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   BGH, 29.01.1975 - 3 StR 165/74   

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https://dejure.org/1975,4013
BGH, 29.01.1975 - 3 StR 165/74 (https://dejure.org/1975,4013)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1975 - 3 StR 165/74 (https://dejure.org/1975,4013)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74 (https://dejure.org/1975,4013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstand des Tatorts sowie des Sachzusammenhangs - Begründung eines Vermögensschadens bei Abweichung des Verkehrswertes eines angekauften Gegenstandes vom erwarteten Gegenwert - Vorliegen einer einem Vermögensschaden gleichkommenden Vermögensgefährdung - Vergleich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 29.01.1975 - 3 StR 165/74
    Entsprach der Verkehrswert der gekauften Automaten auch ohne Kostenfreiheit des Kundendienstes dem von M. erlegten Kaufpreis, so bedurfte es besonderer Feststellungen, um dennoch einen Vermögensschaden zu begründen (vgl. BGHSt 16, 321, 325 ff).

    Zwar ist ein solcher Schaden unabhängig von dem Verkehrswert der gekauften Sache dann zu bejahen, wenn der Käufer für sie keine Verwendung hat (BGHSt 16, 321, 326).

  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus BGH, 29.01.1975 - 3 StR 165/74
    Auch die Tatsache, daß die Eheleute T. bei Kenntnis der wahren Umstände den Mietvertrag nicht abgeschlossen hätten, begründet einen solchen Schaden nicht (vgl. BGHSt 22, 88).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus BGH, 29.01.1975 - 3 StR 165/74
    Unter diesen Umständen stehen der Annahme des Generalbundesanwalts, es handle sich um einen Fall eines offensichtlichen Versehens, der die Berichtigung des Urteils zuläßt, keine Bedenken entgegen (vgl. BGHSt 12, 374, BGH, Urteil vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60).
  • BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60

    Statthaftigkeit der späteren Berichtigung eines Urteils in Strafsachen - Annahme

    Auszug aus BGH, 29.01.1975 - 3 StR 165/74
    Unter diesen Umständen stehen der Annahme des Generalbundesanwalts, es handle sich um einen Fall eines offensichtlichen Versehens, der die Berichtigung des Urteils zuläßt, keine Bedenken entgegen (vgl. BGHSt 12, 374, BGH, Urteil vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BGH, 29.01.1975 - 3 StR 165/74
    So könnten ergänzende Feststellungen ergeben, daß bei Abschluß des Mietvertrags, auf dessen Zeitpunkt es für den Vergleich der Vermögensverhältnisse der Mieter ankommt, wegen einer durch die Täuschung bedingten Unwirtschaftlichkeit des Geschäfts für diese ein Vermögensschaden zunächst eingetreten war (vgl. BGHSt 23, 300).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Aber auch dort, wo die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzweifelhafte Irrtümer der nachträglichen Berichtigung für zugänglich erachtet hat, weil für die Prozeßbeteiligten aus anderen Verfahrensvorgängen, beispielsweise der mündlichen Urteilsbegründung, die Divergenz zwischen erkennbar Gewolltem und mündlich oder schriftlich Formuliertem offenkundig war (vgl. BGH NJW 1953, 155 und NJW 1954, 730; BGHSt 5, 5; 12, 374; BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74 und Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80; BGHR StPO § 267 Berichtigung 1), ist immer wieder betont worden, daß die Möglichkeit ausgeschlossen sein muß, daß sich hinter der "Berichtigung" in Wahrheit die sachliche Abänderung eines inhaltlich anders beschlossenen Urteils verbirgt (so auch Hürxthal aaO; Gollwitzer aaO Rdn. 45; Kleinknecht/Meyer 39. Aufl. § 267 Rdn. 39).
  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit

    Daraus folgt, dass eine Berichtigung dann zulässig ist, wenn sie sich zwanglos aus Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zu Tage liegen und jeden Verdacht einer späteren sachlichen Änderung ausschließen, wo also das Versehen schon ohne die Berichtigung offensichtlich ist (BGH, Urteile vom 3. Februar 1959 - 1 StR 644/58, BGHSt 12, 374, 377; vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60 S. 2 f.; vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74 S. 3 f.; vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80 S. 4 f.; Beschluss vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04 S. 3 f.).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Danach waren unter Ausschluß jeden vernünftigen Zweifels das wirklich Beschlossene und das Versehen bei der Verkündung offensichtlich, und es ging lediglich noch darum, durch die Berichtigung auch die äußere Übereinstimmung der Urteilsformel mit dem tatsächlich Beschlossenen herzustellen; auch nur der entfernte Verdacht einer unzulässigen nachträglichen sachlichen Änderung der Entscheidung besteht nicht (vgl. BGHSt 5, 5, 9 ff; BGH, Urteile vom 12. Dezember 1958 - 2 StR 400/58; vom 22. November 1960 - 1 StR 426/60 und vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74).
  • BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79

    Reichweite des Begriffs Vermögensschaden in Bezug auf Gewinnerwartungen -

    Danach liegt beim sogenannten Eingehungsbetrug ein Schaden grundsätzlich nur dann vor, wenn der Wert der eingegangenen Verpflichtung nach objektiv individuellem Maßstab den Wert des erlangten Gegenanspruchs übersteigt; der Umstand, daß eine durch Täuschung veranlaßte Erwartung, einen höheren Gewinn zu erzielen, sich nicht verwirklichen läßt, macht allein noch keinen Vermögensschaden aus (vgl. das in der Strafsache gegen Rühmer ergangene Senatsurteil vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74, UA S. 10/11).
  • BGH, 26.05.1978 - 4 StR 58/78

    Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe - Wiedereinbeziehung von Taten

    Insoweit ist jedoch eine Berichtigung des Urteils zulässig und erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74; Kleinknecht, 33. Aufl. § 267 StPO Rdn. 38).
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