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   BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86   

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https://dejure.org/1986,10736
BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86 (https://dejure.org/1986,10736)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1986 - 3 StR 18/86 (https://dejure.org/1986,10736)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86 (https://dejure.org/1986,10736)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen des allgemeinen Charakters und der Lebensführung bei der Strafzumessung - Straferschwerende Berücksichtigung der unterlassenen Hilfeleistung durch den Täter eines Tötungsdeliktes gegenüber dem ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 134/85
    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
    Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, dürfen zwar bei der Strafzumessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NStZ 1984, 259, 260; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 134/85 -).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
    Grausames Handeln ist gekennzeichnet von einer bestimmten Gesinnung des Täters und Tatumständen, welche es bedingen, daß dem Opfer besondere Schmerzen und Qualen zugefügt werden (BGHSt 3, 180, 181; BGH NStZ 1982, 379, 380; BGH MDR 1986, 67, 68).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
    Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, dürfen zwar bei der Strafzumessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NStZ 1984, 259, 260; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 134/85 -).
  • BGH, 02.06.1977 - 4 StR 169/77

    Fehlende Vereidigung einer Zeugin - Annahme niedriger Beweggründe bei fehlender

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
    Demnach ist auch keine ausreichende Grundlage vorhanden, daß der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat (BGH, Urteile vom 2. Juni 1977 - 4 StR 169/77 - vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79 -).
  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 298/79

    Zweifelsfreie Feststellung des niedrigen Beweggrundes als Voraussetzung einer

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
    Demnach ist auch keine ausreichende Grundlage vorhanden, daß der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat (BGH, Urteile vom 2. Juni 1977 - 4 StR 169/77 - vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79 -).
  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 513/79

    Erneute Berücksichtigung der schon bei der Strafmilderung berücksichtigten

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
    Aus dem Verhalten nach der Tat auf die rohe Gesinnung bei der Tat zu schließen, ist nicht rechtsfehlerhaft (BGH StV 1984, 21, 22; BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - 3 StR 513/79).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
    Auch ist nicht in unzulässiger Weise "die einfache Beseitigung von Tatspuren beziehungsweise der Versuch, sich ein Alibi zu verschaffen", strafschärfend herangezogen (vgl. BGH NStZ 1981, 257; 1985, 21; BGH, Beschluß vom 8. März 1985 - 3 StR 91/85).
  • BGH, 17.10.1984 - 3 StR 424/84

    Schuld des Täters als Grundlage für die Strafzumessung - Zulässigkeit der Wertung

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
    Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, dürfen zwar bei der Strafzumessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NStZ 1984, 259, 260; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 134/85 -).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 692/84

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Totschlags - Einziehung einer Pistole

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
    Den erhöhten Anforderungen an die Wiedergabe der für die Strafzumessung bestimmenden Umstände, die bei einer wenig unter der Höchststrafe liegenden Freiheitsstrafe zu stellen sind (BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 1 StR 692/84 -), ist Genüge getan.
  • BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85

    Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
    Auch ist nicht in unzulässiger Weise "die einfache Beseitigung von Tatspuren beziehungsweise der Versuch, sich ein Alibi zu verschaffen", strafschärfend herangezogen (vgl. BGH NStZ 1981, 257; 1985, 21; BGH, Beschluß vom 8. März 1985 - 3 StR 91/85).
  • BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85

    Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer

  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts -

  • BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84

    Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren

  • BGH, 07.07.1953 - 1 StR 195/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 200/82

    Anforderungen an das Mordmerkmal der Grausamkeit - Erforderlichkeit der

  • BGH, 07.06.2017 - 4 ARs 22/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tötungsabsicht als

    In diesem Fall nähert sich das subjektive Handlungsunrecht dem Mordmerkmal der Mordlust an (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Juli 1953 - 1 StR 195/53, NJW 1953, 1440 (Ls); Urteil vom 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86).
  • BGH, 02.05.1997 - 2 StR 186/97

    Möglichkeit der Urteilsanfechung für den Nebenkläger mit dem Ziel der Verhängung

    Die Revision eines Nebenklägers, die sich gegen die Nichtverhängung von Sicherungsverwahrung wendet, ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon vor Inkrafttreten des durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) eingefügten § 400 Abs. 1 StPO als unzulässig angesehen worden (vgl. BGH, Urt. v. 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86 -).
  • BGH, 27.11.1987 - 3 StR 519/87

    Möglichkeit der strafschärfenden Berücksichtigung des Verhaltens des Täters nach

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß damit nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe bei der konkreten Strafzumessung ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten gewertet worden ist (BGH NStZ 1981, 257; 1981, 343; 1985, 21; vgl. ferner Urteil des Senats vom 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86).
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