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   BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16   

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https://dejure.org/2016,26816
BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16 (https://dejure.org/2016,26816)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2016 - 3 StR 153/16 (https://dejure.org/2016,26816)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 (https://dejure.org/2016,26816)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 202a StPO; § 212 StPO; § 243 Abs. 4 S. 1 StPO; § 257c StPO; 273 Abs. 1a StPO; § 344 Abs. 2 StPO
    Fehlerhafte Protokollierung zu verständigungsbezogenen Gesprächen vor Beginn der Hauptverhandlung (Auslösen der Mitteilungspflicht; Umstände einer Verständigung als Gesprächsgegenstand; prozessuales Verhalten in Konnex zum Verfahrensergebnis; unverbindliche Erörterungen; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202a StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs 1a StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft wegen fehlender Mitteilung über informelle Verständigungen außerhalb der Hauptverhandlung ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft

  • IWW

    §§ 202 a, ... 212 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 274 Satz 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 339 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 30a Abs. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Verständigung mit dem Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft wegen fehlender Mitteilung über informelle Verständigungen außerhalb der Hauptverhandlung ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 202a; StPO § 212; StPO § 257c
    Verständigung mit dem Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft wegen fehlender Mitteilung über informelle Verständigungen außerhalb der Hauptverhandlung ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlgeschlagene Verständigungsgespräche vor der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 282
  • NStZ 2017, 52
  • StV 2016, 772
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16
    Dies gilt zunächst für seine Telefonate einerseits mit der Verteidigung und andererseits mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt, die der Sondierung der Verständigungsbereitschaft dienten; Gegenstand dieser Gespräche war mithin die Möglichkeit einer Verständigung im Sinne von § 257c StPO, was die Mitteilungspflicht auslöste und zwar ungeachtet dessen, dass nur der Vorsitzende diese Gespräche führte (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222 mwN; aA - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, NStZ 2011, 592, 593).

    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 aaO, mwN).

  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16
    Abzugrenzen sind solche Erörterungen, bei denen ein Verfahrensergebnis einerseits und ein prozessuales Verhalten des Angeklagten andererseits in ein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von Leistung und Gegenleistung gesetzt werden, von sonstigen verfahrensfördernden Gesprächen, die nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielen (BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, NStZ 2015, 535, 536).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16
    Dem steht nicht entgegen, dass in der Überschrift zu dieser Verfahrensbeanstandung diese Vorschrift gerade nicht zitiert wird, denn die falsche Bezeichnung einer Rüge ist unschädlich, wenn der Inhalt der Begründungsschrift deutlich erkennen lässt, welche Beanstandung erhoben werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1964 - 3 StR 60/63, BGHSt 19, 273, 275; LR/Franke aaO, § 344 Rn. 72 mwN).
  • BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10

    Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16
    Dies gilt zunächst für seine Telefonate einerseits mit der Verteidigung und andererseits mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt, die der Sondierung der Verständigungsbereitschaft dienten; Gegenstand dieser Gespräche war mithin die Möglichkeit einer Verständigung im Sinne von § 257c StPO, was die Mitteilungspflicht auslöste und zwar ungeachtet dessen, dass nur der Vorsitzende diese Gespräche führte (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222 mwN; aA - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, NStZ 2011, 592, 593).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Auszug aus BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16
    Die Staatsanwaltschaft geht vielmehr davon aus, das Gericht und die Verteidigung hätten sich außerhalb der Hauptverhandlung verständigt; solche, nicht in der Hauptverhandlung offen gelegten informellen Verständigungen werden indes von der Protokollierungspflicht nach § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO nicht erfasst (LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 273 Rn. 35; SK-StPO/Frister, 5. Aufl., § 273 Rn. 22; Ladiges, JR 2012, 371, 372; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418 zur - nicht bestehenden - Protokollierungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO).
  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16
    Dem Rügevorbringen lässt sich weiter die Angriffsrichtung entnehmen, dass der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO beanstandet wird (vgl. zur Maßgeblichkeit der "Angriffsrichtung' einer Rüge BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94 mwN).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16
    Gegenstand solcher unverbindlichen Erörterungen kann insbesondere der in einem Rechtsgespräch erteilte Hinweis auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses sein (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 228; BGH aaO).
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    aa) Die Rüge einer informellen Verfahrensabsprache ist statthaft (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 93; BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52; KKStPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 59d; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 113) und auch im Übrigen zulässig erhoben.

    Denn gesetzeswidrige informelle Absprachen sind typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass sie dem Hauptverhandlungsprotokoll nicht zu entnehmen sind, zumal sie ohnehin regelmäßig außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden dürften (vgl. insofern BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52).

    Denn ein solcher Protokollvermerk erfasst unzulässige Vereinbarungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit jenseits des § 257c StPO nicht, entfaltet also insofern keine negative Beweiskraft im Sinne des § 274 StPO (BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16; NStZ 2017, 52; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 344 Rn. 59a; KKStPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 69a).

    (b) Entgegen der Auffassung der Revision belegt die Erklärung des Vorsitzenden in einer Gesamtschau mit dem übrigen Prozessgeschehen indes nicht, dass die Strafkammer das Zustimmungserfordernis der Staatsanwaltschaft (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20, NJW 2021, 2269 Rn. 12 ff.) umgehen wollte und sich mit dem Angeklagten und seinem Verteidiger (konkludent) dahin verständigte, der Angeklagte werde bei einer geständigen Einlassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt (vgl. zur Notwendigkeit des Erwiesenseins einer informellen Verständigung für den Erfolg einer hierauf abzielenden Verfahrensrüge BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52).

