Eintritt des Erfolgs unerwünscht ist.
  • BGH, 09.10.1964 - 4 StR 239/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87
    Wer einen Menschen tötet, um sich eigensüchtig der Verantwortung für begangenes Unrecht zu entziehen, ist in aller Regel so zu behandeln, wie ein Täter, der tötet, um eine Straftat zu verdecken (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 722 und die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, namentlich Urteil vom 9. Oktober 1964 - 4 StR 239/64, zitiert bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 211 Anm. 5; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 333/87).
  • BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87
    Schon aus diesem Grunde kam eine Verurteilung des Angeklagten W. wegen Raubes mit Todesfolge (§ 251 StGB) nicht in Betracht (vgl. darüber hinaus BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]; BGH NStZ 1984, 453, 454 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87
    Auf der Grundlage der vom Landgericht festgestellten und nach der Tatplanung nicht wirklichkeitsfremden Hoffnung des Angeklagten E., der Tod werde nicht eintreten, hat es rechtlich zutreffend zwischen dem von ihm festgestellten Gefährdungsvorsatz und dem damit nicht notwendig verbundenen und nicht festgestellten Tötungsvorsatz unterschieden (UA S. 37; vgl. BGHSt 26, 176, 182 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 26, 244, 246) [BGH 26.11.1975 - 3 StR 422/75].
  • BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75

    Voraussetzungen des Vorsatzes für das Vorliegen eines besonders schweren Falles

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87
    Auf der Grundlage der vom Landgericht festgestellten und nach der Tatplanung nicht wirklichkeitsfremden Hoffnung des Angeklagten E., der Tod werde nicht eintreten, hat es rechtlich zutreffend zwischen dem von ihm festgestellten Gefährdungsvorsatz und dem damit nicht notwendig verbundenen und nicht festgestellten Tötungsvorsatz unterschieden (UA S. 37; vgl. BGHSt 26, 176, 182 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 26, 244, 246) [BGH 26.11.1975 - 3 StR 422/75].
  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 333/87

    Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mordmotiv der Habgier - Tötung

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87
    Wer einen Menschen tötet, um sich eigensüchtig der Verantwortung für begangenes Unrecht zu entziehen, ist in aller Regel so zu behandeln, wie ein Täter, der tötet, um eine Straftat zu verdecken (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 722 und die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, namentlich Urteil vom 9. Oktober 1964 - 4 StR 239/64, zitiert bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 211 Anm. 5; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 333/87).
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87
    Schon aus diesem Grunde kam eine Verurteilung des Angeklagten W. wegen Raubes mit Todesfolge (§ 251 StGB) nicht in Betracht (vgl. darüber hinaus BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]; BGH NStZ 1984, 453, 454 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86

    Aufhebung einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund des Grades der

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87
    Von dem Täter im wesentlichen beherrschbare Aggressionen, denen er hemmungslos gegen jedermann freien Lauf läßt (vgl. in diesem Zusammenhang den Senatsbeschluß StV 1987, 296), wären dagegen nicht geeignet, einen sonst begründeten Vorwurf verachtenswerten Verhaltens zu mildern.
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Das erfordert eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Tatgeschehens, vor allem der Motivlage, die ohne die Vorgeschichte der Tat und die psychische Verfassung des Täters häufig nicht beurteilt werden kann (vgl. BGH, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 1, 6, 8, 11).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    In einem anderen Fall hat der 1. Strafsenat das für die Tötung maßgebende Motiv des Täters, sich der Verurteilung wegen eines zuvor begangenen Verbrechens zu entziehen, als niedrigen Beweggrund qualifiziert, weil es in aller Regel ebenso zu beurteilen sei wie der "gesetzlich hervorgehobene" Beweggrund der Verdeckungsabsicht: beide Male töte der Täter, um sich eigensüchtig der Verantwortung für begangenes Unrecht zu entziehen (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 638/86; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1971, 722 und BGH, Urteile vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 145/87 und 333/87).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Beruht die Tötung auf Gefühlsregungen wie Wut, Zorn oder Verärgerung, denen jedermann mehr oder weniger stark erliegen kann, kommt es für die Beurteilung auf die zugrunde liegende Gesinnung des Täters an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05 , NJW 2006, 1008, 1011; Urteil vom 14. Oktober 1987 - 3 StR 145/87, BGHR § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8; MüKo - StGB/Schneider § 211 Rn. 71).

    Dieser Tatantrieb muss in aller Regel ebenso beurteilt werden, wie die in § 211 Abs. 2 StGB ausdrücklich hervorgehobene Verdeckungsabsicht, weil es dem Täter in beiden Fällen darum geht, sich seiner Verantwortung für begangenes Unrecht unter Inkaufnahme des Todes eines Menschen zu entziehen (BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - 1 StR 68/70, MDR 1971, 722 bei Dallinger; Urteil vom 14. Oktober 1987 - 3 StR 145/87, BGHR § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, StV 2000, 74, 75; Urteil vom 14. Juli 1988 - 4 StR 210/88, BGHR § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11; MüKo - StGB/Schneider, § 211 Rn. 78; LK - StGB/Jähnke, 11. Aufl., § 211 Rn. 25).

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Abgesehen davon, daß bei einer solchen Sachlage zu prüfen ist, ob nicht eine Tötung aus niedrigem Beweggrund vorliegt (vgl. BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 3, 7, 8, 21), geht es aber bei der Angeklagten um eine noch unentdeckte Täterschaft.
  • BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge

    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 145/87: Nicht tragender Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75].
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Wut und Haß, weil die drei Tatopfer die Durchsetzung seiner finanziellen Interessen teilweise verhindert hatten, beruhten ebenfalls auf niedrigen Beweggründen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8, 16).
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00

    Niedrige Beweggründe (Ausschließende nachvollziehbare Gründe); Mord; Totschlag;

    Das ist am ehesten der Fall, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehren (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8, 16, 22; BGH, Urt. vom 3. Februar 1993 - 2 StR 389792).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Schließlich ist auf der Grundlage der Feststellungen des Oberlandesgerichts auch nicht der Fall gegeben, daß der Täter aus dem als "niedrig" zu bewertenden Motiv tötete, um sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen (vgl. dazu BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 3, 7, 8 und 21).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des

    Eine Gefühlsregung wie Wut kann dann ein niedriger Beweggrund sein, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruht (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8, 16).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

    Eine Gefühlsregung wie Wut kommt nur dann als niedriger Beweggrund in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruht (BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 8, 16 und 22).

    Auch eine affektive Belastung, die nicht zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB geführt hat, kann den mit der Bewertung der Tatmotive verbundenen Schuldvorwurf mildern und der Annahme niedriger Beweggründe entgegenstehen (vgl. BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 1 und 8).

  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen

  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten);

  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge beim selben Tatopfer - Auswirkung der

  • BGH, 02.12.1994 - 2 StR 394/94

    Mordmerkmale - Zorn - Wut - Niedrige Beweggründe - Prinzip der Öffentlichkeit -

  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 489/01

    Mord (niedrige Beweggründe) ; Totschlag; Beweiswürdigung (Lücke)

  • LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08

    Höchststrafe wegen Doppelmordes

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