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   BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80   

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BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80 (https://dejure.org/1980,1092)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1980 - 3 StR 176/80 (https://dejure.org/1980,1092)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1980 - 3 StR 176/80 (https://dejure.org/1980,1092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines Strafmilderungsgrundes - Strafschärfende Berücksichtigung der Bedenkenlosigkeit, mit welcher der Täter die Waffe gegen das Tatopfer eingesetzt hat - Abwägung der Umstände, die für und gegen den Täter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2821
  • MDR 1980, 858
  • NStZ 1981, 60
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 370/79

    Revisionsrechtliche beurteilung einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Konkrete

    Auszug aus BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80
    Werden dagegen das Nichtvorliegen einer finanziellen Notlage, eines sexuellen Notstands oder zwingender Gründe für das inkriminierte Verhalten derart zum gedanklichen Ausgangspunkt von Strafzumessungserwägungen gemacht, daß ihr Fehlen dem Angeklagten zum besonderen Schuldvorwurf gemacht wird, obwohl sie die Tat in keiner Weise charakterisieren, dann wird damit ein rechtlich fehlerhafter Maßstab an die Wertung seines Verhaltens angelegt (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 370/79; Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240; Beschluß vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80; Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79

    Zulässigkeit der straferschwerenden Berücksichtigung des Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80
    Werden dagegen das Nichtvorliegen einer finanziellen Notlage, eines sexuellen Notstands oder zwingender Gründe für das inkriminierte Verhalten derart zum gedanklichen Ausgangspunkt von Strafzumessungserwägungen gemacht, daß ihr Fehlen dem Angeklagten zum besonderen Schuldvorwurf gemacht wird, obwohl sie die Tat in keiner Weise charakterisieren, dann wird damit ein rechtlich fehlerhafter Maßstab an die Wertung seines Verhaltens angelegt (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 370/79; Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240; Beschluß vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80; Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80
    Werden dagegen das Nichtvorliegen einer finanziellen Notlage, eines sexuellen Notstands oder zwingender Gründe für das inkriminierte Verhalten derart zum gedanklichen Ausgangspunkt von Strafzumessungserwägungen gemacht, daß ihr Fehlen dem Angeklagten zum besonderen Schuldvorwurf gemacht wird, obwohl sie die Tat in keiner Weise charakterisieren, dann wird damit ein rechtlich fehlerhafter Maßstab an die Wertung seines Verhaltens angelegt (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 370/79; Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240; Beschluß vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80; Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 20.02.1980 - 3 StR 36/80

    Straferschwerende Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines strafmildernden

    Auszug aus BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80
    Werden dagegen das Nichtvorliegen einer finanziellen Notlage, eines sexuellen Notstands oder zwingender Gründe für das inkriminierte Verhalten derart zum gedanklichen Ausgangspunkt von Strafzumessungserwägungen gemacht, daß ihr Fehlen dem Angeklagten zum besonderen Schuldvorwurf gemacht wird, obwohl sie die Tat in keiner Weise charakterisieren, dann wird damit ein rechtlich fehlerhafter Maßstab an die Wertung seines Verhaltens angelegt (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 370/79; Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240; Beschluß vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80; Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 20.05.1980 - 5 StR 149/80

