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   BGH, 26.11.1975 - 3 StR 166/75   

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https://dejure.org/1975,6257
BGH, 26.11.1975 - 3 StR 166/75 (https://dejure.org/1975,6257)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1975 - 3 StR 166/75 (https://dejure.org/1975,6257)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1975 - 3 StR 166/75 (https://dejure.org/1975,6257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung infolge Verstoßes gegen eines Verkehrssicherungspflicht - Fehlende Vorhersehbarkeit eines Unfalls - Verknüpfung des Erfolges mit den Unterlassungen der Angeklagten im Sinne des Fahrlässigkeitsvorwurfs - Behandlung eines Ereignisses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

    Auszug aus BGH, 26.11.1975 - 3 StR 166/75
    Die Verantwortlichkeit des Täters entfällt aber jedenfalls für solche Ereignisse, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, daß er sie auch bei der nach den Umständen gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zumutbaren sorgfältigen Überlegung nicht ins Auge zu fassen braucht (BGHSt 12, 75, 78).
  • BGH, 12.11.1968 - VI ZR 190/67

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Kinderheims

    Auszug aus BGH, 26.11.1975 - 3 StR 166/75
    Zwar muß damit gerechnet werden, daß unbeaufsichtigte Kinder im Alter des Unfallopfers - jedenfalls tagsüber - in Verkennung der damit verbundenen Gefahr Fenster öffnen und auf das Fenstersims klettern und daß sie dabei infolge ihrer Unerfahrenheit und Ungeschicklichkeit hinabstürzen (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1968 - VI ZR 190/67 - in LM § 823 (Aa) BGB Nr. 25 b - MDR 1969, 209 = Das Krankenhaus 1969, 153).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Nicht nur der Erfolg, sondern auch die Art und Weise, wie der Erfolg zustande gekommen ist, muss auf der Linie der Befürchtungen liegen, welche die Verletzung einer Sorgfaltspflicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1975 - 3 StR 166/75, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75, 78).

    Die Verantwortlichkeit des Täters entfällt aber für solche Ereignisse, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, dass der Täter auch bei der nach den Umständen des Falles gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht mit ihnen zu rechnen braucht (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2019 - 5 StR 325/19, aaO, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 20. März 1997 - 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270; BGH, Urteil vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, aaO, NJW 1992, 1708, 1709; BGH, Urteil vom 26. November 1975 - 3 StR 166/75, aaO, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, aaO, BGHSt 12, 75, 78; Senat, Urteil vom 29. August 1952 - 2 StR 330/52, BGHSt 3, 62, 63 f.).

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