    Zudem kann die unstatthafte Protokollrüge nicht in eine Rüge der Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO umgedeutet werden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17, NStZ 2018, 487, 488; Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16; NStZ 2017, 52, 53; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 143).

    Es kann daher offenbleiben, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Verstöße gegen die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 StPO in Bezug auf außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen mit Erfolg rügen kann, wenn sie an den Erörterungen selbst beteiligt war und damit kein Informationsdefizit hat (offengelassen von BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52, 53 f.; s. auch KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 115, 122).

  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Damit rügt die Staatsanwaltschaft statthaft einen Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21, juris Rn. 35; vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52, 53; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 139 ff.).

    b) Der Verfahrensrüge steht die Vorschrift des § 339 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52, 53; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 114; Schneider, NStZ 2014, 252, 254).

    Zudem kann die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 StPO in Bezug auf außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Gespräche auch dann zu Lasten des Angeklagten rügen, wenn sie - wie hier - an den Erörterungen beteiligt war und damit kein Informationsdefizit hat (KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 115, 122; aA Altvater, StraFo 2014, 221, 222; offengelassen von BGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21, juris Rn. 37; vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52, 53).

    Denn die Staatsanwaltschaft als solche muss sich das Wissen ihrer Mitarbeiter zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52, 54; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 115; Knauer, NStZ 2014, 292 f.; Schneider, NStZ 2014, 252, 254).

    Dies liegt darin begründet, dass die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 StPO nicht allein den Verteidigungsbelangen des Angeklagten und damit seinem Schutz dient, sondern zudem - auch im Interesse der Staatsanwaltschaft - bezweckt, die Öffentlichkeit und Transparenz des Verständigungsverfahrens zu gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52, 53).

    Wenngleich nach dem der revisionsrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legenden Sachverhalt eine unzulässige Verständigung zwischen Gericht und Angeklagtem nicht zweifelsfrei erwiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21, juris Rn. 27, 29; s. zur Notwendigkeit des Erwiesenseins einer informellen Verständigung für den Erfolg einer hierauf abzielenden Verfahrensrüge BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52), lässt das Verfahrensgeschehen, namentlich die (zeitliche) Verknüpfung der Erklärungen des Vorsitzenden mit dem Verständigungsvorschlag der Strafkammer, eine informelle und gegebenenfalls konkludent erzielte Verständigung ohne die Staatsanwaltschaft nicht als gänzlich fernliegend erscheinen (vgl. insofern BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21, juris Rn. 26; Schneider, NStZ 2018, 232, 234).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21

    Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem

    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteile vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19 und vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschlüsse vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17; jeweils mwN).

    Abzugrenzen sind danach Erörterungen, bei denen ein bestimmtes Verfahrensergebnis und ein prozessuales Verhalten des Angeklagten in ein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von Leistung und Gegenleistung gesetzt werden, von ohne Weiteres zulässigen sonstigen verfahrensfördernden Gesprächen, die nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielen (vgl. § 257b StPO und BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 20; Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 11 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 ff.).

  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22

    BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests

    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Solche unverbindlichen Erörterungen, die das Gericht ohne Verständigungsbezug als Ausdruck transparenten kommunikativen Verhandlungsstils führen kann, sind z.B. Rechtsgespräche und Hinweise auf die vorläufige Beurteilung der Beweislage (vgl. BT-Drucks. 16/12310, S. 13) oder die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses (BVerfG, aaO, Rn. 106; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 mwN; Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 20).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16

    Transparenz und Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen (kein

    Denn Gegenstand solcher unverbindlichen Erörterungen kann insbesondere der in einem Rechtsgespräch erteilte Hinweis auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses sein (BVerfGE 133, 168, 228; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, aaO; Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 mwN und vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16).
  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 249/20

    Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens bei Verstoß gegen Mitteilungs- und

    Dies war - anders als in dem ersten Telefonkontakt vom 3. Juli 2018, der organisatorischen Hintergrund hatte und zur Klärung der Terminierungsfrage nur eine unverbindliche Fühlungsaufnahme darstellte - bei den Gesprächen am 4. Juli 2018 und am 9. Januar 2020 der Fall (vgl. zur Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 StPO bei Sondierungsgesprächen BGH, Urteile vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15, NStZ 2015, 537, 538; vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52, 53; Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 StR 571/15, NStZ 2016, 743, 744).
  • KG, 22.11.2018 - 3 Ws (B) 274/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines

    Unschädlich ist zwar die falsche Begriffswahl, da die Begründung deutlich erkennen lässt, welche Beanstandung erhoben werden soll (vgl. BGH NStZ 2017, 52 mwN; Senat VRS 130, 251).
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20

    Definition einer Verständigung über Strafmaßhöhe

    Gegenstand einer solchen Erörterung kann auch die Angabe einer Ober- und Untergrenze nach gegenwärtigem Verfahrensstand zu erwartenden Strafe durch das Gericht sein (vgl. BT-Drucks. 16/12310 S.12 f.; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 2/19 in NStZ 2019, 684; Beschluss vom 14. April 2015, Az. 5 StR 9/15 in NStZ 2015, 535), ebenfalls kann die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses zur Sprache kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 2/19 a.o.O.; Az. 3 StR 153/16; Beschluss vom 14. April 2015, Az. 5 StR 9/15 a.o.O.).
  • KG, 14.09.2017 - 3 Ws 282/17

    Beweiswürdigung, Inbegriff der Hauptverhandlung, Inbegriffsrüge

  • KG, 14.09.2017 - 3 Ws (B) 262/17

    Rechtsbeschwerde in einer Verkehrsordnungswidrigkeitssachen: Inbegriffsrüge gegen

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