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   BGH, 19.11.1953 - 3 StR 17/53   

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https://dejure.org/1953,163
BGH, 19.11.1953 - 3 StR 17/53 (https://dejure.org/1953,163)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1953 - 3 StR 17/53 (https://dejure.org/1953,163)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53 (https://dejure.org/1953,163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 254
  • NJW 1954, 565
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Das Urteil knüpft im Gegenteil ausdrücklich an frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 1, 84, 86 f.; 5, 254, 256) an, in denen - in Abgrenzung von der in der ursprünglichen Fassung des § 240 Abs. 2 StGB enthaltenen Bezugnahme auf das gesunde Volksempfinden - das Rechts empfinden des Volkes zum Maßstab für die Verwerflichkeitsprüfung erklärt wird.
  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    aa) Entsprechend ihrem Zweck, nicht strafwürdig erscheinende Verhaltensweisen aus dem Anwendungsbereich des § 253 StGB auszunehmen, sind die Voraussetzungen der Verwerflichkeitsklausel erfüllt, wenn unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles ein erhöhter Grad der sozialethischen Missbilligung der für den erstrebten Zweck angewandten Mittel festzustellen ist (BGH, Urteile vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 256; vom 11. Mai 1962 - 4 StR 81/62, 17, 328, 331 f.; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1983 - 1 StR 737/81, 31, 195, 200).

    Die Abgrenzung einer strafwürdigen Nötigung von einer nicht zu missbilligenden Willensbeeinflussung hat der Bundesgerichtshof etwa im Fall der Drohung mit einer Strafanzeige danach vorgenommen, ob der Sachverhalt, aus dem sich das Recht zur Strafanzeige herleitet, mit dem durch die Drohung verfolgten Zweck in einer inneren Beziehung steht oder beides willkürlich miteinander verknüpft wird (BGH, Urteil vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 258).

    Jedenfalls bei einer sachlich nicht gerechtfertigten, willkürlichen Verknüpfung von angewandtem Mittel und erstrebtem Zweck liegt Verwerflichkeit im Sinne des § 253 Abs. 2 StGB vor (BGH, Urteil vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 258; ebenso OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 5, 6).

  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des

    Der Senat kann offen lassen, ob sich die Angeklagten zugleich auch tateinheitlich wegen Betruges, Nötigung oder Erpressung (vgl. BGHSt 5, 254, 258; 42, 196) strafbar gemacht haben; insofern sind sie jedenfalls nicht beschwert.
  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

    Die Beurteilung, ob die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem vom Täter angestrebten Zweck, also die Verquickung von Mittel und Zweck, verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB ist, hängt davon ab, ob die Beziehung der Nötigungshandlung zu dem erstrebten Zweck "nach richtigem allgemeinem Urteil sittlich zu missbilligen ist" (BGHSt 2, 194, 196), ob sie so verwerflich ist, dass sie ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht, ein über die Erfüllung eines bloßen Übertretungstatbestandes hinausgehendes Unrecht darstellt (BGHSt 1, 84, 86, 87; 5, 254, 256).
  • BGH, 11.05.1962 - 4 StR 81/62

    Leistungsverweigerung der Dirne - § 240 StGB, Verwerflichkeit, 'allgemeine

    Hierbei hat der Richter auf das Rechtsempfinden des Volkes zu achten (BGHSt 5, 254, 256; 1, 86).
  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Danach ist in erster Linie zu prüfen, ob der Drohende an der Erreichung des von ihm erstrebten Erfolges ein berechtigtes Interesse hat und ob die Drohung nach der Auffassung aller billig und gerecht Denkenden ein angemessenes Mittel darstellt (vgl. hierzu auch die Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs zu §§ 240, Abs. 2 und § 233 Abs. 2 StGB, so u.a. BGHSt 2, 194, 196; 5, 254, 258; NJW 1957, 596, 598).

    Dem Gläubiger kann es nicht verwehrt sein, den Schuldner unter in Aussichtstellen der sonst zu erwartenden Anzeige aufzufordern, den ihm gegenüber mit der Straftat angerichteten Schaden wieder gutzumachen (vgl. hierzu u.a. RG HRR 1940, 140; BGHSt 5, 254, 258 sowie BGH in NJW 1957, 596, 598).

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96

    Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei

    Die Androhung der Strafanzeige zur Durchsetzung des aus einem anderen Sachverhalt begründeten Zahlungsanspruchs stellt sich unter den gegebenen Umständen als verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB dar (vgl. BGHSt 5, 254).
  • BGH, 14.07.2016 - 3 StR 105/16

    Nicht tragfähige Beweiswürdigung zur Drohung bei der Verurteilung wegen

    Dieser Umstand ist hier jedenfalls für die Frage der Verwerflichkeit der Drohung (§ 253 Abs. 2 StGB), eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, insoweit von Bedeutung, als diese entfällt, wenn der Täter mit einer der Sachlage entsprechenden Strafanzeige droht (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 260 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 2 Ws 482/15

    Klageerzwingungsverfahren in Baden-Württemberg: Nötigung eines Polizeibeamten

    So entfällt die Rechtswidrigkeit, wenn der Täter mit einer der Sachlage entsprechenden Strafanzeige droht (BGHSt 5, 254; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 240 Rn. 50).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 1St RR 110/04

    Nötigung durch Äußerung einer durch unwahre Tatsachen gestützten Meinung

    Für die Erfüllung des Nötigungstatbestandes ist auch unerheblich, ob die Zufügung des angekündigten Übels rechtswidrig wäre oder nicht; auch die Drohung beispielsweise mit einer berechtigten Strafanzeige kann ein empfindliches Übel darstellen (BGHSt 5, 254/258; LK/Träger/Altvater § 240 Rn. 59).
  • LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08

    Strafverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter eines als

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1985 - 2 Ss 334/85
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 135/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 504/60

    Verurteilung eines Täters wegen Urkundenbeseitigung und versuchter Nötigung -

  • BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.03.1961 - 1 StR 67/61

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung - Anforderungen

  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 615/60

    Verurteilung wegen Meineides - Entschluss zu einer eidlich falschen Aussage

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