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   BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80 (L)   

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https://dejure.org/1980,2093
BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80 (L) (https://dejure.org/1980,2093)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1980 - 3 StR 18/80 (L) (https://dejure.org/1980,2093)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1980 - 3 StR 18/80 (L) (https://dejure.org/1980,2093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Rüge der Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung - Festlegung eines Tatbeginns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 99; StPO § 261, § 267
    Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit; Geheimdienstliche Agententätigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 04.04.1980)

    Der Fall Fahrig: Richter-Schelte

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1950 - 2 StR 21/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80
    Seine Schlußfolgerungen tatsächlicher Art brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, daß sie möglich sind und er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 10, 208, 209 f [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH MDR 1951, 117, 118; NJW 1967, 359, 360).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80
    Aus den in der Revisionsbegründung angeführten Urteilen (BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH bei Dallinger MDR 1971, 720) läßt sich schon deshalb für den vorliegenden Fall nichts herleiten.
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80
    Nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] hat das Gericht auch für den Fall, daß sich die Exekutive aus berechtigt erscheinenden Gründen weigert, die Anschrift eines Gewährsmannes bekanntzugeben, alle nicht von vornherein aussichtslosen Schritte zu unternehmen, die zu einer möglichst zuverlässigen Beweisgrundlage führen.
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80
    Seine Schlußfolgerungen tatsächlicher Art brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, daß sie möglich sind und er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 10, 208, 209 f [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH MDR 1951, 117, 118; NJW 1967, 359, 360).
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80
    Aus den in der Revisionsbegründung angeführten Urteilen (BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH bei Dallinger MDR 1971, 720) läßt sich schon deshalb für den vorliegenden Fall nichts herleiten.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Demgemäß wird sich vor der Verwertung der Niederschrift über eine nichtrichterliche Vernehmung oder einer Urkunde, die von der Beweisperson stammende schriftliche Äußerungen enthält, aufdrängen, den Zeugen zunächst unter besonderen Vorkehrungen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter vernehmen zu lassen (BGHSt 29, 109 [113]; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80 [L] - BGH, NJW 1980, S. 2088; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80 [L] -).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Deshalb bedarf es nicht der Prüfung, ob die Unerreichbarkeit des Zeugen darauf zurückzuführen war, daß sich die Exekutive weigerte, die Anschrift des Zeugen bekanntzugeben, und ob die für einen solchen Fall vom Senat aufgestellten Grundsätze [BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S];Urteile vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80 (L) - undvom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80 (L), zur Veröffentlichung bestimmt] beachtet worden sind.
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Nach der Rechtsprechung des Senats [BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80 (L)] hat das Gericht auch für den Fall daß sich die Exekutive aus berechtigt erscheinenden Gründen weigert, die Anschrift eines Gewährsmannes bekanntzugeben, alle nicht von vornherein aussichtslosen Schritte zu unternehmen, die zu einer möglichst zuverlässigen Beweisgrundlage führen.
  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 499/81

    Verurteilung wegen Begünstigung - Die Rolle des Verwahrungsgehilfen als Beihilfe

    Er bekräftigt lediglich den sich von selbst verstehenden Grundsatz, daß, wenn mehrere Möglichkeiten gleichermaßen in Betracht kommen, Gründe für die vom Tatgericht angenommene Möglichkeit aufgezeigt werden müssen, die es gestatten, ihr den Vorzug zu geben (vgl. BGHSt 12, 311, 316; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH, Urt. vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80 - bei Holtz MDR 1980, 631).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81

    Einsatz anonymer Gewährsleute zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungsformen der

    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 09.06.1980 - 3 StR 132/80

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Rüge der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags

    Dem stimmt der Senat unter ergänzendem Hinweis auf seine Urteile vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80 (L) - und vom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80 (L), zur Veröffentlichung bestimmt, zu.
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