Rechtsprechung
BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 529
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91
Für die Entscheidung, ob der Strafrahmen des § 250 Abs. 2 StGB Anwendung finden kann, gilt, daß sie auf Grund einer Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommender Umstände danach zu treffen ist, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, daß der Regelstrafrahmen nicht mehr angemessen ist (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. u.a. BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/mF Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1 und Gesamtwürdigung 6, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 27.03.1991 - 3 StR 418/90
Folgen einer Ablehung eines minder schweren Falles - Begehung einer räuberischen …
Auszug aus BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91
Auch dem Maß des Begründungsaufwands nach bestimmen sich die sachlichrechtlichen Anforderungen, die an die Entscheidung der Frage eines minder schweren Falles zu stellen sind, danach, ob die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens sich aufdrängt, lediglich vertretbar erscheint oder sich gar als nur nicht ganz fernliegend darstellt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. März 1991 - 3 StR 418/90).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Fall besonders schwer, wenn er sich nach dem Gewicht von Unrecht und Schuld vom Durchschnitt vorkommender Fälle so abhebt, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (vgl. BGHSt 28, 318, ; BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91 -, NStZ 1991, S. 529 ); für das Vorliegen eines minder schweren Falls ist zu prüfen, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maß abweicht, dass die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. August 2000 - 5 StR 349/00 -, NJW 2000, S. 3580;… Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02 -, NJW 2003, S. 1679 ;… Beschluss vom 26. August 2008 - 3 StR 316/08 -, NStZ 2009, S. 37). - BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14
Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat: …
Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Urteile vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268; vom 29. Juni 1991 - 3 StR 145/91, BGHR StGB § 1, Gesamtwürdigung 7; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 530/07, NStZ-RR 2008, 310 f.;… Fischer, StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 146 mwN). - BGH, 09.03.2023 - 3 StR 246/22
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (minder schwerer Fall: Gesamtwürdigung aller …
Die Entscheidung über die Anwendung des Regel- oder des Sonderstrafrahmens ist ein Vorgang tatrichterlicher Wertung; dabei kommt es darauf an, ob der Fall insgesamt - nicht allein die Tat - minder schwer wiegt (s. BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91, NStZ 1991, 529, 530 mwN).
- LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 In die vorzunehmende Gesamtbetrachtung sind alle wesentlichen be- und entlastenden Umstände einzubeziehen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 19.03.1975 - 2 StR 53/75 - NJW 1975, 1174; BGH, Urteil vom 26.06.1991 - 3 StR 145/91 - NStZ 1991, 529).
- BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05
Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im …
Das vom Landgericht gefundene Ergebnis hält sich innerhalb des ihm zukommenden Ermessensspielraums (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7). - BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07
Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim minder schweren Fall; …
Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).
- BGH, 01.03.2011 - 3 StR 28/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; Beihilfe); …
Das Revisionsgericht kann daher - wie bei der Strafhöhenbemessung - nur eingreifen, wenn die durch das Tatgericht vorgenommene Beurteilung Rechtsfehler erkennen lässt, etwa weil die maßgeblichen Erwägungen rechtlich anerkannten Strafzumessungsgrundsätzen zuwider laufen, in sich widersprüchlich oder in dem Sinne lückenhaft sind, dass naheliegende, sich aufdrängende Gesichtspunkte nicht erkennbar bedacht sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91, NStZ 1991, 529). - BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03
Minder schwerer Totschlag bei Kindestötung
Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (…BGHR StGB vor § 1/msF Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 1991, 529 jeweils mit weiteren Nachweisen). - LG Schwerin, 18.03.2021 - 33 KLs 15/20 Bei der anzustellenden Gesamtwürdigung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (ständ. Rspr., vgl.: BGH, Urteil vom 19.03.1975, 2 StR 53/75; BGH, Urteil vom 26.06.1991, 3 StR 145/91; BGH, Urteil vom 26.07.2006, 1 StR 150/06, jeweils zit. nach juris).
- OLG Braunschweig, 06.11.2023 - 1 ORs 40/23
Strafzumessung, BtM-Verfahren, minder schweren Fall, Nemo-tenetur
Das Revisionsgericht kann daher - wie bei der Strafhöhenbemessung - nur eingreifen, wenn die durch das Tatgericht vorgenommene Beurteilung Rechtsfehler erkennen lässt, etwa, weil die maßgeblichen Erwägungen rechtlich anerkannten Strafzumessungsgrundsätzen zuwiderlaufen, in sich widersprüchlich oder in einem Sinne lückenhaft sind, dass naheliegende, sich aufdrängende Gesichtspunkte nicht erkennbar bedacht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.03.2011- 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284; Urteil vom 26.06.1991 - 3 StR 145/91, NStZ 1991, 529). - BGH, 28.08.2012 - 5 StR 391/12
Schwerer Raub; rechtsfehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles …
- BGH, 25.05.1994 - 3 StR 209/94
Minder schwerer Fall des Raubes - Objektive Gefährdung - Schreckschußrevolver - …
- BGH, 18.12.2007 - 5 StR 530/07
Minder schwerer Fall des Totschlages (Strafzumessung); Beurteilung der …
- BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter - …
- OLG Rostock, 20.11.2000 - 1 Ss 316/99
- BGH, 29.10.2008 - 5 StR 382/08
Minder schwerer Fall des Totschlages
- BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97
Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem …
- BGH, 24.02.2010 - 5 StR 3/10
Strafzumessung (geringe Gefährlichkeit einer Waffe; kopfloses Handeln; geringe …
- BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96
Nicht angeklagte Straftaten - Abzuurteilender Vorwurf - Findung der gerechten …
- OLG Hamm, 20.03.2012 - 1 RVs 2/12
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem minder schweren …
- LG Kiel, 08.01.2016 - 35 KLs 2/14
- BGH, 16.09.1994 - 3 StR 379/94
Voraussetzung eines minder schweren Falls nach § 250 Abs. 2 Strafgesetzbuch …
- BGH, 26.05.1993 - 3 StR 119/93
Annahme eines minder schweren Falles bei Verwendung einer Scheinwaffe - Folgen …
- BGH, 07.02.1996 - 2 StR 97/95
Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafen zur Bewährung - …
- OLG München, 25.05.2007 - 4St RR 76/07
Handeltreiben "als verwerflichste Variante des § 29a Abs. 1 S. 2 BtMG und …
- OLG München, 03.05.2007 - 4St RR 74/07
Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren
- BGH, 07.02.1996 - 2 StR 97/96
- BGH, 02.02.1993 - 1 StR 862/92
Zusätzliche Minderung des Strafrahmens bei einem minder schweren Fall der …
- KG, 15.05.2000 - 1 Ss 76/00
Rechtsmittel: Beschränkung - Wirkung - neue Feststellungen