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| BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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StPO § 267 Abs. 1
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1994, 2557
- MDR 1994, 605
- NStZ 1994, 352
- StV 1994, 361
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der …
Dennoch dürfen die Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte des bestreitenden Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1994, 352, 353), ferner die unterschiedlichen tatbestandlichen Anforderungen der in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften und schließlich das Alter eines Geschädigten auch im Hinblick auf seine Aussagefähigkeit nicht außer Acht gelassen werden.Das Verbrechen der Vergewaltigung ist durch besondere tatbestandliche Voraussetzungen gekennzeichnet, die auch bei Serienstraftaten wegen der erfahrungsgemäß nicht gleichen Handlungsabläufe beim Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellung bedürfen (BGH NStZ 1995, 204;… BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 7; BGH NStZ 1994, 352 und 555).
- BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
StGB § 177; StPO § 354
Dies unterliegt im vorliegenden Fall durchgreifenden Bedenken schon wegen der Pauschalierung (vgl. BGH NStZ 1994, 352, 353 m.w.N.), insbesondere aber angesichts des verhältnismäßig geringen Ausmaßes der pauschal festgestellten körperlichen Zwangsausübung (Festhalten, grobes Anfassen des Arms) auf die Geschädigte, welche vor ihrem autoritären Vater wegen der Drohung, es "passiere etwas", Angst - nicht in erster Linie um sich selbst, sondern um ihre Mutter, ihre Schwester und ihren Hund - verspürte (UA S. 18 f.).Zwar erachtet der Senat bei einer erst nach Jahren aufgedeckten Vielzahl sexueller Übergriffe auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, die, vom Gesamtbild des Geschehensablaufs ausgehend, zur Festlegung einer Mindestzahl der nicht notwendig näher individualisierten Einzeltaten im Tatzeitraum gelangt, für methodisch geeignet (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, insoweit in Abgrenzung zu BGH NStZ 1994, 352 ; vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 39/94 -).
- BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
StPO § 261
Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß in Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden, an die Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf zwar, um gewichtige Lücken der Strafverfolgung zu vermeiden, keine überspannten Anforderungen zu stellen sind, andererseits aber eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen darf, daß der Angeklagte unangemessen in seinen Verteidigungsmöglichkeiten beschränkt wird (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 5 und Sachdarstellung 9; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1995 - 2 StR 501/95 m.w.N.).Der neue Tatrichter wird zudem Gelegenheit haben, die für die Tatbestandsverwirklichung im Sinne des § 178 StGB erforderliche finale Verknüpfung zwischen den eingesetzten Nötigungsmitteln und den sexuellen Handlungen näher darzutun (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 2 und 5).
- BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94
StGB § 176; StPO § 267
Anders als bei dem Sachverhalt, welcher dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des 3. Strafsenats vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 - zugrunde lag, ist die finale Verknüpfung zwischen der Gewalt und den sexuellen Handlungen hier in allen Einzelfällen ausreichend belegt. - BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12 Angesichts der unvollständigen Darstellung der Aussagen des Nebenklägers im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung auch dahingehend verwehrt, ob - insbesondere angesichts der zum Teil eher geringfügig erscheinenden Abweichungen (Schlafzimmer statt Wohnzimmer) - das Landgericht dem Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 3/12, NStZ-RR 2012, 150, 151) ausreichend nachgekommen ist und danach selbst Mindestfeststellungen zu den weiteren angeklagten Taten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - 5 StR 563/03, NStZ 2005, 113, und Beschlüsse vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 4, sowie vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.) nicht hat treffen können.
- BGH, 13.04.2011 - 4 StR 7/11
Sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes …
In Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden, dürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vermeidung gewichtiger Strafbarkeitslücken an die Individualisierung der einzelnen Missbrauchshandlungen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. nur BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 5;… BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 9).In Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden, dürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vermeidung gewichtiger Strafbarkeitslücken an die Individualisierung der einzelnen Missbrauchshandlungen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 5;… Senatsbeschluss vom 6. September 1994 - 4 StR 485/94, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 9).
- BGH, 25.05.1994 - 3 StR 22/94
StGB § 177; StPO § 267
Einer näheren Erörterung bedarf lediglich die Frage, ob die den Gegenstand des Schuldspruchs bildenden sechzehn Fälle der Vergewaltigung so konkret und individualisiert festgestellt sind, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Tatbestandes nachprüfbar ergibt (BGH NStZ 1994, 352 ; 1993, 35).Die im Beschluß des Senats NStZ 1994, 352 aufgezeigten Bedenken (…vgl. auch BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 2;… ferner BGHR StGB vor § 1 Rechtsstaatsprinzip, Feststellungen 2, 3) greifen daher hier nicht durch.
- BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
StGB § 176
Der Richter darf sich nicht von einer Gesamtvorstellung des strafbaren Verhaltens in einem Zeitraum bestimmen lassen, sondern muß von der Tatbestandserfüllung und dem konkreten Schuldumfang bei jeder individuellen Straftat überzeugt sein (BGH, Beschluß vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94). - BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94
StPO § 243 Abs. 3, § 274, § 337
Entgegen der Meinung der Revision ist in jedem der Fälle, die ihm zur Last liegen, noch ausreichend erkennbar, welche Tat von der Verurteilung erfaßt wird (…vgl. dazu BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 3, 4; BGH StV 1994, 361 ). - OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 Ss OWi 16/99
StVO § 37; OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 1
Eine Verurteilung ist nur zulässig, wenn das strafbare bzw. ordnungswidrige Verhalten so konkret bezeichnet wird, daß erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfaßt wird (…BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 1; BGH NJW 1994, 2557 ).Eine Tat, die nach Ort und Zeit nicht bestimmt und auch hinsichtlich der Tatbegehung nur vage beschrieben ist, ist nicht identifizierbar und kann deshalb nicht Grundlage einer Verurteilung sein (BGH NJW 1994, 2557 ).
- BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96
StPO § 52, § 252
- BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98
StPO § 267
- BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
BZRG § 51, § 64a; StGB § 174, § 46
- BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94
GVG § 169, § 171b; StPO § 338 Nr. 6
- OLG Hamm, 13.10.1994 - 2 Ss 1100/94
Anforderungen an Anklage, Aufhebung, dürftige Konkretisierung, …
- BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94
StPO § 200
- BGH, 10.06.1994 - 3 StR 361/92
StGB § 176; StPO § 267 Abs. 1
- BGH, 25.09.1997 - 4 StR 437/97
StGB § 176; StPO § 267
- BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94
StGB § 176; StPO § 275 Abs. 3, § 337, § 354
- BGH, 28.10.1994 - 3 StR 467/94
StGB § 46
- BGH, 16.05.1994 - 3 StR 39/94
StGB § 178; StPO § 358
- BGH, 05.04.1995 - 3 StR 113/95
DDR: StGB § 122
- BGH, 20.07.1995 - 4 StR 363/95
StPO § 267
- BGH, 06.07.1994 - 3 StR 368/94
StGB § 176
- BGH, 06.07.1994 - 3 StR 368/93
- BGH, 16.05.1994 - 3 StR 171/93
- OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12
Urteil, BtM, Besitz, Mindestfeststellungen
- BGH, 16.05.1994 - 3 StR 171/94
StGB § 178