    Verwendung der Floskel des "Handelns ohne wirtschaftliche Not" in

    Auszug aus BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80
    Im Urteil vom 20. Mai 1980 - 5 StR 149/80 - hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bemerkt, daß die Wendung, der Angeklagte habe ohne wirtschaftliche Not gehandelt, in zahlreichen Urteilen "fast stereotyp wiederkehrt und sehr häufig nahezu floskelhaft gebraucht wird".
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes darf indessen nicht straferschwerend bewertet werden (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 1980, 2821 ; weitere Nachweise in NStZ 1981, 131, 133).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Nur wenn die Strafe tatsächlich an bloß fiktiven Erwägungen oder an einem nur hypothetischen Sachverhalt gemessen wird, der zu dem zu beurteilenden keinen Bezug hat, wird ein rechtlich fehlerhafter Maßstab an die Wertung des Verhaltens des Angeklagten angelegt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 176/80, NStZ 1981, 60 mwN; Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13 Rn. 7 juris; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Er bedeutet - wie der 3. Strafsenat zutreffend ausgeführt hat (NStZ 1981, 60 ) -, daß das Gericht sich bei der Zumessung der Strafe auf die von ihm festgestellten Tatsachen zu beschränken hat und die Strafe nicht an einem hypothetischen Sachverhalt messen darf, der zu dem zu beurteilenden keinen Bezug hat.
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Denn die Strafkammer hat die Tatmotivation des Angeklagten S. an einem hypothetischen Sachverhalt gemessen, der zu dem zu beurteilenden keinen Bezug hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 176/80, NStZ 1981, 60; Beschlüsse vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350; vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82); dem Angeklagten wird das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25; vom 21. Dezember 2010 - 4 StR 610/10, juris Rn. 5; vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28).
  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher

    Hypothetische Erwägungen sind keine geeignete Strafzumessungstatsache (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 ? 3 StR 176/80, NJW 1980, 2821).
  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen

    Stattdessen wird die Tatmotivation des Angeklagten an einem hypothetischen Sachverhalt gemessen, der zu dem zu beurteilenden keinen Bezug hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350; Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 176/80, NStZ 1981, 60).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung sowie Untreue

    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß es zwar einen Strafmilderungsgrund darstellen kann, wenn sich der Täter, der sich zu bereichern sucht, in wirtschaftlicher Not befindet, daß aber das bloße Fehlen eines solchen Umstandes nicht umgekehrt einen Strafschärfungsgrund bildet (vgl. BGH DRiZ 1980, 352; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - 4 StR 21/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81 - vgl. ferner Mösl DRiZ 1979, 165, 168 mit zahlreichen w.Nachw.).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 246/91

    Strafzumessung - Fehlendes Geständnis - Strafschärfung

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  • BGH, 05.11.1980 - 2 StR 488/80
    Hier ist jedoch darauf abgehoben, daß der Angeklagte in besonders guten Verhältnissen lebte, nach abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung in leitender Stellung in einem Lebensmittelunternehmen tätig war und keine finanziellen Sorgen hatte (UA S. 24); die Strafkammer konnte daher berücksichtigen, daß der Angeklagte nicht den geringsten Anlaß zu einer auf Bereicherung an fremdem Gut gerichteten Tat hatte, die unter den gegebenen Umständen dann besonders verwerflich ist ( BGH DRiZ 1980, 352).
  • BGH, 11.10.1989 - 3 StR 196/89

    Ausschluss eines geistig-seelischen Ausnahmezustandes bei der Begehung eines

    Bei der rechtlichen Überprüfung der Strafzumessungsgründe ist darüber hinaus der sachliche Gehalt der tatrichterlichen Ausführungen und nicht dessen möglicherweise mißverständliche oder unzureichende Formulierung maßgebend (BGH NStZ 1981, 60; BGHSt 34, 345).
  • BGH, 03.05.1983 - 1 StR 253/83

    Fehlen einer Notlagesituation zur Begründung einer verschärften Strafzumessung

  • BGH, 30.12.1980 - 3 StR 490/80

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Aussetzung der Vollstreckung einer

  • BGH, 03.11.1982 - 3 StR 377/82

    Zulässigkeit der Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte bei der

  • BGH, 04.06.1982 - 3 StR 141/82

    Revision aufgrund unlösbarer Widersprüche der Urteilsgründe

  • BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80

    Verurteilung wegen einer Tat die nicht Gegenstand der Anklageschrift war - Umfang

  • BGH, 29.09.1982 - 3 StR 263/82

    Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue in einem besonders schweren Fall -

  • BGH, 09.06.1982 - 2 StR 188/82
  • KG, 09.09.1981 - Ss 32/81
  • BGH, 17.03.1983 - 1 StR 753/82

    Ablehnung des Vorliegens eines minder schweren Falles des Raubes bei Verwendung

  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 441/80

    Handeln ohne wirtschaftliche Not als Strafschärfungsgrund

  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 439/83

    Wirtschaftliche Notlage als Strafmilderungsgrund - Strafschärfende

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