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   BGH, 21.06.1989 - 3 StR 161/89   

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https://dejure.org/1989,6772
BGH, 21.06.1989 - 3 StR 161/89 (https://dejure.org/1989,6772)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1989 - 3 StR 161/89 (https://dejure.org/1989,6772)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 3 StR 161/89 (https://dejure.org/1989,6772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwer bei Verhängung niedrigerer als in der Urteilsberatung beschlossener Einzelstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 455/14

    Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und schwere räuberischer

    Die Gesamtstrafenbildung des Landgerichts begegnet bereits für sich genommen Bedenken, weil es aus den Einzelstrafen von zwei Jahren und drei Monaten für die besonders schwere räuberische Erpressung sowie drei Jahren und neun Monaten für die gefährliche Körperverletzung eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gebildet, mithin die Einsatzstrafe erheblich bis in die Nähe der nach § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB zulässigen oberen Grenze erhöht hat, ohne dies - wie erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1989 - 3 StR 161/89, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 3; vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8) - in eingehender Weise zu begründen.
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 199/19

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; Darlegung der bestimmenden

    Fehlt es in einem solchen Fall an einer eingehenden Begründung, stellt dies - auch eingedenk des eingeschränkten Prüfungsumfangs des Revisionsgerichts - einen Rechtsfehler dar (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, BGHR StGB § 54 Bemessung 3; vom 13. April 2010 - 3 StR 71/10, juris Rn. 2; vom 10. März 1994 - 4 StR 644/93, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7).
  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94

    Gesamtstrafe - Zulässige Obergrenze - Verhältnis der Straftaten - Person des

    Dies gilt in besonderem Maße in Fällen, in denen sich - wie hier - trotz gewichtiger Strafmilderungsgründe (UA 61) die Gesamtfreiheitsstrafe der gesetzlich zulässigen Obergrenze nähert (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 3).
  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93

    Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung

    Das gilt in besonderem Maße in Fällen, in denen die Gesamtfreiheitsstrafe - wie hier - nur geringfügig unter der Summe der beiden Einzelstrafen liegt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 3).
  • BGH, 14.02.1995 - 4 StR 649/94

    Zustellung - Frist - Pflichverteidiger - Sozius

    Eine so hohe, die Summe der Einzelstrafen fast erreichende Gesamtstrafe bedarf aber besonderer Begründung (BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH StV 1983, 237; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 3, 7 und 8).
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