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   BGH, 07.11.1979 - 3 StR 16/79   

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https://dejure.org/1979,2018
BGH, 07.11.1979 - 3 StR 16/79 (https://dejure.org/1979,2018)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1979 - 3 StR 16/79 (https://dejure.org/1979,2018)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1979 - 3 StR 16/79 (https://dejure.org/1979,2018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verlesung eines ärztlichen Attestes in einem Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zur Feststellung der Verletzungsfolgen - Voraussetzungen für eine Verlesung eines ärztlichen Attestes nach § 256 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 651
  • MDR 1980, 159
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1979 - 3 StR 16/79
    Die Verlesung eines ärztlichen Attestes nach § 256 StPO ist nach ständiger Rechtsprechung nur zulässig, wenn es für das Strafverfahren allein auf die Feststellung einer Körperverletzung nach §§ 223, 223 a, 230 StGB - nicht jedoch einer schweren Körperverletzung nach § 224 StGB - ankommt, namentlich wenn das Verfahren selbst allein auf die Verfolgung einer solchen Körperverletzung gerichtet ist (RG JW 1935, 542 Nr. 49, BGHSt 4, 155 f jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 25.11.1970 - 3 StR 264/70

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit einem Kinde in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 07.11.1979 - 3 StR 16/79
    Demgegenüber hat die Rechtsprechung die Verlesung eines ärztlichen Attestes immer dann als unzureichend angesehen, wenn es für die Verurteilung wegen eines anderen Delikts, wie einer Vergewaltigung nach § 177 StGB oder des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 1 StGB, von Bedeutung war (BGH a.a.O., BGH, Urteil vom 25. November 1970 - 3 StR 264/70).
  • RG, 09.07.1894 - 2480/94

    Darf im Falle des § 176 Ziff. 3 St.G.B.'s das ärztliche Gutachten verlesen

    Auszug aus BGH, 07.11.1979 - 3 StR 16/79
    Für diese verhältnismäßig häufigen Verfahren, die zudem nicht allzu erhebliche Straftaten betreffen, stellt die verlesene schriftliche Erklärung des Arztes in der Regel eine ausreichende Urteilsgrundlage dar, weil es für die Feststellung des gesetzlichen Tatbestandes hier auf nichts weiter ankommt, als auf das bloße Vorhandensein der bescheinigten Körperverletzung selbst (BGH a.a.O.; RGSt 26, 38 f; 39, 286, 290 f).
  • RG, 27.11.1906 - V 517/06

    Können nach § 255 St.P.O. ärztliche Atteste über solche fahrlässige

    Auszug aus BGH, 07.11.1979 - 3 StR 16/79
    Für diese verhältnismäßig häufigen Verfahren, die zudem nicht allzu erhebliche Straftaten betreffen, stellt die verlesene schriftliche Erklärung des Arztes in der Regel eine ausreichende Urteilsgrundlage dar, weil es für die Feststellung des gesetzlichen Tatbestandes hier auf nichts weiter ankommt, als auf das bloße Vorhandensein der bescheinigten Körperverletzung selbst (BGH a.a.O.; RGSt 26, 38 f; 39, 286, 290 f).
  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Für die Annahme des öffentlichen Verwendens ist nach der Rechtsprechung Voraussetzung, dass die Äußerung durch mindestens drei nicht durch nähere Beziehung verbundene Hörer wahrnehmbar war (OLG Hamm, Urteil vom 28. September 1979 - 4 Ss 1584/79 - MDR 1980, 159 f.; OLG Celle, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 Ss 71/94 - NStZ 1994, 440 f.; BayObLG, Beschluss vom 12. März 2003 - "St RR 20/03, "St RR 20/03 a, "St RR 20/03 b - NStZ-RR 2003, 233 f.).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    aa) Dies wird regelmäßig angenommen, wenn Gewalt nicht nur zu einer Körperverletzung geführt hat, sondern zugleich auch ein Tatbestandsmerkmal für ein anderes Delikt darstellt, etwa bei einem räuberischen Diebstahl (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1996 - 1 StR 392/96, StV 1996, 649), oder, in der forensischen Praxis nicht selten, bei Sexualdelikten (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. November 1979 - 3 StR 16/79, NJW 1980, 651; BGH, Beschluss vom 24. Juli 1984 - 5 StR 478/84, bei Pfeiffer NStZ 1985, 204, 206 ; BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 3 StR 559/07, NStZ 2008, 474).
  • BayObLG, 12.03.2003 - 5St RR 20/03

