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   BGH, 22.08.1984 - 3 StR 177/84   

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https://dejure.org/1984,9081
BGH, 22.08.1984 - 3 StR 177/84 (https://dejure.org/1984,9081)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1984 - 3 StR 177/84 (https://dejure.org/1984,9081)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1984 - 3 StR 177/84 (https://dejure.org/1984,9081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens zur Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit - Schuldfähigkeit des Angeklagten im Zeitpunkt des Totschlags - Vorliegen eines Affektsturms oder eines pathologischen Rausches - Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80

    Mord - Niedriger Beweggrund

    Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 177/84
    Sie knüpft vielmehr lediglich an die vom Schuldprinzip her gebotene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 211 Abs. 2 StGB an, nach der objektiv niedrige Beweggründe, bei denen gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, dem Täter nur vorgeworfen werden können, wenn er in der Lage war, diese Regungen gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGH NJW 1981, 1382 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGH, Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80 - und Beschluß vom 14. November 1980 - 3 StR 381/80).
  • BGH, 14.11.1980 - 3 StR 381/80

    Voraussetzungen für ein Handeln aus niedrigen Beweggründen - Antrieb zum Handeln

    Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 177/84
    Sie knüpft vielmehr lediglich an die vom Schuldprinzip her gebotene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 211 Abs. 2 StGB an, nach der objektiv niedrige Beweggründe, bei denen gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, dem Täter nur vorgeworfen werden können, wenn er in der Lage war, diese Regungen gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGH NJW 1981, 1382 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGH, Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80 - und Beschluß vom 14. November 1980 - 3 StR 381/80).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 177/84
    Sie knüpft vielmehr lediglich an die vom Schuldprinzip her gebotene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 211 Abs. 2 StGB an, nach der objektiv niedrige Beweggründe, bei denen gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, dem Täter nur vorgeworfen werden können, wenn er in der Lage war, diese Regungen gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGH NJW 1981, 1382 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGH, Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80 - und Beschluß vom 14. November 1980 - 3 StR 381/80).
  • BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86

    Aufhebung einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund des Grades der

    Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muß sich der Tatrichter in aller Regel mit der Frage auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (st. Rspr., u.a. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 StR 145/84 - Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 177/84).
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