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   BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00   

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https://dejure.org/2000,4214
BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00 (https://dejure.org/2000,4214)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2000 - 3 StR 152/00 (https://dejure.org/2000,4214)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2000 - 3 StR 152/00 (https://dejure.org/2000,4214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensrüge - Schuldfähigkeit - Tatzeitpunkt - Alkohol - Tabletten - Beweisantrag - Sachverständiger - Ablehnung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 1
    Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 332
  • StV 2001, 665
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 437/83

    Anforderungen an die Bergründung der Ablehnung eines Beweisantrags -

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00
    Da die Auswirkungen von Alkohol und bestimmten Medikamenten auf die Erinnerungsfähigkeit spezifisches Fachwissen darstellt, das nicht Allgemeingut von Richtern ist hätte die eigene Sachkunde einer näheren Darlegung bedurft (vgl. BGHSt 12, 18, 20; BGH StV 1984, 232).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00
    Da die Auswirkungen von Alkohol und bestimmten Medikamenten auf die Erinnerungsfähigkeit spezifisches Fachwissen darstellt, das nicht Allgemeingut von Richtern ist hätte die eigene Sachkunde einer näheren Darlegung bedurft (vgl. BGHSt 12, 18, 20; BGH StV 1984, 232).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18

    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten

    Auch stellen die Auswirkungen von Cannabis in Wechselwirkung mit weiteren chemischen Substanzen regelmäßig spezifisches Fachwissen dar, das nicht typischerweise Allgemeingut von Richtern ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2000 - 3 StR 152/00, NStZ-RR 2000, 332).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12

    Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen;

    Da im Übrigen schon die Feststellung, ob sich bestimmte Daten bzw. deren Spuren auf den Speichermedien eines Computers befinden, spezifisches Fachwissen erfordert, das nicht Allgemeingut von Richtern ist, hätte die eigene Sachkunde einer näheren Darlegung bedurft (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 211/58, BGHSt 12, 18, 20; Beschluss vom 26. April 2000 - 3 StR 152/00, StV 2001, 665).
  • OLG Jena, 03.11.2004 - 1 Ss 204/04

    Ordnungswidrigkeitenverfahren, Beweisantragsrecht

    Im Urteil sind Ausführungen hierzu jedoch notwendig, wenn es sich um Fachwissen handelt, dass in der Regel nicht Allgemeingut aller Richter ist (BGH StV 2001, 665; NStZ 1983, 325, BGHSt 12, 18, 20 f; Meyer-Goßner, 47. Aufl., § 244 Rn. 73).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 89/20

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung unter Berücksichtigung der

    Soweit es sich bei der Frage, inwieweit sich eine hohe Alkoholisierung auf die Wahrnehmungs- und Erinnerungsfähigkeit auswirken kann, um spezifisches Fachwissen handelt, das nicht Allgemeingut von Richtern ist (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 26.04.2000 - 3 StR 152/00, juris Rn. 5), hat die Kammer die eigene Sachkunde ausreichend damit belegt, dass sie hierzu den psychiatrischen Sachverständigen Dr. B angehört und dessen Ausführungen ihrer Beurteilung zugrunde gelegt hat.
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