    Öffentliches Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen; Gebrauch der

    Bei einer Äußerung gegenüber einer Person, wie hier, wobei nach den Feststellungen des Urteils noch davon ausgegangen werden kann, dass auch der Mitangeklagte K. als Fahrer des Motorrades die Äußerung hören konnte, ist ein öffentliches Verwenden danach bisher nicht dargelegt (vgl. OLG Hamm MDR 1980, 159/160; LK Rn. 5).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Hierzu zählen auch solche, die eine gefährliche Körperverletzung nach § 223 a StGB betreffen (RGSt 39, 286, 290; BGH NJW 1980, 651; BGH, Urteil vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82).

    In diese Richtung gehen auch die Erwägungen des Senats, die seiner in NJW 1980, 651 veröffentlichten Entscheidung zugrunde liegen.

  • AG Rudolstadt, 05.12.2012 - 375 Js 28454/12

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Voraussetzungen

    Daran fehlt es, wenn das Kennzeichen über den Kreis von durch persönliche Beziehungen verbundenen Personen hinaus nur für zwei auf einer Streifenfahrt befindliche Polizeibeamte zufällig wahrnehmbar war (vgl. OLG Hamm, MDR 1980, 159, 160; OLG Celle, NStZ 1994, 440, 441; OLG Hamm, Beschl. v. 27.11.1997 - 3 Ss 1298/97; BayObLG, NStZ-RR 2003, 233, 234).
  • BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82

    Verlesung und Vewertung von Vernehmungsniederschriften zu Beweiszwecken -

    Durch diese Formulierung werden in § 256 StPO nur Atteste über die unter § 224 StGB fallenden Körperverletzungen ausgeschlossen, nicht aber solche, die - wie hier - (lediglich) eine gefährliche Körperverletzung (§ 223 a StGB) betreffen (BGH NJW 1980, 651).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 370/83

    Verlesung eines ärztlichen Attestes in der Hauptverhandlung - Verlesbarkeit der

    Die Verlesung war unzulässig (§§ 250, 256 StPO), weil sie nicht lediglich zum Nachweis von Körperverletzungen diente, sondern ersichtlich auch den Zweck hatte, den Angeklagten des Raubes zum Nachteil der Zeugin Carmen W. zu überführen (vgl. BGHSt 4, 155/156; BGH VRS 32, 56/57; BGH NJW 1980, 651).
  • OLG Jena, 29.01.2008 - 1 Ss 349/07

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Dabei geht die Rechtssprechung von einem öffentlichen Verwenden des Kennzeichens aus, wenn die Äußerung durch mindestens drei unbeteiligte Hörer wahrnehmbar ist (OLG Hamm MDR 1980, 159, 160; OLG Celle NStZ 1994, 440, 441; BayObLG NStZ-RR 2003, 233-234 zit. n. juris, Tröndle/Fischer, 52. Aufl. § 86a Rdnr. 15 m.w.N.).
  • BGH, 06.04.1984 - 3 StR 84/84

    Revision wegen fehlerhafter Begründung zur Ablehnung eines Beweisantrags -

    H. als Zeugen ein früher von ihm ausgestelltes ärztliches Attest gemäß § 256 Abs. 1 Satz 1 StPO verlesen worden ist, nicht an (vgl. hierzu RGSt 26, 38; 39, 286, 290/291; BGHSt 4, 155, 156; BGH VRS 32, 56; BGH MDR 1980, 159 = NJW 1980, 651).
  • BGH, 14.10.1983 - 2 StR 613/83

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verlesung des Attests eines Artzes in der

    Eine solche Vernehmung war erforderlich, weil es bei der Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Mordes nicht nur auf das bloße Vorhandensein der bescheinigten Körperverletzung, sondern auch auf die Art der Verletzungen ankam, aus denen Rückschlüsse auf die Stärke des Angriffs und damit den Tötungs- oder nur Verletzungsvorsatz des Angeklagten möglich sein konnten (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1979 - 3 StR 16/79 - NJW 1980, 651;Beschl. v. 17. September 1982 - 5 StR 584/82).
  • BGH, 23.09.1980 - 5 StR 553/80

    Anforderungen an die tatrichterliche Darlegung zum Mindestumfang der begangenen

  • AG Recklinghausen, 11.01.2011 - 45 F 301/07

    Scheidung, gewöhnlicher Aufenthalt, Internationales Privatrecht, Jordanien,

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