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   BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86   

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BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86 (https://dejure.org/1986,1674)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1986 - 3 StR 183/86 (https://dejure.org/1986,1674)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1986 - 3 StR 183/86 (https://dejure.org/1986,1674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Bewertung des gleichzeitigen verbotenen oder unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen - Zulässigkeit der Vernehmung einer Zeugin in Verbindung mit dem Abspielen von Tonbändern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 20
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79

    Voraussetzungen zur Annahme eines Diebstahls mit Waffen - "Erwerb" eines

    Auszug aus BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86
    Weitere Verstöße gegen das Waffenrecht, die zugleich Begründung oder Fortsetzen des verbotenen oder unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt sind, werden zu einer Tat verbunden (BGHSt 29, 184, 186; BGH NStZ 1984, 171; BGH NStZ 1985, 221).
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86
    Teilweise zeitgleich, jedenfalls bis 26. Oktober 1982, übte sie ferner entgegen gesetzlichem Verbot die tatsächliche Gewalt (vgl. hierzu auch BGHSt 27, 380) über die in den Erddepots versteckten Waffen aus.
  • BGH, 26.02.1985 - 1 StR 62/85

    Verurteilung wegen eines Verstoß gegen das Waffengesetz

    Auszug aus BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das gleichzeitige verbotene oder unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht darstellt (BGH, Beschluß vom 26. Februar 1985 - 1 StR 62/85; vgl. auch Meyer-Goßner NStZ 1986, 49, 52).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen oder Waffenteile bzw. Munition, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, gilt als nur ein Verstoß gegen das Waffenrecht (st. Rspr., vgl. BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; BGH NStZ-RR 2003, 124 f.; BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10

    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an

    Dies gilt selbst dann, wenn diese Waffen - wie im vorliegenden Fall - an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; Steindorf/ Heinrich/Papsthart aaO Rn. 70c).

    Weder die kurze Dauer des Besitzes (Fall II. 4.) noch die Aufbewahrung der Waffen an unterschiedlichen Orten lässt dabei den sachlichrechtlichen Zusammenhang entfallen (vgl. oben 2.; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).

  • LG Schwerin, 19.12.2019 - 34 KLs 15/19

    Nordkreuz

    Denn die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Kriegs- oder sonstige Waffen führt grundsätzlich zur Annahme der Tateinheit (grundlegend BGH Beschluss vom 25.08.1986, 3 StR 183/86; Beschluss vom 23.09.1997, 1 StR 516/96 und Beschluss vom 08.06.2004, 4 StR 150/04 sowie Runkel in: Adolph-Brunner/Bannach, Waffenrecht, 66. EL 2013, § 22a KrWaffG, Rn. 56; Heinrich in: MüKo-StGB, 3. Aufl. 2018, § 22a KrWaffG, Rn. 107 und Heinrich in: Steindorf, WaffR, 10. Aufl. 2015, § 22a KrWaffG, Rn. 20 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH).

    In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass das gleichzeitige verbotene oder unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen - auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen - nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht darstellt; weitere Verstöße gegen das Waffenrecht, die zugleich Begründung oder Fortsetzen des verbotenen oder unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt sind, werden zu einer Tat verbunden (BGH Beschluss vom 25.08.1986, 3 StR 183/86 m. w. N.).

  • BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08

    Steuerhehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; kein Absatzerfolg; Beendigung);

    Das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen oder Waffenteile bzw. Munition, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, gilt als nur ein Verstoß gegen das Waffenrecht (st. Rspr., vgl. BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; BGH NStZ-RR 2003, 124f.; BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2013 - 4 StR 258/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Schusswaffen (Tateinheit: Klammerwirkung durch das

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbindet das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen - das vorliegend als Vorrätighalten zum Verkauf bereitgestellter Waffen die Tathandlung des Handeltreibens in Form des Feilhaltens gemäß § 1 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 9 WaffG darstellt (vgl. Pauckstadt-Maihold in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, WaffG § 1 Rn. 32; Steindorf, Waffenrecht, 9. Aufl., WaffG § 1 Rn. 63 mwN) - die verschiedenen waffenrechtlichen Verstöße zur Tateinheit (BGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61; Beschluss vom 28. März 2006 - 4 StR 596/05, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98, StV 1999, 645; Urteil vom 25. August 1986 - 3 StR 183/86, BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 13.01.2009 - 3 StR 543/08

    Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe; Strafzumessung; Verjährung

    Zwar stellt das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen oder Waffenteile bzw. Munition, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar (vgl. Senat, BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 520/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Batallionskommandeurs wegen Waffenmißbrauchs

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar (BGH NStZ 1984, 171; BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90

    Unerlaubte Einfuhrung einer halbautomatischen Selbstladewaffe und unerlaubte

    Diese gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen hat zur Folge, daß die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz, die zugleich Begründung oder Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt sind, tateinheitlich zusammentreffen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; BGH NStZ 1984, 171; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 a Konkurrenzen 1; BGH Beschl. v. 21. Februar 1989 - 1 StR 697/89).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 641/96

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rückritts von der versuchten Anstiftung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn es sich um Waffen verschiedener rechtlicher Kategorien handelt, nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar (BGH NStZ 1984, 171; BGHR WaffG § 52 a Abs. 1 Konkurrenzen 1, § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 4; vgl. auch Meyer-Goßner NStZ 1986, 49, 52, 53; Steindorf Waffenrecht 6. Aufl. § 53 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1997 - 1 StR 516/96

    Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitigem Verstoß gegen das

    Das führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, daß die abgeurteilten Taten tateinheitlich (§ 52 Abs. 1 StGB) zusammentreffen (vgl. BGHR WaffG § 52 a Abs. 1 Konkurrenzen 1, § 53 Abs. 3 a Konkurrenzen 2; Steindorf, Waffenrecht 6. Aufl. § 53 Rdn. 32).
  • BGH, 05.03.1998 - 4 StR 62/98

    Änderung eines Schuldspruchs wegen Annahme eines Konkurrenzverhältnisses zweier

  • BGH, 26.02.1997 - 2 StR 597/96

    Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz einer Handgranate und einer

  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 309/96

    Vorhandensein von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe - Kriegswaffeneigenschaft

  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 206/98
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 509/93

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Verstößen gegen das Waffengesetz

  • BGH, 04.05.1993 - 1 StR 203/93

    Unrechtmäßige gerichtliche Annahme einer Tatmehrheit zwischen unerlaubtem

  • BGH, 23.09.1997 - 1 StR 516/97
  • BGH, 29.07.1992 - 2 StR 170/92

    Tateinheitliche Begehung bei waffenrechtlichen Gesetzesverstößen -

  • BGH, 23.07.1991 - 1 StR 191/91

    Unerlaubter Waffenbesitz - Revision

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