Rechtsprechung
BGH, 19.05.1999 - 3 StR 170/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Einbeziehung von früheren Urteilen, in die bereits Urteile einbezogen wurden; Verwerfung der Revision - Wolters Kluwer
Einheitsjugendstrafe - Frühere Entscheidungen - Kennzeichnung im Urteil - Nachholung der Einbeziehung - Revision
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 31
Urteilstenor bei Einbeziehung einer Jugendstrafe
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …
Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 3 StR 170/99
Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen war, beide Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97; Beschl. vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96; Beschl. vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7). - BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96
Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen …
Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 3 StR 170/99
Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen war, beide Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97; Beschl. vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96; Beschl. vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97;… BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7). - BGH, 13.08.1997 - 2 StR 201/97
Rechtsfehler bei fehlender Einbeziehung früherer Entscheidungen in den …
Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 3 StR 170/99
Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen war, beide Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97; Beschl. vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96; Beschl. vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97;… BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7). - BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97
Bindung des § 30 Strafgesetzbuch (StGB) als unselbständiger Straftatbestand an …
Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 3 StR 170/99
Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen war, beide Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97; Beschl. vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96; Beschl. vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97;… BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
- BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe; …
Dieser wird zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Einbeziehung eines früheren Urteils auch ein bereits in jenes Urteil einbezogenes Urteil im Tenor des neuen Urteils aufzuführen ist (BGH StV 1989, 308; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99 m. w. N.). - BGH, 03.05.2000 - 2 StR 128/00
Einbeziehung früherer Urteile in Einheitsjugendstrafe
Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, alle Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97, vom 26. November 1997 2 StR 573/97 und vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99;… BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7). - BGH, 15.03.2000 - 2 StR 55/00
Formale Einbeziehung früherer Entscheidungen in den Urteilstenor bei Bildung …
Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, alle Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 13. August 1997 - 2 StR 201/97, vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97 und vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99;… BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).