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BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen des allgemeinen Charakters und der Lebensführung bei der Strafzumessung - Straferschwerende Berücksichtigung der unterlassenen Hilfeleistung durch den Täter eines Tötungsdeliktes gegenüber dem ...
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- BGH, 24.07.1985 - 3 StR 134/85
Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, dürfen zwar bei der Strafzumessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NStZ 1984, 259, 260; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 134/85 -). - BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52
Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'
Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Grausames Handeln ist gekennzeichnet von einer bestimmten Gesinnung des Täters und Tatumständen, welche es bedingen, daß dem Opfer besondere Schmerzen und Qualen zugefügt werden (BGHSt 3, 180, 181; BGH NStZ 1982, 379, 380; BGH MDR 1986, 67, 68). - BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, dürfen zwar bei der Strafzumessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NStZ 1984, 259, 260; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 134/85 -).
- BGH, 02.06.1977 - 4 StR 169/77
Fehlende Vereidigung einer Zeugin - Annahme niedriger Beweggründe bei fehlender …
Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Demnach ist auch keine ausreichende Grundlage vorhanden, daß der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat (BGH, Urteile vom 2. Juni 1977 - 4 StR 169/77 - vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79 -). - BGH, 26.07.1979 - 4 StR 298/79
Zweifelsfreie Feststellung des niedrigen Beweggrundes als Voraussetzung einer …
Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Demnach ist auch keine ausreichende Grundlage vorhanden, daß der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat (BGH, Urteile vom 2. Juni 1977 - 4 StR 169/77 - vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79 -). - BGH, 30.01.1980 - 3 StR 513/79
Erneute Berücksichtigung der schon bei der Strafmilderung berücksichtigten …
Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Aus dem Verhalten nach der Tat auf die rohe Gesinnung bei der Tat zu schließen, ist nicht rechtsfehlerhaft (BGH StV 1984, 21, 22; BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - 3 StR 513/79). - BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81
Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes - …
Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Auch ist nicht in unzulässiger Weise "die einfache Beseitigung von Tatspuren beziehungsweise der Versuch, sich ein Alibi zu verschaffen", strafschärfend herangezogen (vgl. BGH NStZ 1981, 257; 1985, 21; BGH, Beschluß vom 8. März 1985 - 3 StR 91/85). - BGH, 17.10.1984 - 3 StR 424/84
Schuld des Täters als Grundlage für die Strafzumessung - Zulässigkeit der Wertung …
Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, dürfen zwar bei der Strafzumessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NStZ 1984, 259, 260; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 134/85 -). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 692/84
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Totschlags - Einziehung einer Pistole …
Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Den erhöhten Anforderungen an die Wiedergabe der für die Strafzumessung bestimmenden Umstände, die bei einer wenig unter der Höchststrafe liegenden Freiheitsstrafe zu stellen sind (BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 1 StR 692/84 -), ist Genüge getan. - BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85
Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren
Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Auch ist nicht in unzulässiger Weise "die einfache Beseitigung von Tatspuren beziehungsweise der Versuch, sich ein Alibi zu verschaffen", strafschärfend herangezogen (vgl. BGH NStZ 1981, 257; 1985, 21; BGH, Beschluß vom 8. März 1985 - 3 StR 91/85). - BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer …
- BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83
Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts - …
- BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84
Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren
- BGH, 07.07.1953 - 1 StR 195/53
Rechtsmittel
- BGH, 27.05.1982 - 4 StR 200/82
Anforderungen an das Mordmerkmal der Grausamkeit - Erforderlichkeit der …
- BGH, 07.06.2017 - 4 ARs 22/16
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tötungsabsicht als …
In diesem Fall nähert sich das subjektive Handlungsunrecht dem Mordmerkmal der Mordlust an (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Juli 1953 - 1 StR 195/53, NJW 1953, 1440 (Ls); Urteil vom 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86). - BGH, 02.05.1997 - 2 StR 186/97
Möglichkeit der Urteilsanfechung für den Nebenkläger mit dem Ziel der Verhängung …
Die Revision eines Nebenklägers, die sich gegen die Nichtverhängung von Sicherungsverwahrung wendet, ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon vor Inkrafttreten des durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) eingefügten § 400 Abs. 1 StPO als unzulässig angesehen worden (vgl. BGH, Urt. v. 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86 -). - BGH, 27.11.1987 - 3 StR 519/87
Möglichkeit der strafschärfenden Berücksichtigung des Verhaltens des Täters nach …
Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß damit nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe bei der konkreten Strafzumessung ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten gewertet worden ist (BGH NStZ 1981, 257; 1981, 343; 1985, 21; vgl. ferner Urteil des Senats vom 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86).