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   BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00   

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https://dejure.org/2000,2935
BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00 (https://dejure.org/2000,2935)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2000 - 3 StR 149/00 (https://dejure.org/2000,2935)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2000 - 3 StR 149/00 (https://dejure.org/2000,2935)
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Beherztes Eingreifen des Rentners

§ 52 StGB, Tateinheit zwischen räuberischer Erpressung und anschließendem Verdeckungsmord bei Teilidentität der Ausführungshandlungen in der Beendigungsphase (Bankraub);

§ 55 StGB, Zäsurwirkung bei mehreren Vorverurteilungen

Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Räuberische Erpressung - Erpresserischer Menschenraub - Konkurrenz - Tateinheit - Tatmehrheit - Tötungsvorsatz - Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265; ; StGB § 211; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1, § 55 Abs. 1
    Begründung von Tateinheit nach Vollendung der Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 367
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00
    Da die Schüsse des Angeklagten auf den ihm den Weg versperrenden Rentner A. der Beendigung des Überfalls auf die Sparkasse dienten, ist Tateinheit zwischen dem Mord und den in der Sparkasse begangenen Straftaten anzunehmen, selbst wenn eine Absicht der Beutesicherung nicht ausdrücklich festgestellt wurde (BGH NJW 1992, 2103, 2104; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 20).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 164/88

    Abweisung der Revision

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00
    Die Strafkammer hat jedoch nicht bedacht, daß die gegenständliche Straftat auch vor der Verurteilung des Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen durch das Amtsgericht Hannover am 11. Juli 1997 begangen wurde, diese Geldstrafe nach den Feststellungen noch nicht bezahlt oder sonst erledigt ist und deshalb durch diese Verurteilung eine Zäsur eingetreten ist, die der erfolgten Gesamtstrafenbildung entgegensteht (vgl. BGHSt 33, 367, 368; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 55 Rdn. 5).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00
    Die Möglichkeit, gemäß § 55 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB auf Geldstrafe gesondert zu erkennen, ist kein Grund, die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung zu verneinen (BGHSt 32, 190, 194; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00
    Die Möglichkeit, gemäß § 55 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB auf Geldstrafe gesondert zu erkennen, ist kein Grund, die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung zu verneinen (BGHSt 32, 190, 194; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00
    Für Tateinheit ausreichend ist die teilweise Identität der objektiven Ausführungshandlungen (BGHSt 22, 206, 208; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 10), selbst wenn die Überschneidung der Handlungen nur in der Beendigungsphase stattfindet (BGH NStZ 1995, 588; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 20).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00
    Die Strafkammer hat jedoch nicht bedacht, daß die gegenständliche Straftat auch vor der Verurteilung des Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen durch das Amtsgericht Hannover am 11. Juli 1997 begangen wurde, diese Geldstrafe nach den Feststellungen noch nicht bezahlt oder sonst erledigt ist und deshalb durch diese Verurteilung eine Zäsur eingetreten ist, die der erfolgten Gesamtstrafenbildung entgegensteht (vgl. BGHSt 33, 367, 368; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 55 Rdn. 5).
  • BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00
    Der Vorteil aus der fehlerhaften Einbeziehung der Freiheitsstrafe von acht Jahren in die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe kann dem Angeklagten nicht genommen werden (§ 358 Abs. 2 StPO, vgl. BGHSt 8, 203 ff.; Rissing-van Saan, aa0 § 55 Rdn. 45).
  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 156/95

    Tateinheit - Vollendung - Beendigung

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00
    Für Tateinheit ausreichend ist die teilweise Identität der objektiven Ausführungshandlungen (BGHSt 22, 206, 208; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 10), selbst wenn die Überschneidung der Handlungen nur in der Beendigungsphase stattfindet (BGH NStZ 1995, 588; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 20).
  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02

    Erpresserischer Menschenraub; schwere räuberische Erpressung; Sichbemächtigen

    Die für § 239 a Abs. 1 StGB erforderliche und vom Landgericht verneinte stabile Bemächtigungslage ist bei einem "Dreipersonenverhältnis" - wie hier - regelmäßig gegeben (vgl. BGHSt 40, 350, 356; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32; NStZ-RR 2000, 367; StV 1999, 646 mit krit. Anm. Renzikowski).
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