Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1956 - 3 StR 148/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,5782
BGH, 07.06.1956 - 3 StR 148/56 (https://dejure.org/1956,5782)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1956 - 3 StR 148/56 (https://dejure.org/1956,5782)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1956 - 3 StR 148/56 (https://dejure.org/1956,5782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,5782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 07.06.1956 - 3 StR 148/56
    Zweck, den Angeklagten vor Überraschungen zu schützen Er wird nur erreicht, wenn der Hinweis ausdrücklich und so gegeben wird, daß bei dem Angeklagten kein Zweifel besteht (vgl BGHSt 2, 371 [373]).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1956 - 3 StR 148/56
    Auf die unterlassene Befragung durch das Gericht kann die Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125 [126]).
  • RG, 11.02.1930 - I 36/30

    Muß ein Angeklagter, der im Eröffnungsbeschluß der Alleintäterschaft beschuldigt

    Auszug aus BGH, 07.06.1956 - 3 StR 148/56
    Über den erforderlichen (RGSt 63, 430; BGH NJW 1952, 1385 Nr. 20) Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts enthält das Protokoll nichts.
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Staatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden ist, insoweit an der weiteren Wahrnehmung der Aufgaben als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung gehindert, als zwischen dem Gegenstand seiner Zeugenaussage und der nachfolgenden Mitwirkung an der Hauptverhandlung ein unlösbarer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66, BGHSt 21, 85, 89 f.; vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75; vom 20. Juli 1976 - 1 StR 327/76; vom 7. Dezember 1993 - 5 StR 171/93, NStZ 1994, 194; vom 3. Februar 2005 - 5 StR 84/04, bei Becker, NStZ-RR 2006, 257; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 465/06, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 7; enger BGH, Urteile vom 7. Juni 1956 - 3 StR 148/56, bei Dallinger, MDR 1957, 16; vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60, BGHSt 14, 265; zweifelnd BGH, Urteil vom 25. April 1989 - 1 StR 97/89, NStZ 1989, 583; Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 480/07, StV 2008, 337; vgl. Rogall in SK-StPO, 5. Aufl., vor § 48 Rn. 51 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht