Rechtsprechung
BGH, 07.05.1999 - 3 StR 178/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§§ 349 Abs. 1, 344 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig, mangelhafter Begründung - Judicialis
StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.1992 - 2 StR 21/92
Zulässigkeitsanforderungen der Sachrüge im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 07.05.1999 - 3 StR 178/99
Die bloße Erklärung der Revisionseinlegung und der Aufhebungsantrag, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision klargelegt werden, genügen diesen Anforderungen nicht (BGIHR StPO § 344 II 2 Beweiswürdigung 4 m.w.Nachw.; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1992 -2 StR 21/92).
- BGH, 13.12.2005 - 3 StR 417/05
Unzulässige Revision (fehlende Rüge)
Die bloße Erklärung der Revisionseinlegung und der Aufhebungsantrag, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision klargelegt werden, genügen diesen Anforderungen nicht (…vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 4; BGH, Beschl. vom 7. Mai 1999 - 3 StR 178/99).