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   BGH, 13.10.2016 - 3 StR 173/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38633
BGH, 13.10.2016 - 3 StR 173/16 (https://dejure.org/2016,38633)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2016 - 3 StR 173/16 (https://dejure.org/2016,38633)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 173/16 (https://dejure.org/2016,38633)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 250 Abs 2 StGB
    Besonders schwerer Raub: Fehlgeschlagener Versuch bei Wegnahme einer Geldkassette ohne Inhalt

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtging der Zueignungsabsicht im Rahmen einer Verurteilungen wegen vollendeten besonders schweren Raubes

  • rewis.io

    Besonders schwerer Raub: Fehlgeschlagener Versuch bei Wegnahme einer Geldkassette ohne Inhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtging der Zueignungsabsicht im Rahmen einer Verurteilungen wegen vollendeten besonders schweren Raubes

  • rechtsportal.de

    StPO § 265
    Berücksichtging der Zueignungsabsicht im Rahmen einer Verurteilungen wegen vollendeten besonders schweren Raubes

  • datenbank.nwb.de

    Besonders schwerer Raub: Fehlgeschlagener Versuch bei Wegnahme einer Geldkassette ohne Inhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die geraubter Geldkassette

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 33
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 564/99

    Zueignungsabsicht beim Raub; Mittäterschaft; Vollendung; Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 173/16
    Befindet sich in einem Behältnis, das die Täter in ihren Gewahrsam bringen, indes nicht die vorgestellte werthaltige Beute, kann in diesen Fällen nicht wegen eines vollendeten Diebstahls oder Raubes, sondern nur wegen (fehlgeschlagenen) Versuchs verurteilt werden (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162).
  • BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13

    Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 3 StR 173/16
    Befindet sich in einem Behältnis, das die Täter in ihren Gewahrsam bringen, indes nicht die vorgestellte werthaltige Beute, kann in diesen Fällen nicht wegen eines vollendeten Diebstahls oder Raubes, sondern nur wegen (fehlgeschlagenen) Versuchs verurteilt werden (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162).
  • BGH, 03.04.2019 - 3 StR 530/18

    Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Behältnisses mit von den Vorstellungen des

    Enthält ein Behältnis, das der Täter in seinen Gewahrsam bringt, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, auf die es ihm bei der Tat allein ankommt, und entledigt er sich - nachdem er dies festgestellt hat - deswegen des Behältnisses sowie des ggf. darin befindlichen, ihm nutzlos erscheinenden Inhalts, so kann er mangels Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute nicht wegen eines vollendeten, sondern nur wegen versuchten (fehlgeschlagenen) Diebstahls bestraft werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 173/16, juris Rn. 5; vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162).
  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17

    Subjektiver Tatbestand des Diebstahls (Zueignungsabsicht bei der Wegnahme von

    Enthält ein Behältnis, das der Täter in seinen Gewahrsam bringt, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, auf die es ihm bei der Tat allein ankommt, und entledigt er sich - nachdem er dies festgestellt hat - deswegen des Behältnisses sowie des ggf. darin befindlichen, ihm nutzlos erscheinenden Inhalts, so kann er mangels Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute nicht wegen eines vollendeten, sondern nur wegen versuchten (fehlgeschlagenen) Diebstahls bestraft werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 173/16, juris Rn. 5; vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531 f.; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 125/18

    Wegnahme eines tatsächlich leeren Behältnisses als fehlgeschlagener Versuch des

    Befindet sich in einem Behältnis, das die Täter in ihren Gewahrsam bringen, indes nicht die vorgestellte werthaltige Beute, kann nicht wegen eines vollendeten Diebstahls oder Raubes, sondern nur wegen (fehlgeschlagenen) Versuchs verurteilt werden (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 173/16).
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