Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4706
BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88 (https://dejure.org/1988,4706)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1988 - 3 StR 147/88 (https://dejure.org/1988,4706)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - 3 StR 147/88 (https://dejure.org/1988,4706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zum Vorsatz des Täters bei Vorliegen mehrerer Ursachen für den Taterfolg - In dubio pro reo bei nicht sichererer Feststellungsmöglichkeit des Tätervorsatzes - Zur Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88
    Das kann auch der Fall sein, wenn ihm der Erfolgseintritt an sich unerwünscht ist, er sich aber wegen eines angestrebten anderen Zieles damit abfindet (BGHSt 7, 363, 368 ff.; BGH NJW 1963, 2237 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63]; 1983, 2268; NStZ 1981, 22, 23).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88
    Das kann auch der Fall sein, wenn ihm der Erfolgseintritt an sich unerwünscht ist, er sich aber wegen eines angestrebten anderen Zieles damit abfindet (BGHSt 7, 363, 368 ff.; BGH NJW 1963, 2237 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63]; 1983, 2268; NStZ 1981, 22, 23).
  • BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83

    Erfordernis einer sorgfältigen Prüfung bei Annahme eines bedingten

    Auszug aus BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88
    Das kann auch der Fall sein, wenn ihm der Erfolgseintritt an sich unerwünscht ist, er sich aber wegen eines angestrebten anderen Zieles damit abfindet (BGHSt 7, 363, 368 ff.; BGH NJW 1963, 2237 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63]; 1983, 2268; NStZ 1981, 22, 23).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88
    Das kann auch der Fall sein, wenn ihm der Erfolgseintritt an sich unerwünscht ist, er sich aber wegen eines angestrebten anderen Zieles damit abfindet (BGHSt 7, 363, 368 ff.; BGH NJW 1963, 2237 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63]; 1983, 2268; NStZ 1981, 22, 23).
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01

    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall");

    Die Grenzziehung kann im Einzelfall durchaus schwierig sein; um so mehr bedarf sie in solchen Fällen der Erörterung (vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Daß der Tod von Heimbewohnern - in Anlehnung an rassistisches, nationalsozialistisches Gedankengut, dem Wunsch des Angeklagten entsprach, ist für die Annahme eines bedingt vorsätzlichen Tötungsdelikts nicht Voraussetzung (BGHSt 7, 363, 369; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Für die Prüfung des im bedingten Vorsatz enthaltenen Willenselements weist der Senat darauf hin, daß der Täter einen von ihm als möglich erkannten Erfolg auch dann "billigend" in Kauf nimmt, wenn ihm dieser an sich unerwünscht ist, er sich aber wegen eines angestrebten anderen Zieles damit abfindet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

    Der Täter nimmt ein von ihm als möglich erkannten Erfolg auch dann billigend in Kauf, wenn ihm dieser an sich unerwünscht ist, er sich aber wegen eines angestrebten anderen Ziels damit abfindet (s. BGH, Urteile vom 25. Mai 1988 - 3 StR 147/88, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14; vom 31. März 2021 - 2 StR 109/20, juris Rn. 12).
  • BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99

    Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz;

    Daß dem Angeklagten eine derart schwerwiegende Folge unerwünscht war, mag zutreffen, schließt die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes aber nicht notwendig aus (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 14 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - 4 StR 335/94 - insoweit in NStZ 1994, 584 nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94

    Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen

    Daß ihnen solche Folgen unerwünscht waren, mag zutreffen, steht der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes jedoch nicht notwendig entgegen (vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02

    Tötungsvorsatz (Brutalität der Tatausführung als Indiz)

    Das Landgericht hat alle für die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz zu bewußter Fahrlässigkeit maßgeblichen Umstände berücksichtigt, namentlich das Ziel und den Beweggrund für die Tat, die Art der Ausführung, die von der Tat ausgehende Gefährlichkeit, den Kenntnisstand des Täters sowie seine psychische Verfassung (vgl. zur Abgrenzung BGH NStZ 2001, 475; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht