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   BGH, 27.05.2008 - 3 StR 173/08   

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BGH, 27.05.2008 - 3 StR 173/08 (https://dejure.org/2008,5338)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2008 - 3 StR 173/08 (https://dejure.org/2008,5338)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08 (https://dejure.org/2008,5338)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge (besondere Verfahrenslage; unvollständige Akteneinsicht; Nachholung der versäumten Handlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung eines geltend gemachten Verfahrensfehlers allein aufgrund der Revisionsbegründungsschrift als Anforderung an die Zulässigkeit des Rechtsmittels; Möglichkeit einer Wiedereinsetzung zur Nachholung einer nicht formgerecht ...

  • Judicialis

    StPO § 24; ; StPO § 44; ; StPO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 45 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 46 Abs. 1; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44
    Wiedereinsetzung zur Nachholung einer Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 282
  • NStZ-RR 2008, 282
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 514/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 3 StR 173/08
    Zwar liegt eine besondere Verfahrenslage vor, bei der ausnahmsweise zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Wiedereinsetzung zur Nachholung einer nicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO formgerecht begründeten Verfahrensrüge in Betracht kommt (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12; Meyer-Goßner aaO § 44 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

    Denn das Wiedereinsetzungsgesuch entspricht nicht den Anforderungen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, die auch bei der Nachholung von Verfahrensrügen zu beachten sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08, NStZ-RR 2008, 282, 283, und vom 27. August 2008 - 2 StR 260/08, NStZ 2009, 173 f.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 44 Rn. 7a).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger

    Es liegt zum anderen auch kein Fall vor, in dem wegen nicht gewährter Akteneinsicht Verfahrensrügen nicht fristgerecht erhoben werden konnten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/07, NStZ-RR 2008, 282, 283; vom 27. August 2008 - 2 StR 260/08, NStZ 2009, 173, 174 und vom 4. Februar 2010 - 3 StR 555/09 Rn. 2).
  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

    aa) Für die Nachholung der formgerechten Revisionsbegründung gilt im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, juris Rdnr. 11 [betr. Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist nach § 118 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StVollzG]; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08 -, juris Rdnr. 5, 12. März 1996 - 1 StR 710/95 -, juris Rdnr. 5, 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76 -, juris Rdnr. 5 - BGHSt 26, 335 ff.; OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 26. Februar 2016 - 1 Ss 6/16 -, juris Rdnr. 20, und 20. November 2013 a. a. O., juris Rdnr. 10 [betr.

    Der Senat braucht deshalb vorliegend nicht zu entscheiden, ob bei bereits erfolgter Tätigkeit eines Verteidigers im Revisionsverfahren trotz alleinigen Verschuldens der Justiz an der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist für die nachzuholende Handlung weiterhin die Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3 StPO gilt (so z. B. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 a. a. O., juris Rdnr. 5).

  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
    aa) Für die Nachholung der formgerechten Revisionsbegründung gilt im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, juris Rdnr. 11 [betr. Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist nach § 118 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StVollzG]; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08 -, juris Rdnr. 5, 12. März 1996 - 1 StR 710/95 -, juris Rdnr. 5, 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76 -, juris Rdnr. 5 - BGHSt 26, 335 ff.; OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 26. Februar 2016 - 1 Ss 6/16 -, juris Rdnr. 20, und 20. November 2013 a. a. O., juris Rdnr. 10 [betr.

    Der Senat braucht deshalb vorliegend nicht zu entscheiden, ob bei bereits erfolgter Tätigkeit eines Verteidigers im Revisionsverfahren trotz alleinigen Verschuldens der Justiz an der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist für die nachzuholende Handlung weiterhin die Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3 StPO gilt (so z. B. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 a. a. O., juris Rdnr. 5).

