Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1987 - 3 StR 152/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4269
BGH, 24.06.1987 - 3 StR 152/87 (https://dejure.org/1987,4269)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1987 - 3 StR 152/87 (https://dejure.org/1987,4269)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1987 - 3 StR 152/87 (https://dejure.org/1987,4269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Falsche Zollanmeldung - Handeln in Kenntnis der Unrichtigkeit der Deklaration - Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Wertung - Strafvorschrift der Steuergesetze - Ermittlung der Beschaffenheit von Ware durch Stichprobe - Geltung der Beweisvermutung des § 17 Abs. 1 S. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.02.1974 - VII R 11/71
    Auszug aus BGH, 24.06.1987 - 3 StR 152/87
    Mit der Vorschrift des § 17 Abs. 1 Satz 2 ZG soll aus Erleichterungsgründen abgabenrechtlich zunächst der Einwand abgeschnitten werden, der nicht geprüfte Teil der Ware sei von anderer zollrechtlich günstigerer Beschaffenheit, wobei für die Geltung der Vermutung auch Probeuntersuchungen ausreichen, die nur einen minimalen Teil der Ware betreffen (BFHE 112, 93: 2 Dosen von 36.000).

    Nur dann, wenn den Zollbeteiligten der Nachweis gelingt, daß der nicht geprüfte Teil der Ware anders beschaffen ist als die geprüfte Probe, wobei auch das Ergebnis von Rückstellproben, falls dieses eine andere Beschaffenheit ergibt, von Bedeutung sein kann, ist die Vermutung als widerlegt anzusehen (vgl. BFHE 112, 93; 93, 257; ständige Rechtsprechung des BFH).

  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 89/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Steuerbefreiung einer

    Solche steuerlichen Fiktionen oder Beweisvermutungen zulasten des Steuerpflichtigen, die das abgabenrechtliche Verfahren erleichtern sollen, gelten aber im Strafverfahren nicht (für die generelle Norm der Fehlmengenbesteuerung in § 161 AO: Schuster in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand März 2013, § 161 Rn. 6; vgl. zu § 17 ZG BGH, Urteil vom 24. Juni 1987 - 3 StR 152/87 Rn. 11 f.; vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1985 - 2 StR 64/85, BGHSt 33, 383, 385 ff.; Dürrer, Beweislastverteilung und Schätzung im Steuerstrafrecht, S. 97-100 mwN; Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 370 Rn. 75; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, Stand November 2018, § 385 Rn. 676; teils a.A. Ransiek in Kohlmann, aaO, Stand Oktober 2019, § 370 Rn. 459).

    Demgemäß entscheidet der Strafrichter nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO), ob ein (Verbrauch-)Steuertatbestand verwirklicht worden und daher eine (Verbrauch-)Steuerschuld entstanden ist (BGH, Urteil vom 24. Juni 1987 - 3 StR 152/87 Rn. 12; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Oktober 2017, § 161 Rn. 15).

  • LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Der (Tat-)Richter, dem die Feststellung des durch den Verfahrensgegenstand eröffneten Sachverhalts übertragen ist, ist an gesetzliche Beweisregeln oder bestimmte Richtlinien grundsätzlich nicht gebunden (vgl. BGH Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 - BGHSt 39, 291 [295]; Urteil vom 24. Juni 1987 - 3 StR 152/97 - StV 1988, 239 [240]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht