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   BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54   

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https://dejure.org/1954,192
BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54 (https://dejure.org/1954,192)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1954 - 3 StR 162/54 (https://dejure.org/1954,192)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1954 - 3 StR 162/54 (https://dejure.org/1954,192)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 125
  • NJW 1954, 1453
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Die Schwere der Schuld , der bisher entscheidendes Gewicht zukam (vgl. BGHSt 6, 125, 127 [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54]; VRS 24, 183), kann für sich allein eine Versagung der Aussetzung nicht rechtfertigen.

    Die Formel "Verteidigung der Rechtsordnung" schließt somit - im Gegensatz zum früheren Rechtszustand (BGH VRS 20, 430; 24, 184; MDR 1957, 370; BGHSt 6, 125) - eine umfassende Abwägung aller Strafzwecke aus.

    Der Gesichtspunkt der Erhaltung der Rechtstreue der Bevölkerung, der Abwehr ihrer ernstlichen Beeinträchtigung, den der Bundesgerichtshof schon vor Inkrafttreten der Reformgesetze vereinzelt mit berücksichtigt hat (BGHSt 6, 125, 127 [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54]; vgl. auch BGH NJW 1955, 996 Nr. 15; MDR 1957, 369 f.), ist nunmehr - in seiner begrenzenden Punktion - ein entscheidendes Kriterium für die Versagung einer Strafaussetzung nach der Neufassung des § 23 Abs. 3 StGB.

    Da es nicht auf die Schwere des vom Angeklagten verletzten Tatbestands, sondern auf die Besonderheiten der zur Beurteilung stehenden Einzeltat ankommt, ist ein Ausschluß bestimmter Tatbestände oder Tatbestandsgruppen - wie etwa der Sittlichkeitsdelikte - von der Strafaussetzung unzulässig (so schon zu § 23 a.F. StGB: BGHSt 6, 125, 126 [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54]; 6, 298, 300 [BGH 23.04.1954 - 2 StR 79/54]; 22, 192, 196) [BGH 19.07.1968 - 4 StR 4/68].

  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 204/20

    Verurteilung wegen Inbrandsetzung einer zur Unterbringung von Flüchtlingen

    Soweit das Urteil keine ausdrücklichen Feststellungen zu einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten wie der abgeurteilten Brandstiftung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1954 - 3 StR 162/54, BGHSt 6, 125, 127; Beschlüsse vom 11. August 1982 - 2 StR 438/82, NStZ 1982, 463; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 150/08, StraFo 2008, 336), ergibt sich hieraus kein durchgreifender Rechtsfehler.
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 536/55

    Versuchte Anstiftung - Vollendete Anstiftung - Idealkonkurrenz - Straferhöhende

    Im übrigen sind allerdings die Erwägungen des Landgerichts zur Versagung der Anwendbarkeit des § 23 StGB nicht zu beanstanden; wenn der Tatrichter mit Rücksicht auf die von ihm festgestellte, schon erwähnte erschreckende Häufung der Falschaussagen vor Gericht in seinem Bezirk die Notwendigkeit einer Vollstreckung bejaht, "um einer Aushöhlung der Rechtsprechung zu begegnen", so ist, entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer, hiergegen nichts einzuwenden (BGHSt 6, 125).
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