  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 260/08

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision (Einsicht in das

    Nach Erhalt der Kopien des Hauptverhandlungsprotokolls am 23. Januar 2008 haben die Verteidigerinnen die Verfahrensrügen jedoch entgegen § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO erst am 11. bzw. 12. Februar 2008 und damit nicht innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist von einer Woche nachgeholt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08).
  • OLG Hamm, 18.08.2020 - 1 Ws 325/20

    Besetzungseinwand, notwendiger Tatsachenvortrag, Pflicht zur Ausschöpfung der

    von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung des Besetzungseinwandes (§ 222b Abs. 1 Satz 1 StPO) gewährt werden, wie dies auch zur Nachholung der formgerechten Begründung einer bereits (unzulässig) erhobenen Verfahrensrüge im Revisionsverfahren in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 zu 3 StR 173/08, zitiert nach juris Rn. 5 m.w.N. für den Fall verspätet gewährter Akteneinsicht).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 339/17

    Einheitliche Handhabung der Revisionsbegründungsfrist bei durch mehrere

    Eine besondere Verfahrenslage, bei der ausnahmsweise - insbesondere wegen eines Verschuldens der beteiligten Gerichte oder Behörden - zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Wiedereinsetzung unerlässlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08, NStZ-RR 2008, 282, 283; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705, 706; vom 27. Februar 2014 - 1 StR 367/13, StraFo 2014, 333), liegt nicht vor.
  • BGH, 05.06.2019 - 5 StR 177/19

    Anordnung der Einziehung von Taterträgen gegen den Angeklagten; Klarstellender

    Sollte der Vortrag der Verteidigerin zutreffen, ihr sei nach Zustellung des Urteils trotz hinreichender Bemühungen keine Akteneinsicht erteilt worden, hätte es ihr freigestanden, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung oder Ergänzung einer Verfahrensrüge zu stellen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08, NStZ-RR 2008, 282, 283).
  • OLG Jena, 10.08.2018 - 1 OLG 161 Ss 53/18

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren nach fehlerhafter Sachbehandlung durch die

    Diese Frist ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung in § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschl. v. 23.01.1997, 1 StR 543/96, und v. 27.05.2008, 3 StR 173/08, jeweils bei juris; BVerfG, Beschluss vom 16.12.2016, 2 BvR 2422/16, bei juris).
  • OLG Köln, 19.09.2023 - 1 ORs 109/23

    Richterlicher Hinweis zur Wiedereinsetzung in die Frist

    Zwar würde grundsätzlich auch im Falle der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist (eigentlich) nur die Wochenfrist gemäß § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 StPO gelten (vgl. BGH, Beschluss v. 27.05.2008 - 3 StR 173/08, NStZ-RR 2008, 282; OLG Jena, Beschluss v. 10.08.2018 - 1 OLG 161 Ss 53/18, juris; MüKo-StPO- Valerius , 1. Aufl. 2019, § 45 Rn. 19).
  • OLG Naumburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 32/23

    Bußgeldverfahren: Auslegung bzw. Umdeutung eines Rechtsbehelfs bei

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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2008 - 3 StR 173/08 (1)   

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https://dejure.org/2008,15619
BGH, 10.07.2008 - 3 StR 173/08 (1) (https://dejure.org/2008,15619)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2008 - 3 StR 173/08 (1) (https://dejure.org/2008,15619)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08 (1) (https://dejure.org/2008,15619)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO; § 44 StPO; § 45 StPO
    Anhörungsrüge (Verletzung des rechtlichen Gehörs "in entscheidungserheblicher Weise"); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung einer Verfahrensrüge (unvollständige Akteneinsicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 236
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 514/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 3 StR 173/08
    Es lag eine Verfahrenslage vor, bei der ausnahmsweise zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eine Wiedereinsetzung zur Nachholung einer nicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO formgerecht erhobenen Verfahrensrüge zu bewilligen ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12; Meyer-Goßner aaO § 44 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20

    Verletzung anwaltlicher Berufspflichten: Rechtsanwaltswerbung auch mit

    Das nunmehr mit Schriftsatz vom 3. April 2021 erfolgte Vorbringen des Rechtsanwalts hätte sich auf das Ergebnis der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde allerdings nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Rechtsanwalts auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise" im Sinne des § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 356a StPO verletzt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10, juris Rn. 5).
  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 127/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Dies verhilft der Anhörungsrüge jedoch nicht zum Erfolg, denn die unterbliebene Kenntnisnahme hat sich auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise" im Sinne des § 356a StPO verletzt ist (vgl. BT-Drucks. 15/3706, S. 18; BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2021 - AnwSt (B) 4/20 mwN; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08 Rn. 6; vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10; vom 11. März 2008 - 4 StR 454/07; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 356a Rn. 25 mwN).
  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 44/14

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Ungeachtet dessen hätte die Anhörungsrüge auch deswegen keinen Erfolg gehabt, weil der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör jedenfalls nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08; Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10).
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