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   BGH, 04.05.1988 - 3 StR 148/88   

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https://dejure.org/1988,3779
BGH, 04.05.1988 - 3 StR 148/88 (https://dejure.org/1988,3779)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1988 - 3 StR 148/88 (https://dejure.org/1988,3779)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 3 StR 148/88 (https://dejure.org/1988,3779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer Zeugenaussage anhand der in der bei der Anzeigenaufnahme gemachten Äußerungen dieser Zeugin - Bewertung einer anonymen Bezichtigung des Angeklagten - Beurteilung von nicht identifizierten Fingerabdrücken, die am Tatort gefunden worden sind - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 514
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung -

    Auszug aus BGH, 04.05.1988 - 3 StR 148/88
    Das Landgericht hätte bedenken müssen, daß sie sich dabei das Gesicht des Angeklagten eingeprägt haben kann, ohne ihn bei der Tat gesehen zu haben (vergl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 1 und 3).
  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 317/86

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 04.05.1988 - 3 StR 148/88
    Das Landgericht hätte bedenken müssen, daß sie sich dabei das Gesicht des Angeklagten eingeprägt haben kann, ohne ihn bei der Tat gesehen zu haben (vergl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 1 und 3).
  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

    Auszug aus BGH, 04.05.1988 - 3 StR 148/88
    Der Senat kann daher nicht überprüfen, ob sich das Landgericht hinreichend der rechtlichen Grenzen bewußt war, die seiner Überzeugungsbildung durch die Heranziehung einer anonymen Aussage gezogen sind (vgl. BGHSt 34, 15, 17/18).
  • BGH, 09.04.1987 - 4 StR 128/87

    Fortsetzung einer bereits andauernden Freiheitsberaubung unter den

    Auszug aus BGH, 04.05.1988 - 3 StR 148/88
    War die vom Angeklagten zur Erpressung angewandte Gewalt noch nicht beendet, als er zur Vergewaltigung ansetzte (vgl. UA S. 6), so liegt Tateinheit vor (vgl. BGHR StGB § 52 I Handlung, dieselbe 2).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Mit einer solchen Abweichung muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 5).
  • BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94

    Wiedererkennen - Beweiswert - Urteilsgründe - Urteilsbegründung -

    Bei Prüfung der Frage, welcher Beweiswert dem wiederholten Wiedererkennen nach vorangegangener Lichtbildvorlage zuzuerkennen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts des wiederholten Wiedererkennens bewußt war (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; BGH StV 1988, 514; ausführlich zum heutigen Stand der Wissenschaft: LG Köln NStZ 1991, 202 [LG Köln 22.05.1990 - 112 - 4/89]; Köhnken/Sporer aaO.; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl. 1992).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 54/20

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Es hätte daher in seine Würdigung einstellen müssen, dass sich die Nebenklägerin und der Zeuge in der Hauptverhandlung unbewusst an derjenigen Person orientiert haben könnten, die sie im unmittelbaren Anschluss an das Tatgeschehen als Täter wiedererkannt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.1988 - 3 StR 148/88, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2004 - 2 Ss 594/03, juris Rn. 9).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 1 Ss 152/01

    Angeklagter; Hauptverhandlung; Wahlgegenüberstellung; Identifizierung; Zeuge;

    Da die Kammer ausdrücklich der Identifizierung des Angeklagten auf diese Weise ausschlaggebende Bedeutung beigemessen hat, hätte es näherer Darlegung bedurft, um in nachvollziehbarer Weise auszuschließen, dass sich diese Zeugen beim Wiedererkennen in der Hauptverhandlung unbewusst an dem Ergebnis der früheren Gegenüberstellung orientiert haben (vgl. BGH StV 1988, 514 f; BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; LG Köln NStZ 1991, 202 mit einer Zusammenfassung des heutigen Standes der Wissenschaft).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 176/88

    Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen versuchten Diebstahls - Anforderungen an

    Bei der Würdigung der Aussagen der Zeugen, die den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannt haben, nachdem ihnen bereits vorher von den Ermittlungsbehörden dessen Lichtbilder vorgelegt worden waren, hat das Landgericht ausreichend beachtet, daß dem Wiedererkennen bei solcher Sachlage unter bestimmten Umständen, die hier aber zutreffend verneint worden sind, nur begrenzter Beweiswert zuerkannt werden kann (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3; Beschluß des Senats vom 4. Mai 1988 - 3 StR 148/88).
  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 657/91

    Zeugenbeweis durch Angabe einer zweibuchstabigen Kombination eines

    Unerörtert bleibt jedoch, daß die Zeugen sich beim Wiedererkennen in der Hauptverhandlung unbewußt an der Lichtbildvorlage und der Wahlgegenüberstellung orientiert haben könnten, weil sie sich dabei das Gesicht des Angeklagten eingeprägt haben konnten, ohne ihn bei der Tat gesehen zu haben (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 5; Identifizierung 1 und 3).
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